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ᐅ Unkalkulierbarkeit der Baukosten - Platzt das Projekt deswegen?


Erstellt am: 19.04.22 22:01

sergutsch20.04.22 18:30
gutentag schrieb:

Einliegerwohnung mit Deckenhöhe von 2,25 m ist eh nicht bewohnbar. Wieso sieht so einen Mangel nicht das Bauamt?
...
weil im Freistellungsverfahren überhaupt nicht geprüft wird. Mit dem Antrag auf Freistellung gibt der Antragsteller von sich aus an alle Rechtsvorschriften eingehalten zu haben.
TmMike_220.04.22 20:03
hang_häuschen schrieb:

Budget liegt bei 530.000 + 57.000 KfW Förderung.
Im Angebotspreis fehlen aber natürlich Garage, Möbel, Nebenkosten wie Bausstrom und Telefon sowie Außenanlagen abgesehen von Einfahrt und Terrasse.
Ich möchte nur sagen das euer Budget ein Vermögen ist!
Falls euer GU nicht mehr bauen möchte wäre für euch auch eine Entschädigung fällig.
Ich kenne viele GU, die Kunden für eine Vertragsauflösung mit 20-40k Entschädigt habt.

Dann sucht ihr euch einfach einen neuen Rohbauer, Zimmermann, Dachdecker.
Jemand für die Fassade, usw. Wieso soll so etwas nicht funktionieren?!
Ysop***20.04.22 20:32
TmMike_2 schrieb:


Dann sucht ihr euch einfach einen neuen Rohbauer, Zimmermann, Dachdecker.
Jemand für die Fassade, usw. Wieso soll so etwas nicht funktionieren?!

Zumindest in bw brauchst du einen Bauleiter. Und als Laie mal eben die Gewerke zu vergeben finde ich nicht so einfach.

Das Budget finde ich an sich aber auch nicht verkehrt. Mit Wohnkeller könnte es vielleicht knapp sein, wenn man die hier irgendwo kolportierten 180 qm pauschal x 3.000 € rechnet. Aber Kalkulation finde ich aktuell schwierig 🙁

Frage: Wenn der Vertrag wegen fehlender Widerrufsbelehrung nichtig ist, hätte man da Anspruch auf Entschädigung? Oder wäre der Anbieter sogar fein raus?
TmMike_220.04.22 20:33
Ysop*** schrieb:

Zumindest in bw brauchst du einen Bauleiter. Und als Laie mal eben die Gewerke zu vergeben finde ich nicht so einfach.

Das Budget finde ich an sich aber auch nicht verkehrt. Mit Wohnkeller könnte es vielleicht knapp sein, wenn man die hier irgendwo kolportierten 180 qm pauschal x 3.000 € rechnet. Aber Kalkulation finde ich aktuell schwierig 🙁

Frage: Wenn der Vertrag wegen fehlender Widerrufsbelehrung nichtig ist, hätte man da Anspruch auf Entschädigung? Oder wäre der Anbieter sogar fein raus?
Ohne abzuschweifen, In NDS braucht man auch einen Bauleiter. Da trägt man sich dann logischerweise selbst ein.
unterschätzen sollte man das Projektmanagement aber keineswegs.
Aber es spart am Ende natürlich viel Geld!
Ich glaub meine Nachbarin hatte nie etwas mit bau zu tun, auch sie hat es als 55 jährige frührentnerin geschafft, sich die Gewerke ranzuholen.
Stressig ist so etwas natürlich immer, ich kenne aber auch Leute die trotz GU Stress beim hausbau hatten
Ysop***20.04.22 20:49
TmMike_2 schrieb:

Da trägt man sich dann logischerweise selbst ein
In bw geht das eben nicht, das wollte ich ausdrücken 🙂 Du bekommst ohne qualifizierten Bauleiter keinen roten Punkt. Wie das in Bayern ist, weiß ich natürlich nicht.
TmMike_220.04.22 20:50
Ysop*** schrieb:

In bw geht das eben nicht, das wollte ich ausdrücken 🙂 Du bekommst ohne qualifizierten Bauleiter keinen roten Punkt. Wie das in Bayern ist, weiß ich natürlich nicht.
typisch deutsch eben ländersache. wusste ich nicht.
Danke für die Belehrung.
bauleiterentschädigung