ᐅ Wer muss Abrisskosten für Containerbebauung bezahlen?
Erstellt am: 13.07.24 19:58
nordanney14.07.24 19:04
BauBine123 schrieb:
meiner Rechte und Pflichten als Pflichtteilsberechtigter. Da ich kein Erbe binDu hast aber schon die gesetzliche Definition eines Pflichtteilsberechtigten verstanden? Auch der Ehepartner oder das Kind sind Pflichtteilsberechtigte. Sind sie deshalb keine Erben? Gibt es also gar keine Erben, trotz Ehe und Kindern? Du bringst viele Dinge durcheinander.
Ach ja, steht im Erbrecht und kann dort nachgelesen werden.
BauBine12314.07.24 20:20
nordanney schrieb:
Du hast aber schon die gesetzliche Definition eines Pflichtteilsberechtigten verstanden? Auch der Ehepartner oder das Kind sind Pflichtteilsberechtigte. Sind sie deshalb keine Erben?
Gibt es also gar keine Erben, trotz Ehe und Kindern? Du bringst viele Dinge durcheinander.
Ach ja, steht im Erbrecht und kann dort nachgelesen werden.Im Gegensatz zu dir habe ich es verstanden
nordanney14.07.24 22:03
BauBine123 schrieb:
Im Gegensatz zu dir habe ich es verstandenSehr gut. Müsstest dann nur noch das Verstandene hier korrekt wiedergeben. Dass du es nicht verstanden hast, lässt sich nämlich aus deinen Texten mehr als erahnen.
hanghaus202316.07.24 09:35
Um noch einmal auf Deine Frage zurück zu kommen. Die Post wird erst einmal der Eigentümer vom Grundstück erhalten. Ob der dann die Erbengemeinschaft in Anspruch nimmt, weiss man nicht. Wer ist denn nun Eigentümer des Grundstücks?
mayglow16.07.24 11:21
Du hast es vermutlich selbst schon gemerkt, aber so richtig ist hier das Forum wohl nicht der richtige Ansprechpartner.
Wenn das im Nachlassverzeichnis als Passiva eingetragen ist (und das nicht anfechtbar ist), dann, so mein Verständnis, ist das ja eine Forderung, die gegen den Verstorbenen bestand (er hätte das zahlen sollen) und dann wäre die Teil des Erbes, oder nicht? Ich hätte jetzt gedacht, dass damit die Forderung an die Erbengemeinschaft übergeht. Mein Verständnis ist jetzt, dass als Pflichtteilsberechtigte nicht direkt gegen dich Forderungen entstehen können, aber zur Berechnung des Pflichtteils werden diese mit einbezogen und dadurch verringert sich dein Anspruch (ggf auch auf null). Das ist jetzt aber alles sehr viel Halbwissen und vermutlich ist der Anwalt, der dich auch zum Pflichtteil beraten hat, da der sehr viel bessere Ansprechpartner.
Wenn das im Nachlassverzeichnis als Passiva eingetragen ist (und das nicht anfechtbar ist), dann, so mein Verständnis, ist das ja eine Forderung, die gegen den Verstorbenen bestand (er hätte das zahlen sollen) und dann wäre die Teil des Erbes, oder nicht? Ich hätte jetzt gedacht, dass damit die Forderung an die Erbengemeinschaft übergeht. Mein Verständnis ist jetzt, dass als Pflichtteilsberechtigte nicht direkt gegen dich Forderungen entstehen können, aber zur Berechnung des Pflichtteils werden diese mit einbezogen und dadurch verringert sich dein Anspruch (ggf auch auf null). Das ist jetzt aber alles sehr viel Halbwissen und vermutlich ist der Anwalt, der dich auch zum Pflichtteil beraten hat, da der sehr viel bessere Ansprechpartner.
BauBine12316.07.24 20:21
mayglow schrieb:
Du hast es vermutlich selbst schon gemerkt, aber so richtig ist hier das Forum wohl nicht der richtige Ansprechpartner.
Wenn das im Nachlassverzeichnis als Passiva eingetragen ist (und das nicht anfechtbar ist), dann, so mein Verständnis, ist das ja eine Forderung, die gegen den Verstorbenen bestand (er hätte das zahlen sollen) und dann wäre die Teil des Erbes, oder nicht? Ich hätte jetzt gedacht, dass damit die Forderung an die Erbengemeinschaft übergeht. Mein Verständnis ist jetzt, dass als Pflichtteilsberechtigte nicht direkt gegen dich Forderungen entstehen können, aber zur Berechnung des Pflichtteils werden diese mit einbezogen und dadurch verringert sich dein Anspruch (ggf auch auf null). Das ist jetzt aber alles sehr viel Halbwissen und vermutlich ist der Anwalt, der dich auch zum Pflichtteil beraten hat, da der sehr viel bessere Ansprechpartner.Hallo, vielen Dank!!
Tatsächlich ist das was du schreibst, nicht Halbwissen sondern die Wiedergabe der rechtlichen Lage, wie sie das Erbrecht vorsieht. Ausstehende Verbindlichkeiten sind von dem/den Erben zu begleichen. Pflichtteilsberechtigte erhalten einen Anteil, falls nach der Abwägung von Aktiva und Passiva (u.a. die Abrisskosten) etwas von der Erbmasse übrig bleibt. Falls nichts übrig bleibt, sondern Schulden bestehen, erhält der Pflichtteilsberechtigte diesen Anteil nicht.
Vielleicht hätte ich das Erbe auch gar nicht ins Spiel bringen sollen, hat nur Verwirrung und Unmut gestiftet.
Mich hatte ursprünglich nur interessiert, wer (voraussichtlich) die Abrisskosten tragen muss.
So ein bisschen kam dann eine (unsachliche) Empörung auf, eine Wertung bzw Unterstellung von manchen Personen hier a la „jetzt möchte sie nicht dafür aufkommen“. Nein, möchte ich natürlich auch nicht denn ich habe mit dieser Sache ja gar nichts zu tun, es gab nicht mal Kontakt zu dem „Verursacher“. Muss ich aber ja auch nicht direkt. Es schmälert nur meinen Anteil.