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ᐅ Bauverzug des Bauträgers - Wer trägt die Mietkosten?


Erstellt am: 08.02.25 18:47

Anniiii09.02.25 08:17
ypg schrieb:

Anmahnen bzw. eine Mahnung setzt ein Prozess-Vorgang an, der gerichtsverwertbar sein muss, falls man klagen muss.
Ganz so einfach wird es auch nicht sein: wenn es keine Verzugsklausel gibt (pro Tag 50€ oder so) mit einigem Kleingedruckten, dann brauchst Du Dir nichts erhoffen.
Bereitstellungszinsen sind da eh raus. Dafür gibt es nichts, da die Finanzierung eure persönliche Sache ist. Der kluge Bauherr nimmt Bereitstellungszinsen mit in seine Kalkulation zu den Baunebenkosten mit rein.
Und meine persönliche Meinung: nicht zu früh kündigen. Mit Parallelkosten ist zu rechnen.

Bei uns steht folgende Passage drin:

Der Werkunternehmer verpflichtet sich zur bezugsfertigen Herstellung bis
zum 01.12.2024 und zur vollständigen Fertigstellung bis zum 30.12.2024.
Der Baubeginn ist vorgesehen am xx.xx.xx.
Eine Verzögerung der Bezugsfertigstellung hat der Werkunternehmer nur
zu vertreten, sofern ihn hieran ein Verschulden trifft.
Die Errichtung des Bauprojekts hat entsprechend den Plänen und der Baubeschreibung zu erfolgen.


Das heißt wir haben kein Anspruch? Auf nichts? Wir wurden damals gedrängt, den Notarvertrag zu unterschreiben, obwohl Grundriss und Baubeschreibung natürlich noch nicht an uns angepasst war. Schließlich sei er keine Fertighausfirma, sondern wir können noch alles anpassen und auch im Bauverlauf Änderungen vornehmen. Das stimmt auch bzgl. Ausstattung..
Wir vermuten mittlerweile ein Finanzierungsengpass aufgrund einer anderen Baustelle, weshalb es mal wochenlang nicht weiterging. Auch nach Abriss des Altgebäudes ist monatelang nichts passiert. Und das müssen wir jetzt zahlen? Auch dass wir einen Kredit schon abschließen mussten 10 Monate vor der ersten Teilrechnung finde ich im Nachhinein unverschämt. Er hatte ja eine Finanzierungsbestätigung...
nordanney09.02.25 09:34
ypg schrieb:

Ganz so einfach wird es auch nicht sein: wenn es keine Verzugsklausel gibt (pro Tag 50€ oder so) mit einigem Kleingedruckten, dann brauchst Du Dir nichts erhoffen.
Nein. Das ist falsch. Du hast einen ganz klaren gesetzlichen Anspruch auf Erstattung aller Kosten.
Dieser wird durch zig Urteile gegen Bauträger bestätigt.
nordanney09.02.25 09:36
Anniiii schrieb:

Das heißt wir haben kein Anspruch?
Wie geschrieben habt ihr einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung aller Kosten. Steht im Baugesetzbuch.
wiltshire09.02.25 09:59
nordanney schrieb:

Wie geschrieben habt ihr einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung aller Kosten. Steht im Baugesetzbuch.
Wenn Verzögerungen nicht am Leistungserbringer liegen, ist der Anspruch mindestens fraglich.


Wann habt ihr zum ersten Mal eine Verzögerung durch den Bauträger angemahnt oder den Fertigstellungstermin in Zweifel gestellt? Wie Du schreibst, war die heutige Situation ja absehbar. Aktenlage würde helfen einen Anspruch durchzusetzen.

Gab es Verzögerungen durch Genehmigungen, Wetter, Entscheidungsfindung zum Hausplan, Materialengpässe?

Beim Bauen hat aus meiner Sicht die Bauherrenkartei einen großen Anteil am Gelingen über die Klarheit und Unmittelbarkeit der Kommunikation vom Vertragsabschluss bis zur Übergabe und Beseitigung aller Mängel.
manchmal habe ich den Eindruck, dass Menschen sich durch ihre Art der (Nicht-) Kommunikation in großen Lettern „Mich kannst Du ausnehmen“ auf die Stirn schreiben. Im Bau lohnt sich das und daher kommt das dann auch vermehrt vor.
Dazu: der Bauherr trägt auch die Verantwortung für seine Umzugsplanung und Finanzierungskonditionen.
ypg09.02.25 10:20
nordanney schrieb:

Du hast einen ganz klaren gesetzlichen Anspruch auf Erstattung aller Kosten.
Recht haben ist nicht Recht bekommen. Aber das sehe ich hier gar nicht.

