ᐅ Architekt verkauft für sich gebautes Haus - Haftungsfrage
Erstellt am: 25.06.22 09:50
Hallo,
ich würde mich freuen, von euch eine Einschätzung / Erfahrungen zu folgender Situation zu bekommen:
- Ein Architekt hat ein Hang-Grundstück mit Altbau aus den 60ern gekauft, den Altbau bis auf das Sockelgeschoss abgerissen und darauf einen Neubau errichtet; da das neue Haus auch etwas größer ist, wurden zusätzliche Streifenfundamente nach Statik neu errichtet (formal war das BV damit ein Umbau und Sanierung Einfamilienhaus)
- Der Architekt hat das Haus eigentlich für sich selbst geplant und gebaut (d.h. Architekt = Bauherr), da es jedoch während des Baus zur Scheidung kam, soll das Haus nun doch verkauft werden; d.h. der Architekt tritt jetzt als Verkäufer auf
- Wir interessieren uns für den Kauf, jedoch hat der Verkäufer nun mitgeteilt, dass er im Notarvertrag verankern möchte, dass er nicht als Architekt des Hauses mit entsprechender Architektenhaftung (30 Jahre) haften möchte; diese Haftung/Gewährleistung soll explizit ausgeschlossen werden
Gibt es an dieser Vorgehensweise etwas zu bemängeln oder ist das "typisches Vorgehen"? Uns als unerfahrene Kaufinteressenten hat diese Aussage erstmal verunsichert, im Sinne von "Stimmt mit dem Haus wohl etwas nicht?".
Vielen Dank vorab für jede Einschätzung!
ich würde mich freuen, von euch eine Einschätzung / Erfahrungen zu folgender Situation zu bekommen:
- Ein Architekt hat ein Hang-Grundstück mit Altbau aus den 60ern gekauft, den Altbau bis auf das Sockelgeschoss abgerissen und darauf einen Neubau errichtet; da das neue Haus auch etwas größer ist, wurden zusätzliche Streifenfundamente nach Statik neu errichtet (formal war das BV damit ein Umbau und Sanierung Einfamilienhaus)
- Der Architekt hat das Haus eigentlich für sich selbst geplant und gebaut (d.h. Architekt = Bauherr), da es jedoch während des Baus zur Scheidung kam, soll das Haus nun doch verkauft werden; d.h. der Architekt tritt jetzt als Verkäufer auf
- Wir interessieren uns für den Kauf, jedoch hat der Verkäufer nun mitgeteilt, dass er im Notarvertrag verankern möchte, dass er nicht als Architekt des Hauses mit entsprechender Architektenhaftung (30 Jahre) haften möchte; diese Haftung/Gewährleistung soll explizit ausgeschlossen werden
Gibt es an dieser Vorgehensweise etwas zu bemängeln oder ist das "typisches Vorgehen"? Uns als unerfahrene Kaufinteressenten hat diese Aussage erstmal verunsichert, im Sinne von "Stimmt mit dem Haus wohl etwas nicht?".
Vielen Dank vorab für jede Einschätzung!
Bei dem Haus mit der Vorgeschichte sagt mir mein Bauchgefühl, dass da vielleicht was nicht ganz in Ordnung ist. Wenn ich als Architekt von meinem Werk überzeugt wäre, würde ich wohl auf so eine Klausel nicht explizit darauf bestehen.
Aber vielleicht gibt es ja noch die Möglichkeit, dass seine Versicherung den Eigenbau nicht deckt.
Aber vielleicht gibt es ja noch die Möglichkeit, dass seine Versicherung den Eigenbau nicht deckt.
hm, kann auch sein, dass er genau aus diesem Grund nicht haften will, weil er als Privatmann verkauft.
Da muss man ja mal strikt Äpfel von Birnen trennen, wie woanders ja auch.
Rechtlich wüsste ich jetzt aber nicht, ob er sogar steuerrechtliche Nachteile hätte.
Ich würde mich allerdings wundern, wenn es bei seinem eigenen Haus baurechtlich nicht korrekt zugeht. Das wäre mir zu weit hergeholt.
Da muss man ja mal strikt Äpfel von Birnen trennen, wie woanders ja auch.
Rechtlich wüsste ich jetzt aber nicht, ob er sogar steuerrechtliche Nachteile hätte.
Ich würde mich allerdings wundern, wenn es bei seinem eigenen Haus baurechtlich nicht korrekt zugeht. Das wäre mir zu weit hergeholt.
M
Myrna_Loy25.06.22 23:04ypg schrieb:
Ich würde mich allerdings wundern, wenn es bei seinem eigenen Haus baurechtlich nicht korrekt zugeht. Das wäre mir zu weit hergeholt.Mich nicht so sehr. So manche Norm im Baubereich ist mit so viel Sicherheitsmarge gespickt, dass Fachleute wissen, dass es auch mit weniger oder mehr geht. Wenn man sich dann selber den Stempel setzen kann, dann kann man anders bauen. Man möchte aber kaum, dass der Neubesitzer dieses dann als Mangel rügt.B
Benutzer 100126.06.22 05:57Er kann sich trotzdem nicht freikaufen, wissentliche Mängel die nicht offensichtlich sind, kannst du ihm trotzdem ans Bein binden.
Ich schlage dir vor mit einem Bausachverstandigen eine Begehung durchzuführen und dann zu entscheiden.
Sträubt er sich dann immer noch Finger weg.
Ich schlage dir vor mit einem Bausachverstandigen eine Begehung durchzuführen und dann zu entscheiden.
Sträubt er sich dann immer noch Finger weg.
Danke euch allen erstmal für die Einschätzung!
Also wenn man durch das Haus läuft und sich auch die ein oder anderen Details anschaut, merkt man, dass der Architekt das Haus eigentlich für sich selbst gebaut hat - das ist alles High Quality. Wir gehen daher auch davon aus, dass der Architekt mit "strengen Argusaugen" über Planung und Bau gewacht hat.
Genau so ist es. Er steht als Architekt überall in seiner Rolle als Architekt drauf, als Bauherr jedoch als Privatmann. Verkauft wird das Haus auch von ihm als Privatmann. Auch hat er gesagt, dass er neben den Haftungsfragen aktuell noch Steuerfragen mit seinem Steuerberater klären muss. Um welche steuerlichen Aspekte kann es da wohl gehen?!
Also wenn man durch das Haus läuft und sich auch die ein oder anderen Details anschaut, merkt man, dass der Architekt das Haus eigentlich für sich selbst gebaut hat - das ist alles High Quality. Wir gehen daher auch davon aus, dass der Architekt mit "strengen Argusaugen" über Planung und Bau gewacht hat.
ypg schrieb:
hm, kann auch sein, dass er genau aus diesem Grund nicht haften will, weil er als Privatmann verkauft.
Da muss man ja mal strikt Äpfel von Birnen trennen, wie woanders ja auch.
Rechtlich wüsste ich jetzt aber nicht, ob er sogar steuerrechtliche Nachteile hätte.
Ich würde mich allerdings wundern, wenn es bei seinem eigenen Haus baurechtlich nicht korrekt zugeht. Das wäre mir zu weit hergeholt.
Genau so ist es. Er steht als Architekt überall in seiner Rolle als Architekt drauf, als Bauherr jedoch als Privatmann. Verkauft wird das Haus auch von ihm als Privatmann. Auch hat er gesagt, dass er neben den Haftungsfragen aktuell noch Steuerfragen mit seinem Steuerberater klären muss. Um welche steuerlichen Aspekte kann es da wohl gehen?!
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