ᐅ Ausnahme vom Bebauungsplan für einen Carport?
Erstellt am: 14.10.24 18:07
hanghaus202319.10.24 15:52
Schorsch_baut schrieb:
Lies mal Deinen eigenen Beitrag zu Niedersachsen und Carports. 3 m Abstand zur Straße.Lies mal um was es hier geht. Die Einfahrt geht nicht auf die Strasse sondern paralell zur Strasse und wird nach der Landesbauordnung eingehalten.Hier ist nur die Frage wie gross das Teil wird. Davon ist es abhängig ob ein Bauantrag erforderlich ist. Bis zu 2,5 m Breite ohne Bauantrag.
MachsSelbst19.10.24 20:15
Ja gut, wenn man in Niedersachsen außerhalb der Baugrenze genehmigungsfrei an öffentliche Flächen heran bauen kann, dann ist das wohl so.
Ich verstehe halt immer nicht, was einen hindert dem Bauamt ne Mail zu schreiben und nachzufragen. Dann ist man safe, hat es schriftlich. Ist das so schwer...
Ich verstehe halt immer nicht, was einen hindert dem Bauamt ne Mail zu schreiben und nachzufragen. Dann ist man safe, hat es schriftlich. Ist das so schwer...
ypg20.10.24 09:40
hanghaus2023 schrieb:
Hier ist nur die Frage wie gross das Teil wird.Nein, hier gibt es einen Bebauungsplan, der das innerhalb der ersten 5 Meter untersagt.Darauf zielt die Frage ab.
Außerdem geht’s um die Nachbarschaft, die es anders hat.
Allerdings fehlt mir in allen Threads mal eine Zeichnung. Denn es kann ja immer noch sein, dass es hier um die Ecke des Eckgrundstücks geht - und die wird oft besonders betrachtet.
MachsSelbst20.10.24 12:40
Unter Umständen sagt der Bebauungsplan auch, dass Carports und Garagen innerhalb der Baugrenzen zu errichten sind. Hier werden ja immer nur die Auszüge geliefert, die dem Fragesteller relevant oder nützlich vorkommen.
11ant20.10.24 16:51
MachsSelbst schrieb:
Hier werden ja immer nur die Auszüge geliefert, die dem Fragesteller relevant oder nützlich vorkommen.Eine Krankheit leider nicht nur dieses Threads, ja.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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