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ᐅ Nachbar hat 180cm hohen Zaun ohne finale Abstimmung gesetzt


Erstellt am: 26.06.23 10:10

allstar8326.06.23 13:51
Es gibt so Rankpflanzen die am Zaun hochwachsen... Vielleicht ist das ja auch eine einfache Lösung für bessere Optik.

Ob 180 oder 160... Naja soviel macht es das wohl auch nicht wett.
evelinoz26.06.23 14:02
xMisterDx schrieb:

Ich werd zum Nachbarn auch ne Hecke machen, die höher als 1,2m wird. Weil ich keine Lust hab, dass man mir permanent in den Garten gucken kann.
genauso wollte ich das auch. Bei uns sind es 1.80m überall vorgegeben, man sieht den ungepflegten Garten des Nachbarn nicht dito hört man ihn weniger. Und, nicht jeder hat Lust auf small talk bei 1.2m Zaun.
hanghaus202326.06.23 14:42
Nach Bebauungsplan ist der Sichtschutzzaun jedenfalls nicht zulässig.

Wenn Er Pesch hat und jemand macht mal eine anonyme Anzeige, dann baut der den Zaun zurück. Nur welche Gemeinde tut sich das an?

Ich würde mich freuen wenn der Nachbar den Zaun so baut. Ich habe 3 Seiten selber eingefriedet, da war ich froh das der Nachbar den Rest 2 m hoch gemacht hat.
Tolentino26.06.23 14:52
hanghaus2023 schrieb:

Nach Bebauungsplan ist der Sichtschutzzaun jedenfalls nicht zulässig.
Ich hab das anders gelesen. Nur zur Straße (Vorgarten) und anderen Seiten die an öffentlichen Grund grenzen haben diese Einschränkung. Ansonsten gilt wohl Ortsüblichkeit. Hängt also davon ab, ob noch mehr 1,8m Zäune zwischen den Privatgrundstücken stehen.
HeimatBauer26.06.23 16:23
Die Details regelt eh die kummunale Einfriedungsordnung. Hier bei uns ist z.B. der übliche Doppelstabmattenzaun mit den einflechtbaren Sichtschutzstreifen kein Zaun mehr sondern eine Mauer und deshalb nur an wenigen Durchfahrtstraßen zulässig. Also alles bezüglich Zaun- und Hecken-Vorschriften würde ich keinesfalls verallgemeinern, das kann von Gemeinde zu Gemeinde stark unterschiedlich sein.

Bei mir hat auch der Nachbar ungefragt einen Zaun gebaut der mir nur so la la gefallen hat - ich habe dann einfach auf meiner Seite die Hecke gepflanzt die mir gefällt und freue mich über den kostenfreien Zaun.
11ant26.06.23 18:31
Nachbarschutz im Bauordnungsrecht ist allgemein zunehmend ein Problem, wenn die "Generation Sagrotan" aus ihrem Schamproblem folgert, Nachbars Grundstück sichtschutzhalber verdunkeln zu dürfen. Auch zwischen 180 cm hohe Pfosten kann man problemlos nur 160 cm hohe Stabmatten setzen. Ich würde hier darauf drängen, daß die Stabmatten oberhalb 120 cm einflechtungsfrei bleiben müssen.
zaunstabmatten