W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Abbruch Zusammenarbeit Architekt - verlangt überzogenes Honorar


Erstellt am: 19.08.14 21:56

Slintrebla20.08.14 09:55
Guten Morgen!

Vielen Dank für die vielen Kommentare.

Ein Vertrag wurde nicht schriftlich geschlossen. Aber der Vertrag kann ja auch durch konkludierte Handlung zustande kommen oder? So verstehe ich zumindest stefanh, dass genau dies bei ihm geschehen ist.

Der Architekt hat uns nicht auf die HOAI hingewiesen. Zumindest ist mir dies so jetzt nicht bekannt. Ich müsste hierzu noch mal alle Emails durchlesen.

Leider habe ich dem Architekt in meiner Absage mitgeteilt, dass - für den Fall, die Wahl fällt nicht auf ihn - wir ihn natürlich sein Honorar gem. HOAI zahlen werden. Da bin ich aber davon ausgegangen, dass dieses Aufwandsabhängig gezahlt wird.
Hierauf bezieht sich auch der Architekt mit "Gerne nehme ich ihr Angebot an...".

Gruß
Nils
Slintrebla20.08.14 11:08
Hallo Jochen,

eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht. Jedoch - so habe ich das mal gegoogelt - gibt es auch keine Rechtsschutzversicherung die den Neubau eines Hauses absichert. Dies war aber nur das Ergebnis einer kurzen Recherche im Internet und keine Fachkundige Beratung bzgl. Rechtsschutzversicherungen.

Ich werde wohl den Anwalt des Bauherrenschutzbundes mit einbeziehen da wir wohl nicht anders voran kommen.

Gruß
Nils
Bauexperte20.08.14 11:20
Hallo Nils,
Slintrebla schrieb:

vielen Dank für deine Anteilnahme.
Ich schreibe hier nicht, um User wie Dich zu trösten oder via Tastatur "in den Arm zu nehmen"; auch ist das HBF kein Wunschkonzert

Ja, mein Mitleid mit Dir hält sich in Grenzen; das hast Du richtig erkannt. Zum Einen, weil es absolut unverständlich für mich ist, ein Projekt wie den Hausbau in Angriff nehmen zu wollen und zu glauben, dies allein händeln zu können; als absoluter Laie handhaben zu wollen; den Bauherren-Schutzbund hast Du ja erst später eingeschaltet. Deinem Schreibstil entnehme ich zusätzlich, daß Du sicher nicht der umgänglichsten Menschen einer bist; sollte ich mich täuschen, entschuldige ich mich gerne.
Slintrebla schrieb:

Den Bauherren-Schutzbund habe ich vordergründig eingeschaltet um zu prüfen, ob noch Unterlagen fehlen oder ob neben den aufgeführten Leistungen in der Bau- und Leistungsbeschreibung noch weitere Leistungen auf uns zukommen, die nicht vertraglich festgelegt sind. Ich will damit sagen, ich wollte nur sicherstellen, dass hier nichts vergessen wurde und wir dann während der Bauphase überrascht werden, dass noch weitere Kosten auf uns zukommen die vertraglich nicht festgelegt wurden sind.
Grundsätzlich richtig; hättest Du zuvor etwas in Foren gelesen, hättest Du Dir sicher andere Unterstützung gesucht. nicht wenige "Sachverständige" (Achtung, dieser Begriff ist nicht geschützt noch näher beschrieben) des Bauherren-Schutzbund haben so viel Ahnung vom Bau, wie ich von Rinderzüchtung in Amerika. Insofern würde ich auf die Baukostenschätzung des Bauherren-Schutzbund an Deiner Stelle keine Wetten abschließen.
Slintrebla schrieb:

Dies ist auch alles nur der Schlampigkeit meines Architekten geschuldet gewesen, denn er hat uns Unterlagen vorgelegt, die echt mangelhaft waren. Z. B. war in dem Bauvertrag (welchen wir nicht unterschrieben haben!) als Auftraggeber die Namen unserer Nachbarn aufgeführt...
Das kann passieren - wir haben auch schon einmal einen Bauantrag vorbereitet und darin die Grundstücksadresse eines anderen Kunden benannt. Du solltest davon ausgehen, daß Niemand über Wasser laufen kann und Fehler zum menschlichen Dasein dazu gehören, wie die Luft zum atmen.

