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ᐅ Altes Bodengutachten noch verwendbar?

Erstellt am: 02.09.22 21:14
M
Mokus95
M
Mokus95
02.09.22 21:14
Hallo, ich hatte vor 7 Jahren ein Bodengutachten durchführen lassen (2x 8m 1x 6m 1x4m) auf unserem Grundstück durchführen lassen. Jetzt will die Baufirma ein neues Gutachten haben, weil die DIN sich geändert hat und der Grundwasserspiegel gestiegen sei. Ist das logisch? Der Boden ist doch unverändert Ehrlich gesagt, empfinde ich das als Geldschneiderei.
Y
ypg
02.09.22 21:32
Mokus95 schrieb:

Ehrlich gesagt, empfinde ich das als Geldschneiderei.
Warum? Die Baufirma verdient nichts daran. Das wird schon seine Richtigkeit haben, meiner Meinung nach, siehe Gewährleistung
C
Cronos86
05.09.22 15:12
Moin,
ich schätze es geht hierbei um die DIN 18533-1 für die Bauwerksabdichtung (Abdichtung von erdberührten Bauteilen von 2017).

Hierbei geht es darum, ob euer Haus gegen drückendes Wasser oder nur gegen Bodenfeuchte abgedichtet werden muss.

Dabei kommt es auf
- die Bodenart an (Sand/Kies = durchlässig, Lehm/Tonboden = schwach durchlässig)
- den Wasserstand an (Abstand der Bodenplatte zu Grundwasser)
- und damit auch auf eure Gründung (Keller oder Bodenplatte) und die Einbindetiefe

aus diesen Größen wird die Wassereinwirkung für das Bauwerk bestimmt.

Der Grundwasserstand kann sich natürlich immer verändern (im Sommer bis zu einen Meter tiefer als im Herbst), daher muss die Abdichtung schon passend gewählt werden.

Generell würde ich bei dem Bodengutachter nachfragen ob er die Bauwerksabdichtung an die Planung anpassen kann. Das sollte nicht allzu teuer sein. Erneut Sondierungen durchzuführen halte ich ebenfalls für unsinnig.

Kannst ja mal Bodenart, Wasserstand und geplante Gründung posten.

Gruß
X
xMisterDx
06.09.22 20:20
ypg schrieb:

Warum? Die Baufirma verdient nichts daran. Das wird schon seine Richtigkeit haben, meiner Meinung nach, siehe Gewährleistung

Was soll sich in 7 Jahren an den Bodenverhältnissen geändert haben?
din 18533bauwerksabdichtungbodenartwasserstandbodenplattegründung