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ᐅ Baut der Nachbar rechtmäßig und wie finde ich das heraus?


Erstellt am: 12.04.22 19:57

11ant15.04.22 14:10
Sauerlandkind2 schrieb:

Beim Bauamt wurde mir eine Akte gezeigt, in der Baupläne zu sehen waren: A3 (?) Abbildungen der Außenfassade und der Aufteilung innen im EG und OG. Außerdem noch eine Draufsicht auf das Grundstück, auf dem die Häuser, eine Garage und ein Gartenhaus zu sehen waren. Terrassen waren nicht eingezeichnet. Laut Aussage des Bauamts habe ich als angrenzender Nachbar ein Anrecht auf Einsicht, das mir der Nachbar auch vor Ort unkomplizierter hätte gewähren sollen/ müssen.
Müsste es also eine Ansicht mit eingezeichneten Terrassen geben? Wenn ja, wie nennt sich diese Ansicht?
Diese Ansichten nennen sich "Grundriss des Erdgeschosses" und "Lageplan". Wenn Terrassentüren ohne Terrasse eingezeichnet sind, mögen die Philosophen "entscheiden", ob da das Bauamt getäuscht wurde oder gepennt hat. Du könntest wohl theoretisch an das Bauamt ein Verlangen richten, über den Grenzabstand der Terrasse zu wachen. Aber praktisch kannst Du sicher sein, daß Du wenn da beim Kaffeetrinken dummes Zeug erzählt wird, dieses auch mit 2m mehr Abstand noch gut hören wirst. Dein "Recht" durchzusetzen, wird Dir außer einer vergifteten Atmosphäre also nichts eintragen.

Aber wenn Du Deinen Nachbarn so weit wie möglich bannen willst, kann ich Dir den simplen Trick verraten, mit dem meine dann bald ehemalige Vermieterin mir seinerzeit ausgetrieben hat, meinen Balkon zu genießen: die hat sich mit ihren Bekannten in den Garten gesetzt und mit ihrer Quäkstimme dummes Zeug erzählt. Als das nicht gereicht hat, ließ sie die Bäume abholzen, sodaß mir künftig jedes Lüftchen die Zeitung "umblätterte". Ich hätte natürlich auf das Zeitunglesen auch verzichten und mir Kumpels zum Nochdümmereszeugreden einladen können. Heute würde ich das wohl auch tun, es live streamen und uns von Followern die Bierchen dazu spendieren lassen *LOL*
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sergutsch15.04.22 17:14
es ist mir keine Regelung aus der Bauordnung NRW über einen erfordetlichen Grenzabstand der Terrasse (sofern nicht überdacht oder über 1,00 m aufgeschüttet) bekannt. Und daher dass die Baugenehmigungen nach der Bauordnung und nicht nach Nachbarschaftsgesetz erteilt werden - wird man nicht umher kommen als sich damit zu arrangieren.

Bodentiefe Fenster allein sind noch kein Hinweis auf das Vorhandensein einer Terrasse. Wir bauen eingeschossig und das einzige Fenster mit Brüstung befindet sich im Technikraum, alle anderen sind bodentief - auch im Schlafzimmer und Bad ;-)
schubert7915.04.22 18:16
Was willst du eigentlich bei deinem Nachbarn erreichen? Bau stoppen? Keine Terrasse? Einfach nur Stunk?
NatureSys15.04.22 18:16
sergutsch schrieb:

es ist mir keine Regelung aus der Bauordnung NRW über einen erfordetlichen Grenzabstand der Terrasse (sofern nicht überdacht oder über 1,00 m aufgeschüttet) bekannt. Und daher dass die Baugenehmigungen nach der Bauordnung und nicht nach Nachbarschaftsgesetz erteilt werden - wird man nicht umher kommen als sich damit zu arrangieren.

Für die Terrasse wurde ja auch keine Baugenehmigung erteilt. Sie darf aber nach dem Nachbarschaftsgesetz auch nicht erstellt werden. Wenn die Nachbarn also irgendwann auf die Idee kommen, dort eine Terrasse anzulegen, kann dies unter Verweis auf das Nachbarschaftsgesetz unterbunden werden. Darum kümmert sich dann aber nicht das Bauamt, sondern die Zivilgerichte. Ist genauso wie mit einem Baum, der zu nahe an der Grenze gepflanzt wird und dort nicht stehen darf.
terrassebauamtnachbarschaftsgesetzgrenzabstandbauordnungfenster