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ᐅ Kragarmtreppe hält nicht, Treppenbauer ist kein Treppenbauer


Erstellt am: 30.01.25 16:37

hanse98731.01.25 14:44
Bilder des Ganzen wären mal interessant. An einer Betonwand bekommt normal alles fest.
hanghaus202331.01.25 15:44
Fenix34 schrieb:

Es geht nicht darum, Verantwortung auf den Staat abzuwälzen. Natürlich habe ich eine Fehlentscheidung getroffen und daraus gelernt. Aber in einem Rechtsstaat sollte es Mechanismen geben, um gegen mangelhafte Leistung oder falsche Angaben vorzugehen. Sonst könnten unseriöse Handwerker ungestraft weitermachen.

Du hast doch Rechte (zum Beispiel das Baugesetzbuch regelt so einen Fall). Diese musst halt im Notfall einklagen. Wie das geht habe ich Dir doch schon gesagt.

Hast Du 3 mal nachweislich zur Mangelbeseitigung mit Fristsetzung (am besten schriftlich) aufgefordert? Alle 3 Versuche sind fehlgeschlagen.

Somit hast Du mMn ein Rücktrittsrecht vom Vertrag und Anspruch auf Schadenersatz. Du kannst nun einer Unternehmer Deiner Wahl zur mangelfreien Erstellung Deiner Treppe beauftragen. Du bist Allerdings auch zur Schadenminimierung verpflichtet.

Wie habt Ihr denn festgestellt, das die Stufen nicht halten?

Wie bereits gesagt würde ich mich über Fotos und oder Pläne freuen.

Ich kann mir gerade nicht vorstellen das im Beton eine Verankerung nicht hält. Ist das ein konstruktiver Mangel?

Was sagt denn Dein Bauleiter dazu?
nordanney31.01.25 16:04
hanghaus2023 schrieb:

Somit hast Du mMn ein Rücktrittsrecht vom Vertrag und Anspruch auf Schadenersatz. Du kannst nun einer Unternehmer Deiner Wahl zur mangelfreien Erstellung Deiner Treppe beauftragen. Du bist Allerdings auch zur Schadenminimierung verpflichtet.
Einziges aber wesentliches Problem, was man ganz sorgfältig abwägen muss, ist "Recht haben und Recht durchsetzen".
Ja nach Größenordnung würde ich mir mehr als 2x überlegen, ob ich auf meine eigene Rechnung (!) einen neuen Unternehmer beauftrage, die Treppen korrekt zu bauen und/oder zu montieren. Die Kohle muss ich mir im Zweifel auf dem Klageweg zurückholen. Bis dahin sind schon einige Kleinhandwerker vor die Wand gefahren und haben die Finger gehoben.
Erst Geld zurück und dann neu vergeben.
hanghaus202331.01.25 16:11
nordanney schrieb:

Erst Geld zurück und dann neu vergeben.
Wenn man die Zeit hat, genau so. Ich vermute mal freiwillig wird der Unternehmer nicht zahlen wollen oder schlimmer nicht könne.
nordanney31.01.25 16:16
hanghaus2023 schrieb:

Wenn man die Zeit hat, genau so. Ich vermute mal freiwillig wird der Unternehmer nicht zahlen wollen oder schlimmer nicht könne.
Das findet man schnell raus. Anwalt, Prüfung ob Aufforderungen zur Mängelbeseitigung korrekt waren, Vertrag kündigen, kurze Frist für Rückzahlung (in welcher Höhe auch immer angemessen) setzen, Mahnbescheid beantragen. Dann hat man a) Gewissheit, ob er einlenkt oder nicht und b) zumindest ganz schnell einen Titel auf Zahlung (ja, muss im Zweifel auch erst vor Gericht gehen).
Ob der Titel dann auch zu Geld verhilft, ist eine andere Frage. Aber wenn man ans Konto kann oder mal den Zwangsvollstrecker schicken kann, hilft das ggf.
hanghaus202331.01.25 16:36
Ich kann mir nicht vorstellen, das der TE jemanden findet, der den Pfusch nachbessert. Die Richtige Lösung ist neu zu vergeben. An eine Fachfirma und die Mehrkosten als Schadenersatz fordern.
unternehmervertragschadenersatz