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ᐅ Abbruch Zusammenarbeit Architekt - verlangt überzogenes Honorar


Erstellt am: 19.08.14 21:56

Voki120.08.14 15:52
So fürchterlich schwer ist das jetzt gar nicht auseinander zu ziehen. Die Frage nach dem "Zustandekommen" des Vertrages ist vielleicht etwas tricky, aber der TE hat dem Architekten mitgeteilt, dass dieser sein Honorar auch im Falle einer "Nichtbeauftragung" erhalten wird. Im Grunde kommt hier sicher ein Vertragsverhältnis zustande, welches im Grunde die Beendigung unter Beibehaltung der Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers einschließt. Wenn ich den Architekten beraten würde, dann würde ich in diese Richtung argumentieren, zumal er ja einen Teil tatsächlich leistete.

Ich würde ihm eine angemessen Vergütung für die erbrachten Leistungen anbieten und ggf. die Hälfte zahlen. Vor Gericht und auf hoher See .... für beide eine ungewisse Prognose.
DNL20.08.14 17:10
Also gerade, ob Mindest- oder Höchstsatz kann der Architekt ja glaube ich ziemlich frei wählen. Unter dem geschilderten wirkt es nicht so, als müsste er den Höchstsatz ansetzen.
Die zugrundegelegte Nettosumme (!). erscheint vor seiner eigenen Schätzung auch zu hoch.

Und die Aussage in der Mail war ja so gemeint, dass für entstandene Aufwände durchaus eine Entlohnung stattfinden soll. Deswegen muss ein Architekt aber nicht in die Vollen greifen und ich weiß auch nicht, ob er damit wirklich durchkommen würde.

Ich würde versuchen, den Architekten um ein Gespräch auf Augenhöhe zu bitten, ihm erklären, dass die Chemie zwischen euch einfach nicht stimmt -was er ja wahrscheinlich auch so sieht- und ihm auch sagen, dass du seine Aufwände bezahlen möchtest, aber eben fair für beide Seiten.
DNL20.08.14 17:22
Sind denn tatsächlich alle vier Phasen vollständig erfolgt?
Slintrebla20.08.14 19:21
Nein, die Phase IV (Genehmigungsphase) gab es noch nicht. Diese ist daher definitiv nicht anrechenbar. Was die Phase III (Entwurfsplanung) betrifft, so ist diese nur anteilig zu berechnen weil nicht alles fertig Entwürfen wurden ist.
Slintrebla20.08.14 19:24
DNL schrieb:
Also gerade, ob Mindest- oder Höchstsatz kann der Architekt ja glaube ich ziemlich frei wählen. Unter dem geschilderten wirkt es nicht so, als müsste er den Höchstsatz ansetzen.
Die zugrundegelegte Nettosumme (!). erscheint vor seiner eigenen Schätzung auch zu hoch.

Und die Aussage in der Mail war ja so gemeint, dass für entstandene Aufwände durchaus eine Entlohnung stattfinden soll. Deswegen muss ein Architekt aber nicht in die Vollen greifen und ich weiß auch nicht, ob er damit wirklich durchkommen würde.

Ich würde versuchen, den Architekten um ein Gespräch auf Augenhöhe zu bitten, ihm erklären, dass die Chemie zwischen euch einfach nicht stimmt -was er ja wahrscheinlich auch so sieht- und ihm auch sagen, dass du seine Aufwände bezahlen möchtest, aber eben fair für beide Seiten.

Genau so war es gemeint. Ich möchte dem Architekten nur seine Aufwand entschädigen da wir ja doch den ein oder anderen Tipp von ihm erhalten haben. Das wären dann halt ca. 40 Stunden +- 10 Stunden mit einem Stundensatz von vielleicht 100€. Das wäre fair und für beide Parteien in Ordnung. Aber keine 16.000€.
Voki115.09.14 20:06
Gibt es schon ein Ergebnis?
architektenhöchstsatzaufwände