ᐅ Geeigenetes Gefälle für Abwasser
Erstellt am: 11.02.25 16:05
FloHB12312.02.25 09:01
Du brauchst mindestens 1cm pro 100cm, also 1% Gefälle.
Wichtig ist aber auch, dass du dies schriftlich deinem Versorger mitteilst. Ansonsten stellen sie dir die Kosten für Abwasser in Rechnung und du müsstest diese Rechnung dann kürzen.
Am Besten auch mit einem Lageplan vom Leitungsverlauf und einem Foto mit der Stelle, wo es in den Fluss geht.
Wichtig ist aber auch, dass du dies schriftlich deinem Versorger mitteilst. Ansonsten stellen sie dir die Kosten für Abwasser in Rechnung und du müsstest diese Rechnung dann kürzen.
Am Besten auch mit einem Lageplan vom Leitungsverlauf und einem Foto mit der Stelle, wo es in den Fluss geht.
Harakiri12.02.25 09:26
Ich würde erstmal mit der Bank klären, ob du die Finanzierung noch stemmen kannst, wenn du die Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren im Knast absitzt.
nordanney12.02.25 10:06
Questioner schrieb:
Hinter unserem Grundstück verläuft ein kleiner Fluss. Nun würden wir gerne das Abwasser direkt aus dem Haus in den Fluß ableiten, um die Abwasserkosten zu sparen. Das Grundstück ist mit ca. 3.700qm aber recht groß und Strecke zwischen Haus und Fluss entsprechend lang.
Wie stark müsste das Gefälle denn sein, damit das Wasser abfließen kann und dabei auch genügend Material (z.B. Fäkalien, etc.) mitgeschwemmt werden?Ich würde nicht so sehr auf das Gefälle achten. Schließ gleichzeitig mit einer Pumpe eine Leitung vom Fluss aus an (natürlich die Entnahme des Wassers vor der Fäkalausgangsstelle). Dann kannst Du nämlich unabhängig vom Gefälle direkt mit Flusswasser das Rohr spülen. LOLAber berichte mal, ob Du eine wasserrechtliche Erlaubnis nach §8 WHG bekommst (musst Du bei der Bezirksregierung stellen). Ansonsten wirst Du nach §324 StGB zur Rechenschaft gezogen - und das wird entweder a) teuer oder b) bringt Dich in den Knast.
In der Ruine12.02.25 11:28
Questioner schrieb:
endliche ein ländliches Grundstück in NRW gekauft.Ist NRW ein Hindi-Ausdruck für eine Provinz am Ganges?nordanney12.02.25 11:35
In der Ruine schrieb:
Ist NRW ein Hindi-Ausdruck für eine Provinz am Ganges?Die Einleitung von Abwässern in den Ganges unterliegt in Indien strengen Umweltauflagen, insbesondere durch das Environment Protection Act (1986) und das Water (Prevention and Control of Pollution) Act (1974). Zuständig für Genehmigungen sind die Central Pollution Control Board (CPCB) auf nationaler Ebene und die jeweiligen State Pollution Control Boards (SPCBs) in den Bundesstaaten.Erforderliche Genehmigungen:
- Consent to Establish (CTE) – Erlaubnis, eine Anlage zu errichten, die Abwasser produziert.
- Consent to Operate (CTO) – Betriebsgenehmigung für die Einleitung von Abwässern, die regelmäßig erneuert werden muss.
- Environmental Clearance (EC) – Falls größere Mengen eingeleitet werden sollen, insbesondere bei Industrieanlagen.
- Zustimmung der National Mission for Clean Ganga (NMCG) – Da der Ganges unter speziellen Schutzprogrammen steht, kann eine zusätzliche Genehmigung erforderlich sein.
Oberhäslich12.02.25 12:04
Einleitung von geklärtem Abwasser in fließende Gewässer ist möglich (eigene Bio-Kläranlage) und bedarf jedoch zusätzlich der Genehmigung vom zuständigen Wasser- und Bodenverband. Normalerweise sollte das Gefälle größer 1% sein. Da es sich um reines "Wasser" ohne Zusatzstoffe (Schlamm/Kot) halten sollte, ist vermutlich auch ein deutlich stärkeres Gefälle möglich. Wichtiger ist eher der Durchmesser statt das Gefälle (>DN110).
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