ᐅ Zwei angrenzende Gebäude auf einem Grundstück - Doppelhaus?
Erstellt am: 25.11.23 12:19
ajlex1325.11.23 12:19
Guten Tag, ich habe folgende Situation:
Auf einem Grundstück befinden sich unter anderem "zwei" massive Häuser.
Zuerst wurde Haus 1 gebaut. Nach einigen Jahren wurde dieses um Haus 2 erweitert.
Beide Häuser teilen sich ein gemeinsames Dach, DG (ausgebaut in beiden Häusern), haben einen separaten Hauseingang und sind lediglich durch einen Heizraum getrennt.
Kann man das als Doppelhaus bezeichnen?
Auf einem Grundstück befinden sich unter anderem "zwei" massive Häuser.
Zuerst wurde Haus 1 gebaut. Nach einigen Jahren wurde dieses um Haus 2 erweitert.
Beide Häuser teilen sich ein gemeinsames Dach, DG (ausgebaut in beiden Häusern), haben einen separaten Hauseingang und sind lediglich durch einen Heizraum getrennt.
Kann man das als Doppelhaus bezeichnen?
lastdrop25.11.23 12:25
"und sind lediglich durch einen Heizraum getrennt" Was soll denn das heißen?
Und was ist der Hintergrund der Frage? Gibt es eine WEG?
Und was ist der Hintergrund der Frage? Gibt es eine WEG?
ajlex1325.11.23 12:29
lastdrop schrieb:
"und sind lediglich durch einen Heizraum getrennt" Was soll denn das heißen?Beide Häuser haben ein EG und ein DG. Zwischen Haus 1 und Haus 2 liegt im EG ein Heizraum dazwischen, wohingegen das DG direkt aneinander angrenzt.
Eine WEG gibt es nicht, es gibt nur einen Eigentümer.
KarstenausNRW25.11.23 12:53
Das war sogar mal ganz explizit gesetzlich geregelt.
Definition per heute (und ehemals in der Baunutzungsverordnung): Zwei aneinander gebaute, aber rechtlich und beim Thema Erschließung komplett voneinander getrennte Häuser auf ZWEI Grundstücken.
Insofern kann man Deine Frage nicht final beantworten. Stehen die beiden auf einem Flurstück, ist es kein Doppelhaus.
Das sind aber alles Spitzfindigkeiten. Wichtig sind im Zweifel auch noch Landesbauordnungen und Bebauungspläne.
Was ist der Hintergrund der Frage? Eigentlich ist es egal, welches Namen man dem Kind gibt.
Definition per heute (und ehemals in der Baunutzungsverordnung): Zwei aneinander gebaute, aber rechtlich und beim Thema Erschließung komplett voneinander getrennte Häuser auf ZWEI Grundstücken.
Insofern kann man Deine Frage nicht final beantworten. Stehen die beiden auf einem Flurstück, ist es kein Doppelhaus.
Das sind aber alles Spitzfindigkeiten. Wichtig sind im Zweifel auch noch Landesbauordnungen und Bebauungspläne.
Was ist der Hintergrund der Frage? Eigentlich ist es egal, welches Namen man dem Kind gibt.
hanghaus202325.11.23 12:55
Die Frage ist. Ist das Grundstück geteilt? Dann sind es zwei Doppelhaushälfte. Ansonsten ein Zweifamilienhaus.
ajlex1325.11.23 13:00
KarstenausNRW schrieb:
Stehen die beiden auf einem Flurstück, ist es kein Doppelhaus.Beide stehen auf einem Grund- und Flurstück.Hintergrund: Eine Wohngebäudeversicherung für ein Doppelhaus ist in meinem Fall günstiger als wenn ich für jedes Haus eine eigene Versicherung abschließe.
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