ᐅ Baufenster und Grenzbebauung Neubaugebiet
Erstellt am: 01.02.25 13:34
hanghaus202302.02.25 13:16
Ja wenn die Ausfahrt in der Kurve erlaubt ist. Habe da keine Einschränkung im Bebauungsplan gesehen.
maxritter03.02.25 10:59
hanghaus2023 schrieb:
Ja wenn die Ausfahrt in der Kurve erlaubt ist. Habe da keine Einschränkung im Bebauungsplan gesehen.Dann werden wir wohl diese Variante nehmen und den Hauswirtschaftsraum / Technikraum mit dem Büro tauschen, sodass wir seitlich am Carport einen Nebeneingang haben:
Danke für eure Beratung und den Input an dieser Stelle, ihr habt uns vor einem größeren Disaster bewahrt, in das wir ansonsten unwissend hinein gelaufen wären!
derdietmar03.02.25 11:34
Hallo,
ist die Nebenanlage gemauert und gedeckt im Stil des Hauptgebäudes? Das könnte zu Problemen führen, da der Anbau dann als Teil des Hauptgebäudes gewertet werden könnte und damit innerhalb der Baugrenzen liegen müsste. Die Bewertung ist sicher stark abhängig vom Bearbeiter im Bauamt.
Ich würde das Risiko nicht eingehen und den Abstellschuppen vermutlich gar nicht in die Genehmigungsplanung aufnehmen und stattdessen im Nachgang als Gartenhaus in Holzbauweise errichten.
Viele Grüße
ist die Nebenanlage gemauert und gedeckt im Stil des Hauptgebäudes? Das könnte zu Problemen führen, da der Anbau dann als Teil des Hauptgebäudes gewertet werden könnte und damit innerhalb der Baugrenzen liegen müsste. Die Bewertung ist sicher stark abhängig vom Bearbeiter im Bauamt.
Ich würde das Risiko nicht eingehen und den Abstellschuppen vermutlich gar nicht in die Genehmigungsplanung aufnehmen und stattdessen im Nachgang als Gartenhaus in Holzbauweise errichten.
Viele Grüße
maxritter03.02.25 12:08
derdietmar schrieb:
Hallo,
ist die Nebenanlage gemauert und gedeckt im Stil des Hauptgebäudes? Das könnte zu Problemen führen, da der Anbau dann als Teil des Hauptgebäudes gewertet werden könnte und damit innerhalb der Baugrenzen liegen müsste. Die Bewertung ist sicher stark abhängig vom Bearbeiter im Bauamt.
Ich würde das Risiko nicht eingehen und den Abstellschuppen vermutlich gar nicht in die Genehmigungsplanung aufnehmen und stattdessen im Nachgang als Gartenhaus in Holzbauweise errichten.
Viele GrüßeDanke für den Input, dann gehen wir lieber kein Risiko ein und nehmen es aus der Genehmigung raus! Da wird sich schon ein entsprechender Abstellschuppen aus Holz oder Metall finden, den wir nachträglich errichten können.
hanghaus202303.02.25 17:29
Ich kann Dir nur raten die Grundrisse hier wie bereits von vorgeschlagen in eiunem gesonderten Beitrag vorzustellen.