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ᐅ Planerin erstellt keinerlei Berechnungen nach DIN 276


Erstellt am: 11.02.25 01:14

Antjeaergert11.02.25 14:48
Es gibt eine Kostenschätzung - in der die möglichen Baukosten aufgelistet sind - je mit einem Höchst und einem niedrigsten Wert angegeben.

es wurde ja auch ein Antrag auf Denkmal- Förderung gestellt, welche doch auch die geschätzten Kosten enthalten müssen.

Ich dachte diese Schätzung, die Berechnung und die Festlegung nach DIN 276 wären Grundleistungen nach der hoai.

Allein bei die Kosten für die Maurer wurden um 90.000 Euro überschritten - was bei angepeilten 400,000 Gesamtkosten doch schon eine erhebliche Überschreitung darstellt.

Der Bauherr war mein Vater, der verwitwet ist und sich da einen kleinen Traum erfüllen wollte. Er hat innerhalb der 4 Jahren einfach resigniert - die Kosten getragen, mehrfach darauf hingewiesen, dass die angepeilten Baukosten nicht mehr passen können.

irgendwann wollte er den Bau nur noch fertig bekommen- er hat während der Bauzeit mit 72 in einer Ferienwohnung gelebt.

jetzt hätte die Architektin gerne den Rest der 80.000 Euro, die sie gesamt berechnet - und ab diesem Punkt habe ich mich quasi eingeschaltet. Da ich der Meinung bin, sie müsse doch zumindest die Kostenfeststellung erbringen - wo die Überschreitung deutlich wird

die verneint alles und meinte nur, sie müsse dies nicht erbringen
Antjeaergert11.02.25 15:03
Auch wenn ich Details auslassen wollte - das Gerüst wurde von einem Dachdecker aufgestellt, der dann allerdings erst nach über einem Monat mit der Arbeit begonnen hat.

mir geht es wirklich hauptsächlich um die Frage, ob eine Architektin wirklich sämtliche Schätzungen, Berechnungen und die Feststellung nach DIN 276 verweigern kann- da dies meiner Meinung nach doch als Grundleistung genannt in der hoai nach der sie ja auch abrechnet
nordanney11.02.25 15:07
Die erste Kostenschätzung nach DIN 276 ist in der Leistungsphase 2 eine Grundleistung. Diese schuldet sie Dir - was Dir jetzt aber auch nicht mehr wirklich hilft, denn die wird am Ende doch gefaked sein.
Die Kostenschätzung ist ja gerade dazu da, um einen Abgleich von Budget und Kosten vornehmen (und ggf. die Reißleine ziehen) zu können.
Musketier11.02.25 15:10
Antjeaergert schrieb:

ein Diplom von der fh hat sie - ist angeblich Fachplanerin?!
Antjeaergert schrieb:

jetzt hätte die Architektin gerne den Rest der 80.000 Euro, die sie gesamt berechnet - und ab diesem Punkt habe ich mich quasi eingeschaltet. Da ich der Meinung bin, sie müsse doch zumindest die Kostenfeststellung erbringen - wo die Überschreitung deutlich wird

Ist sie nun Architekt oder keiner?
Wenn Sie kein Architekt ist, darf oder muss sie die Leistung vielleicht gar nicht erbringen.
Wenn ich das richtig lese, erledigen Fachplaner nur Teilaufgaben (z.B. Statiker)
Auch diese rechnen nach HOAI ab.

Gibt es einen Vertrag mit der Architektin, über welche Leistungsstufen?
nordanney11.02.25 15:14
Musketier schrieb:

Gibt es einen Vertrag mit der Architektin, über welche Leistungsstufen?
Antjeaergert schrieb:

Es handelt sich um einen ganz normalen Architekten- Vertrag nach hoai- sie war mit den lph 1-9 betraut.
Vor allem hat sie auch noch die Leistungsphase 9 aufgeschwatzt.
Musketier11.02.25 15:32
Antjeaergert schrieb:

Darauf habe ich sie hingewiesen - mehrfach. Sie meint, sie müsse nicht alle Leistungen erfüllen, die lph würden daher auch anteilig abgerechnet.

Bei 80T€ Kostennote und noch nicht mal voll berechneten Leistungsstufen müsste das Ziel aber schon weit gerissen worden sein oder?
Da müssen doch locker 6-700T€ Umbaukosten gewesen sein.
Man muss aber auch dazu sagen, dass so eine Teuerung, wie Sie in den letzten 4 Jahren im Baugewerbe stattfand auch vorab nicht zu kalkulieren bzw. vorherzusehen waren. Und wenn die Maurer schon 90T€ drüber waren, war das vermutlich auch schon früh abzusehen.
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