ᐅ Pfusch im Bad? Trockenbauwand statt Putz
Erstellt am: 23.04.23 17:21
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marinaschulze23.04.23 18:44chand1986 schrieb:
Aber was fehlt, ist Kommunikation: Wieso gibt ein Unternehmen nicht bescheid: Wir machen etwas anders als im Angebot, weil a, b, c… kann ja ein valider Grund sein.chand1986 schrieb:
Aber was fehlt, ist Kommunikation: Wieso gibt ein Unternehmen nicht bescheid: Wir machen etwas anders als im Angebot, weil a, b, c… kann ja ein valider Grund sein.Ja, darum geht es mir auch.Wie erwähnt, waren die Wände in gutem Zustand, da musste nicht viel begradigt werden. Unser Nachbar hatte nach dem Abriss ein paar Fotos gemacht und mit geschickt. Ich verstehe diesen großzügigen Platzscgwund nicht und zwar an jeder Wand.
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marinaschulze23.04.23 18:49Die Fliesen sind noch nicht drauf.
chand1986 schrieb:
Aber was fehlt, ist Kommunikation:Sag ich doch!ypg schrieb:
Vielleicht hätte besser kommuniziert werden müssen,chand1986 schrieb:
Wieso gibt ein Unternehmen nicht bescheid: Wir machen etwas anders als im Angebot,Allerdings kann ich hier eben nicht rauslesen (in #1), WIE der Ausgleich der Wändestattfinden soll, ob mit Mörtel oder mit Rigips. Und Rigips ist ja nun mal kein exotisches Vorgehen (ganz im Gegenteil), eher ist die Mörtelvariante nicht mehr zeitgemäß.kbt09 schrieb:
Ein ordentlicher Trockenbau hat ja Ständer, die auch eine gewisse Tiefe auftragen.Nee, die werden mit Mörtel auf den Bestand raufgeklebt, das sind ja keine Trockenbauwände, sondern sorgen nur für den geraden Untergrund der Fliesen.ypg schrieb:
Nee, die werden mit Mörtel auf den Bestand raufgeklebt,Das ist hier aber die Frage, wenn plötzlich bis zu 15 cm fehlen.C
chand198623.04.23 19:56ypg schrieb:
eher ist die Mörtelvariante nicht mehr zeitgemäß.Wie bitte? Natürlich ist ein Ausgleich ohne Vorwände, z. B. Rotband Putz, eher der Standard.
Ausnahme: Vorbau geboten wegen xyz.
DANN gehört das so ins Angebot, denn dieses ist der Kommunikationsschlüssel.
Anders als im Angebot vorgehen und benötigte cm verlieren OHNE neue Absprache ist unprofessionell und ruft nach einem Ausgleich.
Hier ist der Anbieter in der Pflicht zur Ansage, denn der Kunde kann nur bekanntes Unbekannte nachfragen, nichts völlig Unbekanntes.
Fehler des Kunden? ICH hätte 2x die Woche den Sachstand abgefragt, ohne konkreten Hintergrund. Scheint hier nicht passiert. Lehrgeld.
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K a t j a23.04.23 19:58Was steht genau im Vertrag? Gibt es Zeugen für das Gespräch mit den Aufputzarmaturen?
Wenn die Vorsatzwände vertraglich nicht vereinbart und nachweisbar etwas anderes abgesprochen war, würde ich auf Rückbau und Korrektur bestehen.
Wenn die Vorsatzwände vertraglich nicht vereinbart und nachweisbar etwas anderes abgesprochen war, würde ich auf Rückbau und Korrektur bestehen.
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