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ᐅ Problematik mit der Traufhöhe (Mietwohnung im Dachgeschoss)


Erstellt am: 11.04.22 08:43

M
Marcel Gebaue
11.04.22 08:43
Moin,

wir planen derzeit ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten zur festen Vermietung.

Der Bebauungsplan ist recht stark eingeschränkt und daher sind wir derzeit mit unserem Latein am Ende, da es ein Problem mit der Traufhöhe gibt. Das Gebäude soll durch einen Generalunternehmer errichtet werde, aber dort sind die Planer leider nicht so motiviert viele Änderungen und Wege auszuprobieren (dies ist aber ein anderes Thema).

Festgesetzt im Bebauungsplan ist, dass die Gesamthöhe 9 Meter und die Traufhöhe 6 Meter nicht übersteigen darf. Folgendes steht drin:

Zulässig ist eine Sockelhöhe (Oberkante Rohfußboden) von mindestens 30 cm und höchstens 50 cm über der in der Erschließungsplanung festgelegten Straßenhöhe. Sichtbar abgesetzt Sockel dürfen bis zu einer Höhe von max. 60 cm sichtbar sein. Die festgestzte maximale Gebäudehöhe (9 Meter) bezieht sich auf die tatsächliche Sockelhöhe.

Die maximale Traufhöhe beträgt bei zweigeschossigen baulichen Anlagen maximal 6 Meter über der Sockelhöhe.

Ist es irgendwie möglich, dass man einen Trick anwendet, dass man die Traufhöhe anders berechnen kann, also weiter unten ansetzten kann?

Wenn wir nun die Traufhöhe auf 6 Meter setzen, wird die Dachgeschosswohnung meines Erachtens nicht mehr bewohnbar, da die 2,30 Meter Linie und die 2 Meter Linie zu sehr nach innen rücken. Das Gebäude ist schon so eingezeichnet das Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl ausgereißt sind. Das Grundstück ist nämlich nur 670 qm groß.

Als Anlage habe ich den Schnitt angefügt und die DG-Wohnung. Die Aufteilung ist derzeit nur fiktiv und dient nur der Übersicht.
Die Passage aus dem Bebauungsplan habe ich auch angefügt.

Kann uns jemand helfen?

Ich wäre sehr dankbar über Unterstützung.

Schnitt durch ein mehrstöckiges Haus mit Keller, Balkonen, Treppenaufgang und Satteldach.


Grundriss Dachgeschoss mit Küche, Wohnzimmer, Flur, Bad, Schlafzimmer, Balkon und Essbereich.


Ausschnitt eines Bauvorschriften-Dokuments mit gelb markierten Abschnitten zur Sockelhöhe von 30–50 cm.
1
11ant
16.04.22 17:48
Marcel Gebaue schrieb:

wird die Dachgeschosswohnung meines Erachtens nicht mehr bewohnbar,
Das wäre ggü. der aktuellen Planung (nicht bewohnenswert) ja nur ein kleiner Schritt. Ich empfehle diese fünfte Wohneinheit wegzulassen, und einer der OG-Wohnungen einen Upgrade zur Maisonette angedeihen zu lassen - das entspannt auch die Stellplatzsituation.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
S
sergutsch
16.04.22 18:12
Marcel Gebaue schrieb:

...
Der Bebauungsplan ist recht stark eingeschränkt
...
Ist es irgendwie möglich, dass man einen Trick anwendet, dass man die Traufhöhe anders berechnen kann, also weiter unten ansetzten kann?
Es dürfte schwierig werden, denn die Städte-/Raumplaner sich bestimmt Gedanken darüber gemacht hatten welche Bauform gewünscht ist. Das ist nämlich der Sinn so eines B-Plans

Eventuell kann man über einen Befreiungsantrag versuchen, wenn man eine gute Begründung anführt könnte dieser unter Umständen genehmigt werden.
Y
ypg
16.04.22 23:18
Ach guck, ich habe ein Deja-Vue 🙂
Y
ypg
18.04.22 23:26
ypg schrieb:

Ach guck, ich habe ein Deja-Vue 🙂

Jetzt wird auch noch bei FB gefragt…
1
11ant
19.04.22 00:50
ypg schrieb:

Jetzt wird auch noch bei FB gefragt…
Und auch da wieder nur mit Bruchstücken (die ehrlich gesagt nach vom GU abgemalter Laienplanung aussehen); irgendwie will Marcel/Dustin da wohl gar nicht recht weiterkommen ...
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