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ᐅ KFW55 Sachverständiger - Wie läuft das ab?


Erstellt am: 11.10.2016 16:52

seth0487 12.10.2016 08:24
Wir bauen auch KFW 55 und haben einen Sachverständigen der vom GU beauftragt wurde.
Noch sind wir in der Planung bzw. haben wir gerade den Bauantrag eingereicht.

Denkt dran, dass der Sachverständige auch zu 50% gefördert wird! Das muss aber vor Vorhabensbeginn beantragt werden!

Grym 12.10.2016 09:12
Er wurde vom GU beauftragt, aber durch euch bezahlt? Oder wie läuft das dann mit den Zuschuss?

Und was sagt ihr zu der Passage im KFW Merkblatt bezüglich der Unabhängigkeit?
Der Sachverständige ist für das Bauvorhaben wirtschaftlich unabhängig zu beauftragen. Neben einer Beratung, Planung und Baubegleitung für das Vorhaben darf der Sachverständige nicht [...] von diesen Unternehmen oder Lieferanten beauftragt werden

Wenn man das so ganz detailliert liest, kommt man fast auf folgende Interpretation:
- Baufirma beauftragt Sachverständiger für Beratung, Planung und Baubegleitung
- Darf aber von der Baufirma nicht für andere Sachen beauftragt werden
!?

Die KFW ist ja bekannt für unverständlich Formulierungen (z.B. bei der Kombination von Kfw40 Plus und Erneuerbare-Energien-Gesetz => ist aber ein anderes Thema).

seth0487 12.10.2016 09:22
Grym schrieb:
Er wurde vom GU beauftragt, aber durch euch bezahlt? Oder wie läuft das dann mit den Zuschuss?

Richtig, wir bezahlen den letztendlich, wenn die Rechnung kommt. Wir haben auch schon Post von dem Sachverständigen bekommen, sprich die Kommunikation läuft über uns.

Bestätigung für den Zuschuss haben wir auch schon bekommen. Ich kann Zuhause noch mal schauen, was da genau darauf steht.
Grym schrieb:
Und was sagt ihr zu der Passage im KFW Merkblatt bezüglich der Unabhängigkeit?

Ich denke, dass das schon so seine Richtigkeit hat, bzw. öfter gemacht wird. So hat es auch unser GU gesagt....

Grym 12.10.2016 09:24
Ich habe bei der KFW angerufen und die haben auch gesagt, dass das kein Problem wäre. Solange der Sachverständiger in der Liste ist, ist es ok. Er soll nur nicht bei der Firma fest angestellt sein. Den Zuschuss gibt es, wenn die Rechnung an mich geht (ich muss ihn nicht mal beauftragen; solange die Rechnung an mich geht, gibt es den Zuschuss). Wenn der GÜ alles übernimmt, kann der GÜ den Zuschuss beantragen (keine Ahnung ob er das auch macht).

Das alles hier natürlich unverbindlich per Telefon erfragt. Also nicht rechtsverbindlich oder ähnliches sondern Telefonauskunft.

elVincent 12.10.2016 09:28
Wir bauen KfW55, allerdings mit Einzelvergabe und haben daher auch die Energieberatungsleistungen separat vergeben. Der Sachverständige hat im Vorfeld die Planungen hinsichtlich der für KfW55 benötigten Energieeffizienz angepasst und damit Vorgaben für die ausführenden Unternehmen gemacht (Dämmstoffdicken, Wärmebrückenoptimierung, etc.). Während der Rohbauphase wurde dann vom Sachverständigen mit mehreren Baubegleitungsterminen die Einhaltung der Vorgaben überprüft und dokumentiert.
Ich denke, dass der Passus über "wirtschaftliche Unabhängigkeit" in den Regularien der KfW vor allem darauf abzielt, dass sich der Sachverständige im Zweifelsfall auch gegenüber den ausführenden Unternehmen durchsetzen kann und keine Marionette des GÜs ist.

seth0487 12.10.2016 10:22
der Sachverständige muss ja auch die Berechnungen zur Planung machen bzw. überprüfen, oder?

Wir haben aktuell das Problem, dass wir diese "Online-Bestätigung zum Antrag (BZA)" für die KfW noch nicht einreichen können und somit keine feste Zusage für das KfW-Darlehen bekommen(mündlich wurde schon zugesagt). Für diese "Online-Bestätigung zum Antrag (BZA)" sind nämlich die Berechnungen nötig, diese wiederum können erst gemacht werden, wenn die Planung abgeschlossen ist. Und das ist sie noch nicht ganz, da evtl. noch ein Eckfenster rausfliegt.

Ist doch irgendwie ein Teufelskreis...
kfw55sachverständigerzuschusssachverständigenrechnungantrag