ᐅ Zugluft an den Ecken der Fenster?
Erstellt am: 21.02.25 08:05
NatureSys schrieb:
Was sagt dein Kaufvertrag zur Mängelfreiheit und Haftung bei Mängeln?Das Haus hat noch Garantier, ich habe schon mal eine Anfrage an den Bauträger gesendet.Kaufvertrag stand nur dass alle Rechte an den Käufer übergehen.
Problem ist Gebäudeenergiegesetz auch - wir haben Öffnungen wie auf den Fotos sichtbar und paar Risse, alles innen.
Außen an den Fenstern ist nichts auffälliges... So gab es bereits eine Meinung, dass wenn außen alles dicht ist (bzw, ich sehe nicht wie man sich da genau vergewissern soll ohne das Fenster auseinander zu nehmen), ist es kein Problem, da innerhalb der Holzständerwände hinter der Dampfbremse wandert ja Luft ist es sei normal. Also Position dann, Abdichten innen, Fensterbank rein, mit Silikon und Bauschaum = fertig. Ich schaue was der Bauträger sagt, aber wenn er mehr oder weniger das Gleiche sagt habe ich wohl schlechte Karten und kann nur hoffen dass in 5 Jahren mir da nix weggammelt..
Außen an den Fenstern ist nichts auffälliges... So gab es bereits eine Meinung, dass wenn außen alles dicht ist (bzw, ich sehe nicht wie man sich da genau vergewissern soll ohne das Fenster auseinander zu nehmen), ist es kein Problem, da innerhalb der Holzständerwände hinter der Dampfbremse wandert ja Luft ist es sei normal. Also Position dann, Abdichten innen, Fensterbank rein, mit Silikon und Bauschaum = fertig. Ich schaue was der Bauträger sagt, aber wenn er mehr oder weniger das Gleiche sagt habe ich wohl schlechte Karten und kann nur hoffen dass in 5 Jahren mir da nix weggammelt..
Seglock schrieb:
habe ein 2 Jahre altes Haus gekauft, Fertighaus in Holzständerbauweise.
Er wurde von Bauherren nicht in allen Kleinigkeiten fertiggestellt, so fehlen zB Fensterbänke innen.
[/] Das Haus hat noch Garantier, ich habe schon mal eine Anfrage an den Bauträger gesendet.Was denn für ein "Bauträger", und wieso "Garantie" ?Daß "Fertig"häuser in Bauträgerprojekten Verwendung fänden, kommt selten, aber gelegentlich vor - in der Form des Ausbauhauses habe ich aber noch von keinem Fall gehört. Garantien können sich stets nur auf den Vertragsgegenstand erstrecken, bei einem Ausbauhaus sind somit die Eigenleistungs- oder Fremdvergabegewerke nicht das Bier des Hausherstellers. Ansprüche kannst Du hier also nur gegen den Verkäufer (als vermutlichen Eigenleister, der Pfusch auf den Bildern sieht nach einem Laien oder Myhämmerer aus) bzw. gegen dessen Handwerker haben. Der Hersteller oder ein evtl. Wiederverkäufer Bauträger haben damit nichts am Hut.
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11ant schrieb:
Was denn für ein "Bauträger", und wieso "Garantie" ?
Daß "Fertig"häuser in Bauträgerprojekten Verwendung fänden, kommt selten, aber gelegentlich vor - in der Form des Ausbauhauses habe ich aber noch von keinem Fall gehört. Garantien können sich stets nur auf den Vertragsgegenstand erstrecken, bei einem Ausbauhaus sind somit die Eigenleistungs- oder Fremdvergabegewerke nicht das Bier des Hausherstellers. Ansprüche kannst Du hier also nur gegen den Verkäufer (als vermutlichen Eigenleister, der Pfusch auf den Bildern sieht nach einem Laien oder Myhammer aus) bzw. gegen dessen Handwerker haben. Der Hersteller oder ein evtl. Wiederverkäufer Bauträger haben damit nichts am Hut.Sorry ich habe vielleicht die Terminologie nicht immer ganz drauf, vielleicht war das Wort Bauträger falsch.Das Haus kommt von einem bekannten Fertighaushersteller Massa Haus, zu dessen Leistungen auch das Installieren der Fenster (wie ich verstehe noch im Werk bei Herstellung der Hauswänden) gehörte.
M
Musketier21.02.25 14:27Und Fensterstöcke einsetzen war dann Eigenleistung, die nie durchgeführt worden?
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