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ᐅ Grundstückverkauf / Überbrückung / Erbschaft / Pflichtteil


Erstellt am: 30.01.25 22:14

Karlsonvomdach30.01.25 22:14
Hallo liebe Forum Community,
ich habe einmal eine Frage zu folgendem Sachverhalt.

Ich habe als Alleinerbe ein Grundstück geerbt welches ich gerne verkaufen möchte. Es gibt allerdings vom Erblasser noch eine Tochter die natürlich
Pflichtteilsberechtigt ist. Soweit so gut.

Das Grundstück wird über eine Bank verkauft. Da ich den Pflichtteil nun gerne sobald als möglich an die Dame auszahlen möchte, würde ich gerne einen
Vorschuss, vielleicht 1/3 vom Wert des Grundstücks, von der Bank bekommen, um diese Verbindlichkeiten zu erledigen.

Das Geld würde dann durch den Verkauf des Grundstücks direkt wieder zurückgezahlt.

Macht eine Bank solch ein Geschäft, ist das üblich?

Habt ihr in solchen Sachen Erfahrungen?

Gerne lese ich Eure Antworten und bedanke mich schon mal im Vorfeld.
K a t j a30.01.25 22:25
Warum soll sie ihr Geld eher bekommen als Du? Außerdem willst Du noch Bankkosten dafür übernehmen. Was hast Du davon?
nordanney30.01.25 22:30
Karlsonvomdach schrieb:

Macht eine Bank solch ein Geschäft, ist das üblich?
Grundstück. ist so etwas möglich. Nennt sich Zwischenfinanzierung. Wird aber nur die Bank machen, die das Haus auch verkaufen soll.
Je nach Laufzeit wird das aber richtig teuer. Da man bei Verbrauchern keine BG nehmen kann, würde ich persönlich deutlich > 10% nehmen.
Dazu ggf. Notarkosten, falls eine Grundschuld benötigt wird.

Gib Gas mit dem Verkauf und zahle danach aus.
Karlsonvomdach30.01.25 22:32
Der Pflichtteilsanspruch ist sofort mit dem Tod des Erblassers fällig. Er ist von diesem Moment an vererblich und übertragbar (§ 2317 Absatz 2 Baugesetzbuch).
Der Anwalt der Dame macht ziemlich Stress und ich hätte das einfach für mich gerne möglichst schnell aus der Welt. Ich habe allerdings aktuell kein so hohes Eigenkapital zur Verfügung.
K a t j a30.01.25 22:59
Karlsonvomdach schrieb:

Der Pflichtteilsanspruch ist sofort mit dem Tod des Erblassers fällig. Er ist von diesem Moment an vererblich und übertragbar (§ 2317 Absatz 2 Baugesetzbuch).
Der Anwalt der Dame macht ziemlich Stress und ich hätte das einfach für mich gerne möglichst schnell aus der Welt. Ich habe allerdings aktuell kein so hohes Eigenkapital zur Verfügung.
Und was sagt Dein Anwalt dazu?
nordanney30.01.25 23:03
Karlsonvomdach schrieb:

Der Pflichtteilsanspruch ist sofort mit dem Tod des Erblassers fällig. Er ist von diesem Moment an vererblich und übertragbar (§ 2317 Absatz 2 Baugesetzbuch).
Der Anwalt der Dame macht ziemlich Stress und ich hätte das einfach für mich gerne möglichst schnell aus der Welt. Ich habe allerdings aktuell kein so hohes Eigenkapital zur Verfügung.
Also willst Du nicht früher bezahlen, sondern Du musst. Sag das doch.

Jetzt kramen wir mal in Erinnerung aus den Rechtsvorlesungen und der Immobilienausbildung rum. Ja, die Berechtigte kann die Auszahlung des Pflichtteils Grundstück. (!!!) sofort verlangen. Aber es gibt im Gesetz kein Fristen, lediglich ein "unverzüglich". Und das ist im Baugesetzbuch definiert als "ohne schuldhaftes Zögern". Wenn die Auszahlung nicht sofort möglich ist, hast Du als Alleinerbe auch das Recht, Zeit für die Verwertung des Nachlasses zu erhalten - wenn dies nachvollziehbar ist (ohne Kohle kein Auszahlung, Kohle erst mit Verkauf).
Du könntest auch einen Stundungsantrag stellen (steht auch irgendwo in den 2.000ff Paragrafen drin), wenn die sofortige Zahlung eine unzumutbare Härte für Dich darstellt (weil das Erbe aus nur einer Immobilie besteht). Dazu bekommst Du dann eine gerichtliche Entscheidung, musst aber auch nachweisen, dass Du alles mögliche unternimmst, um den Verkauf voranzutreiben und Liquidität zu generieren.
Gerichtlich bekommst Du dann eine angemessene Frist, die sich irgendwo zwischen sechs und 12 Monaten bewegt. Für die verspätete Zahlung musst Du dann aber Zinsen auf den Pflichtteil zahlen (steht auch im Gesetz, beim Stundungsparagrafen).

Warum ich Dir das schreibe? Damit Du hoffentlich die Aussage Deines Anwalts bestätigt bekommst. Du hast doch in so einem Fall bestimmt schon einen Anwalt konsultiert und machst das ganze bitte nicht alleine und mit Ratschlägen aus dem Forum hier?

P.S. Keine juristische Beratung, nur Laienwissen.
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