Aber darum geht es hier ja nicht; wenngleich ich ebenfalls nicht verstehe, daß Du - ich gehe davon aus, daß die Chemie bereits im 1. Gespräch nicht stimmte - einer Entwurfsplanung seitens des Architekten ruhig zugeschaut hast. Was hat Dich bewogen, die "Zusammenarbeit" gerade nicht frühzeitig zu beenden?
Slintrebla schrieb:

Was deine vertragliche Einschätzung betrifft, so gehe ich auch davon aus, dass durch die konkludente Handlung ein Vertrag zustande gekommen ist.
Davon darfst Du ausgehen; buche es unter "Lebenserfahrung" ab und versuche es zukünftig klüger anzugehen

Grüße, Bauexperte
Slintrebla20.08.14 11:45
Hallo Bauexperte,0

diesmal bedanke ich mich nicht für dein Kommentar, es wird mir ja hier nur negativ ausgelegt

Deine Entschuldigung nehme ich gerne an, denn eigentlich bin ich durchaus kein komplizierter Mensch.

Ich spreche hier nicht nur von einem Fehler, sondern von einer Vielzahl von Fehlern. Bei eins zwei Fehlern - von Rechtschreibung ganz abgesehen - würde ich niemals etwas sagen. Denn da ist - wie du selbst sagst - keiner von befreit. Es war nur die Masse an Fehlern die mich dazu gebracht hat, dass ich den Bauvertrag samt der Bau- und Leistungsbeschreibung einmal dem Bauherren-Schutzbund vorlegen wollte

Die Chemie mit dem Architekten hatte schon gestimmt. Wir kennen ihn auch privat, was die ganze Sache noch etwas mehr kompliziert. Deshalb war der Bauherren-Schutzbund auch nicht gleich von Anfang dabei, denn wir hatten eigentlich Vertrauen in ihn. Der Architekt hat uns auch auf einige Sachen hingewiesen und gute Tipps gegeben, die wir vorher so nicht gesehen haben. Das Geld ist also nicht komplett aus dem Fenster geschmissen.

Das er uns nicht zugehört hat, ist uns eigentlich erst wirklich in dem Gespräch mit dem Bauherren-Schutzbund aufgefallen. Zu guter Letzt zeigt mir jetzt die letzte Email mit dem Architekten, dass es richtig ist, nun die Reißleine zu ziehen. Wesentlich schlimmer wäre dies doch während der Bauphase gewesen
Bauexperte20.08.14 15:07
Hallo Nils,
Slintrebla schrieb:

diesmal bedanke ich mich nicht für dein Kommentar, es wird mir ja hier nur negativ ausgelegt
Satzaufbau und das Wörtchen "Anteilnahme" ließen mich auf Ironie schließen. Also gut, entschuldige bitte; ich bin heute nicht so auf dem Damm - wahrscheinlich ebenso wenig meine Gehirnwindungen. Meine Bandscheibe meint seit gestern, mein Körper darf sich nicht zu bewegen
Slintrebla schrieb:

Das er uns nicht zugehört hat, ist uns eigentlich erst wirklich in dem Gespräch mit dem Bauherren-Schutzbund aufgefallen.
Dazu kann ich nichts schreiben, da mir die "Aufklärung" des Bauherren-Schutzbund zu Deinem Projekt fehlt. Andererseits habe ich so meine Erfahrungen mit diesem Verein sammeln müssen ...
Slintrebla schrieb:

Zu guter Letzt zeigt mir jetzt die letzte Email mit dem Architekten, dass es richtig ist, nun die Reißleine zu ziehen. Wesentlich schlimmer wäre dies doch während der Bauphase gewesen
D ´accord.

Zusätzlich hast Du jetzt gelernt, daß es selten gut ist, mit Freunden und/oder Bekannten Geschäfte zu tätigen; gilt auch für die Familie Orientiere Dich in Ruhe neu - entweder unabhängiger Architekt (und dann vorher nach den Kosten fragen) oder ein Anbieter Deines Vertrauens. Und immer daran denken, es gibt keine schwierigen Grundstücke, nur schlechte Planungen.

Grüße, Bauexperte
Bauexperte20.08.14 15:12
Hallo,
wewerad schrieb:

Es gab einen Architekten, der seine Leistungen für einen Entwurf verkaufte, aber das Bauvorhaben wurde nicht umgesetzt. Daraufhin wollte er die selben Pläne von einem anderen Auftraggeber in der vollen Höhe noch mal vergütet bekommen. Das hat so in der Form nicht funktioniert.
Dieser Hinweis ist jetzt wenig hilfreich, da er offen läßt, welche Vertragsinhalte zugrunde lagen und ob er auf den Fall des TE angewendet werden kann. Da Du ja scheinbar im Thema bist, kannst Du etwas detaillierter auf diesen Fall eingehen?

Grüße, Bauexperte
bauherren-schutzbundarchitektenvertraghoairechtsschutzversicherungchemie