ᐅ Bauleistungsbeschreibung für Etagenwohnung so in Ordnung?
Erstellt am: 03.03.24 13:17
Mina 198303.03.24 13:17
nordanney03.03.24 15:54
Ist mir am Handy zu klein, um alles zu lesen.
Aber zur Reservierungsgebühr - Zahlung an Makler - kann ich direkt etwas sagen.
- Formularmäßige Reservierungsgebühren (in den AGBs oder vorformulierten Verträgen) sind lt. BGH unzulässig
- Reservierungsgebühren, die der Kunde nicht zurückbekommen kann, sind unzulässig
- Einzelabsprachen sind möglich, aber mir hohen Auflagen verbunden
- in der Praxis kommen Reservierungsgebühren daher nur noch ganz selten vor
- kommt der Wunsch der Reservierungsgebühr vom Verkäufer/Bauträger, so bedarf es einer notariellen Beurkundung
Aber zur Reservierungsgebühr - Zahlung an Makler - kann ich direkt etwas sagen.
- Formularmäßige Reservierungsgebühren (in den AGBs oder vorformulierten Verträgen) sind lt. BGH unzulässig
- Reservierungsgebühren, die der Kunde nicht zurückbekommen kann, sind unzulässig
- Einzelabsprachen sind möglich, aber mir hohen Auflagen verbunden
- in der Praxis kommen Reservierungsgebühren daher nur noch ganz selten vor
- kommt der Wunsch der Reservierungsgebühr vom Verkäufer/Bauträger, so bedarf es einer notariellen Beurkundung
Mina 198303.03.24 16:10
Hatte ich auch schon recherchiert mittlerweile….
Bisher war der Kontakt sehr positiv, dieser Move macht mich ein bisschen unsicher jetzt. Klar hätte ich die Wohnung gern und nächste Woche ist der Termin bei der Bank um die Finanzierung zu unterschreiben.
Die Bearbeitung dauert dann ja auch noch ein paar Tage und bevor das nicht durch ist mache ich dort keine definitive Zusage.
Bisher war der Kontakt sehr positiv, dieser Move macht mich ein bisschen unsicher jetzt. Klar hätte ich die Wohnung gern und nächste Woche ist der Termin bei der Bank um die Finanzierung zu unterschreiben.
Die Bearbeitung dauert dann ja auch noch ein paar Tage und bevor das nicht durch ist mache ich dort keine definitive Zusage.
11ant03.03.24 19:34
Mina 1983 schrieb:
Bauleistungsbeschreibung für Etagenwohnung, so in Ordnung?Und wenn nicht ?Bezeichne bitte Deine konkreten Fragen. Dann bekommst Du hier gerne fachliche Einschätzungen dazu. Bedenke: ein Bauträgerprojekt ist kein Wunschkonzert, die Bauleistungsbeschreibung ist nicht "Verhandlungsbasis", sondern "friß oder stirb". Du kannst die Wohnung kaufen oder nicht, aber Extrawürste wird Dir dabei niemand braten.
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Mina 198303.03.24 20:57
Ich will keine Extrawurst gebraten haben.
Ich habe vorher noch keine Baubeschreibung gesehen, für mich hört sich das alles detailliert und gut an.
Ob aber etwas fehlt , ich noch etwas nachfragen sollte oder ähnliches kann ich leider nicht beurteilen. Daher hier meine Frage.
Ich habe vorher noch keine Baubeschreibung gesehen, für mich hört sich das alles detailliert und gut an.
Ob aber etwas fehlt , ich noch etwas nachfragen sollte oder ähnliches kann ich leider nicht beurteilen. Daher hier meine Frage.
ypg03.03.24 21:50
Mina 1983 schrieb:
Ich habe vorher noch keine Baubeschreibung gesehen, für mich hört sich das alles detailliert und gut an.Ich kenne einige aus dem Einfamilienhaus-Sektor und habe quergelesen.Liest sich normal. Mit Schall und Miteigentum in Mehrfamilienhaus kenne ich mich aber nicht aus.
Was teuer werden kann: anderes Bad-Design, größere/komfortablere Wanne, Wechselschaltungen und zusätzliche Steckdosen. In Küche zb sind die 8 inkl der Geräte. Im Bad werden Eckleisten gern aufgewertet, in Dusche und co die Armaturen.
Bodenbeläge sind auch gut…
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