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ᐅ Wer muss Abrisskosten für Containerbebauung bezahlen?


Erstellt am: 13.07.24 19:58

BauBine12316.07.24 20:38
hanghaus2023 schrieb:

Um noch einmal auf Deine Frage zurück zu kommen. Die Post wird erst einmal der Eigentümer vom Grundstück erhalten. Ob der dann die Erbengemeinschaft in Anspruch nimmt, weiss man nicht. Wer ist denn nun Eigentümer des Grundstücks?
Hallo, vielen Dank für deine Einschätzung. Eigentümer ist nicht mein Vater, also der Erblasser. Und auch nicht die Erbin, seine Schwester. Ein Bekannter der beiden, zu dem ich aber keinen Kontakt habe und der diesen auch nicht wünscht. Also schwierig persönlich zu klären. Alles eh sehr schwierig nachzuvollziehen da jahrelang kein Kontakt bestand.
Also, du vermutest dass evtl. der Grundstückseigentümer die Kosten tragen muss?
BauBine12316.07.24 21:00
Ich möchte noch erklären, warum ich diesem Nachlassverzeichnis nicht traue bzw. recherchieren möchte was mir und meiner Schwester noch zusteht. Es wurde vom Anwalt der Erbin erstellt. Die Erbin arbeitet garantiert mit Verschleierungstaktik.

Ich kann das damit begründen, (auch wenn ich mich nicht rechtfertigen muss), dass hier in der Vergangenheit mit Erpressung, Betrug etc. gearbeitet wurde. Unser psychisch und körperlich kranker Vater wurde von seiner Schwester, der Erbin, manipuliert und erpresst (Drohbriefe in seiner neuen „Wohnung„ gefunden), so lange, bis er vor 1,5 Jahren sein geliebtes Anwesen verkauft hat. Sie hat jahrelang von dem Geld meines Vaters gelebt (Bankvollmacht). Von dem Erlös hat des Hausverkaufs hat sie den Container auf dem Grundstück ihres Freundes erbauen lassen, den Vater hierhin „verfrachtet“ und ist ein Jahr lang mit dem restlichen Geld in die Türkei ausgewandert. Mein Vater, todkrank, starb kurz darauf. Diese Tante wollte meine Schwester und mich um den Pflichtteil bringen, deshalb bat sie den Anwalt ein Testament aufzusetzen, in dem steht, dass meine Schwester und ich unseren Vater ermorden wollen. Das ist die einzige Möglichkeit, jemanden um den Pflichtteil zu bringen. Dieses war aber nicht gültig vor Gericht da mein Vater es nicht mehr handschriftlich nachverfassen konnte. Nur so viel zur Vorgehensweise der Erbin und ihres Anwalts.

Nein, ich kann mir keinen Anwalt leisten. Da auch unklar ist wie sowas ausgeht bei dieser Gegenseite. Aber selbst der hätte keine Kontoeinsicht, bevor der Fall nicht gerichtlich verhandelt wird.

Keine schöne Geschichte.
nordanney16.07.24 21:12
BauBine123 schrieb:

Eigentümer ist nicht mein Vater, also der Erblasser. Und auch nicht die Erbin, seine Schwester.
Mal ne ganz doofe Frage.
Wenn Dein Vater stirbt, bist Du gem. gesetzlicher Erbfolge Erbe erster Ordnung, was ausschließt, dass die Schwester des Vater (Erbe zweiter Ordnung) überhaupt etwas erben kann.
Wenn das o.g. die Situation ist, bist Du doch alleiniger Erbe bzw.
BauBine123 schrieb:

was mir und meiner Schwester noch zusteht.
Ihr beiden zusammen alleinige Erben.
So steht es geschrieben im Baugesetzbuch §§ 1924ff

Verstehe Euer Problem nicht. Wenn es nur Vater + zwei Kinder gibt, erbt die Schwester des Vaters genau 0€, denn sie ist nicht erbberechtigt. Das schließt das Gesetz aus. Was ist bei Euch tatsächlich los? Da muss mehr dahinter stecken.
BauBine123 schrieb:

Nein, ich kann mir keinen Anwalt leisten.
Dann geh zur Verbraucherberatung. Die helfen auch in solchen Fällen für ganz kleines Geld. Wobei die Situation klar ist, sofern Du diese korrekt wiedergegeben hast.
mayglow16.07.24 21:18
nordanney schrieb:

Ihr beiden zusammen alleinige Erben.
So steht es geschrieben im Baugesetzbuch §§ 1924ff
Nur wenn es kein Testament oder Erbvertrag gab. Dann greift eben ggf nur der Pflichtteil (was die Hälfte ist, wie der Standardanteil wäre)
BauBine12316.07.24 21:32
nordanney schrieb:

Mal ne ganz doofe Frage.
Wenn Dein Vater stirbt, bist Du gem. gesetzlicher Erbfolge Erbe erster Ordnung, was ausschließt, dass die Schwester des Vater (Erbe zweiter Ordnung) überhaupt etwas erben kann.
Wenn das o.g. die Situation ist, bist Du doch alleiniger Erbe bzw.

Ihr beiden zusammen alleinige Erben.
So steht es geschrieben im Baugesetzbuch §§ 1924ff

Verstehe Euer Problem nicht. Wenn es nur Vater + zwei Kinder gibt, erbt die Schwester des Vaters genau 0€, denn sie ist nicht erbberechtigt. Das schließt das Gesetz aus. Was ist bei Euch tatsächlich los? Da muss mehr dahinter stecken.


Dann geh zur Verbraucherberatung. Die helfen auch in solchen Fällen für ganz kleines Geld. Wobei die Situation klar ist, sofern Du diese korrekt wiedergegeben hast.

Mein Vater hat unsere Tante, seine Schwester, testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt. Sie hat das Erbe auch angenommen (Bestätigung vom Gericht). Wir sind also enterbt, aber Pflichtteilsberechtigte. Dies alles ist geklärt und bestätigt.
nordanney16.07.24 23:11
BauBine123 schrieb:

Diese Tante wollte meine Schwester und mich um den Pflichtteil bringen, deshalb bat sie den Anwalt ein Testament aufzusetzen, in dem steht, dass meine Schwester und ich unseren Vater ermorden wollen. Das ist die einzige Möglichkeit, jemanden um den Pflichtteil zu bringen. Dieses war aber nicht gültig vor Gericht
mayglow schrieb:

Nur wenn es kein Testament
Darauf habe ich mich bezogen.
BauBine123 schrieb:

Mein Vater hat unsere Tante, seine Schwester, testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt. Sie hat das Erbe auch angenommen (Bestätigung vom Gericht). Wir sind also enterbt, aber Pflichtteilsberechtigte.
Wäre schön, wenn so kleine Details vielleicht mal früher kommen und nicht wie Würmer aus der Nase gezogen werden müssen.
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