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ᐅ Klimaanlage KFW55 Haus. Baujahr 2019 Nachrüsten


Erstellt am: 06.03.23 19:36

T
TheMaverick
06.03.23 19:36
Hallo,

wir haben im Jahr 2019 ein KFW 55 Haus gebaut und dafür 18.000 Euro Förderung erhalten.

Nach den sehr heißen letzten beiden Sommern und teils 28 Grad in den Schlafräumen möchten wir eine Klimaanlage nachrüsten. Das Haus hält die Hitze zwar in den ersten Wochen gut ab, dann knallt es dafür so richtig und wir bekommen es nicht mehr abgekühlt.
Wir haben (nicht einberechnet) noch eine große Photovoltaikanlage >10kwp nachgerüstet.

Uns liegt ein Angebot für eine Splitklimaanlage vor, die eine Bohrung durch die Außenhaut vorsieht.

In meinem KFW Vertrag steht nun allerdings drin, dass ich eine Art Verschlechterungsverbot der Außenhaut habe. Ist so ein kleines Loch damit gemeint?

Ist das wirklich so gemeint, dass ich die extreme überschüssige Energie im Sommer in ineffiziente Monoblockgeräte stecken muss und eine weniger energieintensive Splitanlage nicht erlaubt ist?
S
SoL
06.03.23 20:03
TheMaverick schrieb:

In meinem KFW Vertrag steht nun allerdings drin, dass ich eine Art Verschlechterungsverbot der Außenhaut habe. Ist so ein kleines Loch damit gemeint?
D.h. dass Du auch mit dem Loch noch KFW55 erreichen musst. Wenn Du das sicherstellst, ist alles Tutti.
G
Gudeen.
06.03.23 20:05
Das Loch an sich ist kein Problem, aber ob mit aktiver Kühlung KFW55 noch erfüllt ist, muss dein Energieberater sagen (Vorhandensein einer Kühlung fließt in die Berechnung mit ein, eine Kernbohrung hingegen nicht)
W
WilderSueden
06.03.23 20:07
Richtig, der Knackpunkt ist hier meiner Meinung nach auch, dass die Kühlung in die Energieberechnung einfließen muss.
K
kati1337
06.03.23 20:14
Gudeen. schrieb:

Das Loch an sich ist kein Problem, aber ob mit aktiver Kühlung KFW55 noch erfüllt ist, muss dein Energieberater sagen (Vorhandensein einer Kühlung fließt in die Berechnung mit ein, eine Kernbohrung hingegen nicht)
Die Photovoltaik sollte aber auch einfließen.
Wir hatten beim ersten bau beides gleichzeitig in der Berechnung drin, und bei uns ging sich's aus. Müssten sie sich natürlich ausrechnen lassen, aber wenn die Photovoltaik nachträglich kam und noch nicht in die KFW55-Berechnung eingeflossen ist, sollte sie bei der Neuberechnung der Klima entgegenwirken.
T
TheMaverick
06.03.23 21:23
Vielen Dank für all eure Antworten.

Das ist was ich nicht verstanden habe. Die Photovoltaik läuft dann besonders, wenn die Klima läuft. Sie benötigt also kaum externen Strom.

Weiß jemand wie so etwas abläuft? Theoretisch hätte ich ja dann sowas wie einen ungültigen KFW Nachweis? Beantrage ich dann einen neuen und reiche ihn nach? Oder würde bei einer Prüfung der KFW eine Art Mangel festgestellt, den ich dann durch eine neue Prüfung belegen kann?
kfw55photovoltaikkühlungaußenhautprüfung