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ᐅ Wer muss Abrisskosten für Containerbebauung bezahlen?


Erstellt am: 13.07.24 19:58

B
BauBine123
17.07.24 12:00
ypg schrieb:

So traurig alles ist: was ist jetzt mit dem Wohncontainer?
1. glaube ich nicht an Kosten von 45000€ für einen „Abriss“. Den kann man sicherlich gut an Selbstabholer verkaufen.
2. entweder gehört der Wohncontainer demjenigen, der den bestellt, gekauft und bezahlt hat, wenn es eine bewegliche Sache ist. Wenn es eine Immobilie Immobilie ist, dann dem, dem das Grundstück gehört oder gepachtet hat.
Ich hab gerade noch ein Bild hochgeladen. Leider nicht ganz drauf… im letzten Post auch die ungefähre Größe. Ok, da ich mich da überhaupt nicht auskenne hab ich die Angabe von 45000 € jetzt mal „akzeptiert“.
B
BauBine123
17.07.24 12:14
nordanney schrieb:

Da man bei Deiner Frage zuerst einmal klären sollte, wer wann was warum oder auch nicht erbt, um die Frage beantworten zu können, wäre ein umfangreiche Fragestellung mit Hintergrund sinnvoll gewesen.
Denn wer die Abrisskosten tragen muss ist explizit davon abhängig, wer was erbt und wem was gehört.

Gibt es ein Testament zu Gunsten Deiner Tante, erbt sie alles und muss Dich und Deinen Bruder mit Euren Pflichtteilen (Anteil am Erbe nach Abzug aller Kosten) in Cash auszahlen. Bleiben Schulden über, musst Du Dich dran beteiligen oder die Erbschaft ausschlagen.
Das ist schon einmal Teil 1.

Gehörte das Grundstück Deinem Vater, ist alles inkl. des Containers und dessen Entsorgung betrifft, Teil des Erbes und damit Eures Pflichtteils.
Gehörte das Grundstück einem Dritten, ist zunächst zu prüfen, ob es eine Immobilie ist oder nicht. Ist es eine, gehört diese auch dem Grundstückseigentümer und er muss sich drum kümmern, außer es gibt z.B. einen Miet-/Pachtvertrag, der andere Regelungen vorsieht. Ist es keine, so gehört der Container zum Erbe und die Entsorgung obliegt den Erben. Das ist eine pauschale Antwort, denn es kann zwischen Vater und Grundstückseigentümer noch Verträge geben, die ggf. von den Erben zu erfüllen sind. Dann kann es vielleicht auch noch ganz anders aussehen.
Noch ein Mal: ich muss nichts ausschlagen, da ich als Pflichtteilsberechtigter keine Schulden „erben“ kann. Nur Guthaben. Als Erbe kann man natürlich Schulden erben. ;-)

vielen Dank für deine Einschätzung (Absatz 3). So etwas in der Art habe ich gehofft zu hören. Ich weiß leider (noch) nichts über den Vertrag. Hoffe über Auszug Grundbuchamt evtl. noch mehr Information zu erhalten. Ein Anwalt könnte zum jetzigen Zeitpunkt (außergerichtlich) auch nicht an diese Informationen kommen, da habe ich mich informiert. Ich werde von einer Rechtsgemeinschaft vertreten, diese arbeitet auf Provisions-Basis.
B
BauBine123
17.07.24 12:24
BauBine123 schrieb:

Ich hab gerade noch ein Bild hochgeladen. Leider nicht ganz drauf… im letzten Post auch die ungefähre Größe. Ok, da ich mich da überhaupt nicht auskenne hab ich die Angabe von 45000 € jetzt mal „akzeptiert“.
Vielen Dank euch noch mal für den Anhaltspunkt der Unterscheidung von beweglich und unbeweglich. Ob Container nun Immobilie ist oder nicht. Dies war mir nicht klar dass es hier eine Unterscheidung gibt. Ihr seht schon, ich habe immer zur Miete gelebt.
N
nordanney
17.07.24 13:10
BauBine123 schrieb:

Es ist ein Container, doppelstöckig. Angeblich (so schreibt der Anwalt, müssten die Containerbauteile „aufwendig zerlegt und entsorgt werden“
Aufgrund des Bildes gehe ich auch davon aus. Aber aufgrund des Bildes bin ich fest davon überzeugt, dass es ein Bauwerk ist = Haus, denn für dieses Konstrukt brauchst Du zwingend eine Baugenehmigung sowie allen öffentlichen Anschlüsse.
So ein Containerhaus kann man nicht einfach auf eine Wiese eines Dritten stellen. Das ist 1:1 wie ein gemauertes Haus. Insofern wird die Vertragsgestaltung interessant (mit dem, dem das Grundstück gehört).
BauBine123 schrieb:

als Wert in „Aktiva“ aufgeführt: Grundstücksgröße 300 qm davon 120 qm Betonabstützung. 181 qm x 2,70 €
Lässt darauf schließen, dass es im Eigentum des Vaters steht.
B
BauBine123
17.07.24 13:46
nordanney schrieb:

Aufgrund des Bildes gehe ich auch davon aus. Aber aufgrund des Bildes bin ich fest davon überzeugt, dass es ein Bauwerk ist = Haus, denn für dieses Konstrukt brauchst Du zwingend eine Baugenehmigung sowie allen öffentlichen Anschlüsse.
So ein Containerhaus kann man nicht einfach auf eine Wiese eines Dritten stellen. Das ist 1:1 wie ein gemauertes Haus. Insofern wird die Vertragsgestaltung interessant (mit dem, dem das Grundstück gehört).

Lässt darauf schließen, dass es im Eigentum des Vaters steht.

Vielen Dank für deine Einschätzung.
Eine Baugenehmigung lag wohl nicht vor, das Bauamt hat den Containerbau wiederholt angemahnt. Ich kenne leider das Schreiben nicht, aber der Anwalt behauptet, hierzu gäbe es ein Gerichtsurteil, was glaubhaft ist:
Zitat Anwalt:
„Entscheidung des Verwaltungsgericht Würzburg Az. W5K 23.302. Da es sich bei dem Grundstück um eine private Grünfläche nach dem Flächennutzungsplan handelt und eine Bebauung dort in jeder Hinsicht unzulässig ist, muss jederzeit auch mit einem Baubeseitigungsverfahren gerechnet werden.“
Also illegal gebaut.

Ich habe gerade meine Schwester befragt, sie war vor Ort und behauptet nun, der Container habe zwar keine Rollen, sei aber transportierbar. Also nach ihrer Beschreibung wohl keine Immobilie und Erbin muss tatsächlich für Abrisskosten aufkommen nach derzeitigem Stand wenn ich das richtig verstehe.
N
nordanney
17.07.24 13:50
BauBine123 schrieb:

Eine Baugenehmigung lag wohl nicht vor, das Bauamt hat den Containerbau wiederholt angemahnt.
Also ein Schwarzbau. Da ist eine Rückbauverfügung mehr als glaubhaft.
anwaltschuldenerbenimmobiliebaugenehmigunggrundstück