Gegen jegliche Theorie steht hier zb genannte Sonderausstattung, die den Ablauf in der Theorie brechen und den Fertigungsprozess verlängern.

Das hier ist quasi ein Freibrief, wenn etwas verändert wird:
Anniiii schrieb:

Eine Verzögerung der Bezugsfertigstellung hat der Werkunternehmer nur
zu vertreten, sofern ihn hieran ein Verschulden trifft.
Die Errichtung des Bauprojekts hat entsprechend den Plänen und der Baubeschreibung zu erfolgen.

Ich habe hier jetzt einige Zitate in Kopie zum beantworten, allerdings beim Scrollen auf den Anfang lese ich etwas von Bauträger. Allerdings auch Werkvertrag.
Ich weiß nicht, ob es da Unterschiede gibt, dennoch die Nachfrage: wer ist bei Euch Bauherr? Kauft Ihr ein fertiges Reihenhaus oder seid Ihr die Bauherren und baut mit einem GU?
Anniiii schrieb:

wir bauen derzeit ein Reihenhaus mit Bauträger.
Anniiii schrieb:

sondern wir können noch alles anpassen und auch im Bauverlauf Änderungen vornehmen.
Ja, das bricht schon die Fakten des Bauverlaufes.
Anniiii schrieb:

Wir wurden damals gedrängt, den Notarvertrag zu unterschreiben, obwohl Grundriss und Baubeschreibung natürlich noch nicht an uns angepasst war.
Das ist nicht ungewöhnlich. Bei uns zb wurde dann jedes Mal der Vertrag erweitert.
Das scheint bei Euch nicht der Fall gewesen zu sein. nach meiner Meinung hättet Ihr das aber zumindest im Hinterkopf haben müssen.
Wenn ich ne Hose zur Reinigung gebe, die mir innerhalb von 2 Tagen eine Standardreinigung verspricht, ich aber bei Abgabe auf einen speziellen Fleck hinweise, der der unbedingt weg muss, dann muss ich mit einem weiteren Zeitfaktor rechnen und kann mich auf den Standardablauf nicht berufen.
Anniiii schrieb:

Wir vermuten
Das ist nicht relevant.
Anniiii schrieb:

weshalb es mal wochenlang nicht weiterging.
Nicht jeden Tag sind Handwerker auf der Baustelle. Den Hintergrund wissen wir hier nicht.
Anniiii schrieb:

Und das müssen wir jetzt zahlen?
Nein, ihr zahlt, wenn überhaupt, eure Bereitstellungszinsen und eure Miete.
Anniiii schrieb:

Auch dass wir einen Kredit schon abschließen mussten 10 Monate vor der ersten Teilrechnung finde ich im Nachhinein unverschämt.
Anniiii schrieb:

Er hatte ja eine Finanzierungsbestätigung...
Die hätte er auch gehabt, wenn Ihr alles liquide ohne Finanzierung gehabt hätte. Wie ihr das Geld zum Bau aufbringt, ist nicht seine Sache noch liegt es in seiner Verantwortung.
Letzteres sehe ich bei Euch, sich da mehr abzusichern, sei es durch Nachfrage, Prüfung des Vertrages durch Sachverständige und eben Eure Kalkulation mit Eventualitäten.
In meinen Augen kann, wie es sagt, viel im Baugesetzbuch stehen, wenn man seinen Teil der Verantwortung von sich weist.
Der Fehler ist: man sieht sich fast immer im Recht, die anderen im Unrecht, wenn man auf einmal sein Geld wegfliessen sieht.
nordanney09.02.25 11:18
wiltshire schrieb:

Wenn Verzögerungen nicht am Leistungserbringer liegen, ist der Anspruch mindestens fraglich.
Es gibt zwar keine gesetzliche Pflicht für den Bauträger, die Verzögerung direkt zu meiden (schlechtes Wetter o.ä.), aber ohne jegliche Info von ihm ist er gesetzlich in Verzug. Das ist zumindest Fakt.
Sollen Verzögerungen durch den Besteller kommen, sollte (muss, schon aus Eigennutz) das der Bauträger anzeigen.
ypg schrieb:

Der Fehler ist: man sieht sich fast immer im Recht, die anderen im Unrecht, wenn man auf einmal sein Geld wegfliessen sieht.
Das stimmt. Aber nach den geschilderten Fakten (vollständig?) ist die Rechtslage aber klar.
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