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ᐅ Bauen im Bestand - Nachträglich Mehrkosten trotz Festpreis


Erstellt am: 26.02.23 20:56

hanghaus202328.02.23 10:26
Berlinho2 schrieb:


Die Baugenehmigung liegt vor.
Welchen Unterschied mach das für Dich?
Ich wollte nur wissen was der Gegenwert der 50k ist.

Vermutlich steht im Zahlungsplan 10% der Bausumme nach Genehmigung des Bauantrags.

Da hat der Unternehmer vermutlich extra auf die Zahlung gewartet bevor er die Mehrkosten angemeldet hat. Ein faires Geschäftsgebaren ist das nicht.

Ich würde das Argument von schon berücksichtigen. Ich finde auch dass die Ablehnung Deine Position stärkt. Dann wartest was passiert.

Trotzdem solltest einen Anwalt wenigstens Fragen wie Deine Position vertraglich ist. Nur der kennt dann die gesammten Unterlagen.

Siehe Beitrag #31
hanghaus202328.02.23 10:42
Gibt es denn schon eine Mehrkostenanmeldung mit schriftlicher Begründung? Ohne Diese würde ich keinerlei Verhandlung führen. Und auch erst dann mit dem Anwalt reden. Auf keinen Fall gleich irgendwas unterschreiben.
Berlinho228.02.23 11:08

Es gibt eine Mehrkostenankündigung, hier "Zusatzvereinbarung" genannt i.H.v knapp 18t EUR. Diese wurde jedoch von uns noch nicht unterschrieben, da die Beschreibung lautete:
"Ertüchtigung Bestandsfundament gem. DIN4123 - 18.000 EUR. Zu zahlen mit Rate XY."
Das war mir zu wenig an Inhalt zum akzeptieren und ich habe bereits nach einer kokreten Auflistung aller abgedeckten Tätigkeiten gefragt.

Mit den Fundamentarbeiten soll tatsächlich nächste Woche begonnen werden.

Ich habe hier jetzt etwas Sorge, dass "wir unterschreiben das jetzt doch nicht und warten einfach darauf was passiert" mir auf den Fuß fallen kann/wird. Oder spielt mir das tatsächlich in die Karten, da die ja jetzt alle anderen Gewerke und Arbeiten bereits eingetaktet haben und das für die ein riesen organisatorischer Akt wäre die Bremse reinzuwerfen?
hanghaus202328.02.23 18:09
Du solltest den Unternehmer fragen wieso Er der Meinung ist, das die Zusatzvereinbarung nicht von dem Festpreis gedeckt sein sollte.
Berlinho201.03.23 22:46
Ein kurzes Update.
Der zuständige Bauleiter hat uns jetzt ein Ultimatum gesetzt. Entweder wir unterschreiben jetzt sofort die Zusatzvereinbarung über die Fundamentertüchtigung, deren aktualisierte Fassung wir erst gestern bekommen haben oder der Baubeginn/Abriss der nächste Woche beginnen soll, verzögert sich automatisch un einen Monat und wir müssen einen pauschalen Preis für höhere Materialkosten zusätzlich zahlen.
Einen Termin mit dem Geschäftsführer haben wir erst nächsten Dienstag.
Einen Termin mit einem Anwalt für Baurecht hoffentlich am Freitag.
Ist so ein Ultimatum legitim?
SoL02.03.23 06:56
Was steht denn in Eurem Vertrag bzgl. durch den Bauherren verursachte Verzögerung und Kostensteigerungen?

Dass für nächste Woche die Arbeiten / Arbeiter eingeplant werden müssen leuchtet schon ein, oder? Die sagen sich ja nicht Montagmorgen: "So, gut. 17 Leute sind da, wo fahren wir denn heute Mal hin. Irgendwelche Vorschläge?"
anwaltzusatzvereinbarungunternehmer