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ᐅ KFW Definition von "Eigentum" / KFW 300


Erstellt am: 22.01.25 16:35

johnglow22.01.25 16:35
Hallo,

gerne möchte ich für das folgende Thema eure Einschätzung bzw. Erfahrung.

Um für die KFW 300 Neubau Förderung darf man u.a. kein "Eigentümer oder Besitzer" einer Immobilie sein.

Wir haben kurz vor Förderantragseingang für die KFW 300 Neubau (nicht Erstkauf/Ersterwerb!) einen notariellen Kaufvertrag für eine Grundstück mit Bestandsimmobilie unterschrieben.

Nach erster Rücksprache mit der KFW ist dies nun förderschädlich, da wir mit einem unterschriebenen notariellen Kaufvertrag im Besitz einer Immobilie sind. Dies ist nach deutschem Recht nicht korrekt.

Zum Zeitpunkt der Antragseingang bei der KFW, waren wir nach deutschem Recht weder Eigentümer noch Besitzer der Immobilie.

In KFW Förderprogrammen (KFW458), bei dem ein Eigentum nötig ist, fordert die KFW "mindestens einen Auflassungsvermerk im Grundbuch" als Eigentumsnachweis.
Unsere Auflassungsvormerkung im Grundbuch hat nachweislich nach Antragstellung stattgefunden.

Der Kauf der Bestandsimmobilie ist aus Eigenmitteln finanziert.

Der Liefer- und Leistungsvertrag für den zukünftigen Neubau hat die nötige aufschiebende Klausel.

All diese Informationen und Argumente wurden der KFW über das Infocenter via E-Mail mitgeteilt. Hier kommt jedoch seit 2 Wochen keine Reaktion.

Habt ihr mit dem Thema "Definition von Eigentum" bei KFW Förderungen Erfahrungen und habt Tipps wie wir mit dieser Situation umgehen sollen?
Welche Schritte können wir noch einleiten?

Vielen Dank für eure Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
JG
nordanney22.01.25 16:46
johnglow schrieb:

Habt ihr mit dem Thema "Definition von Eigentum" bei KFW Förderungen Erfahrungen und habt Tipps wie wir mit dieser Situation umgehen sollen?
Bitte die KfW darum, Dir die entsprechende Grundlage für die Entscheidung zu nennen. In den Förderbedingungen steht lediglich "im Besitz". Formal ist der KV kein Besitz, vielleicht gibt es aber weitere Dokumente, in denen "Besitz" definiert wird gem. KfW-Sprech.
Jesse Custer22.01.25 17:35
Ich beleuchte gerade nur das, was Du schreibst:
johnglow schrieb:

Um für die KFW 300 Neubau Förderung darf man u.a. kein "Eigentümer oder Besitzer" einer Immobilie sein.

Ok, das ist klar.
johnglow schrieb:

Wir haben kurz vor Förderantragseingang für die KFW 300 Neubau (nicht Erstkauf/Ersterwerb!) einen notariellen Kaufvertrag für eine Grundstück mit Bestandsimmobilie unterschrieben.

Nach der Seite der KfW gilt die 300 nur für den Erstkauf - da verstehe ich Deinen in Klammern gesetzten Punkt nicht. Hinzu kommt, dass Du ja explizit schreibst, dass Ihr VOR dem Eingang des Förderantrags unterschrieben habt - insofern hat die KfW an sich Recht...
johnglow schrieb:

Zum Zeitpunkt der Antragseingang bei der KFW, waren wir nach deutschem Recht weder Eigentümer noch Besitzer der Immobilie.

Da schreibst Du aber oben das Gegenteil...

Oder ist da irgendwo ein Fehler?

Die Frage, die über allem steht, ist: wurde der Notarvertrag vor oder nach dem Eingang des Antrags bei der KfW unterschrieben? Deine Angaben sind da für mich widersprüchlich...
johnglow22.01.25 18:09
Hallo,

vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung.

Bei der KFW 300 Förderung wird zwischen zwei Szenarien unterschieden:

- Neubau: Es wird eine Immobilie neu gebaut, die den KFW40+ Standards entspricht
- Erstkauf/Ersterwerb: Betrifft den Kauf einer bereits gebauten Immobilie, die die KFW40+ Standards erfüllt und die Bauabnahme nicht länger als 12 Monate her ist

Wir haben einen "Neubau" Antrag gestellt, da wir nach dem Abriss der Bestandsimmobilie dort einen Neubau errichten werden.

Ja, es ist richtig, dass wir vor dem Antragseingang einen notariellen Kaufvertrag unterschrieben haben.
Jedoch wird man dadurch nicht sofort der Besitzer oder Eigentümer.
Nach deutschem Recht wird man erst offiziell Besitzer nach Kaufpreiszahlung und dem schriftlichen Besitzübergang. Eigentümer ist man offiziell erst nach dem Eintrag ins Grundbuch.

Zum Zeitpunkt des Förderantragseingang, waren wir somit noch weder rechtlich der Besitzer bzw. Eigentümer.

Ich verstehe deshalb die vorläufige Aussage der KFW nicht und "KFW eigene Definition von Eigentum" nicht.
Insbesondere, da explizit in anderen Förderprogrammen (KFW458) erst von "Eigentum" nach Auflassungsvormerkung und nicht unterschriebenen Notarvertrag gesprochen wird. (siehe Screenshot im Anhang)

Daher auch diese Rückfrage im Forum um Einschätzungen, ähnliche Fälle und weitere Sichtweisen zu erfahren.

Vielen Dank für die Unterstützung.

Liebe Grüße
KfW-FAQ-Seite mit zwei blauen Überschriften-Abschnitten und Chatbot-Icon rechts.
Jesse Custer23.01.25 10:10
johnglow schrieb:

Ich verstehe deshalb die vorläufige Aussage der KFW nicht und "KFW eigene Definition von Eigentum" nicht.
Insbesondere, da explizit in anderen Förderprogrammen (KFW458) erst von "Eigentum" nach Auflassungsvormerkung und nicht unterschriebenen Notarvertrag gesprochen wird. (siehe Screenshot im Anhang)

Das eine ergibt aber nach meiner Erfahrung umgehend das andere - sobald der Notarvertrag unterschrieben ist, erfolgt ja die Auflassung im Grundbuch, um den Käufer quasi zu "schützen", dass nicht bis zum endgültigen Eigentumsübergang noch irgendwelche Schweinereien passieren.

Das bedeutet für mich, dass im Sinne der KfW der relevante Eigentumsübergang schon stattgefunden hatte, BEVOR Ihr den Antrag gestellt hattet. Den Grundbucheintrag wollen die Jungs ja erst mit Einreichung der Nachweise.

Puh, da drücke ich Euch mal die Daumen...
Schorsch_baut23.01.25 10:19
Da würde ich gar nicht mehr selber mit der KfW diskutieren, sondern nur noch einen Anwalt sprechen lassen. Dann erfolgen die Rückmeldungen auch schneller.
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