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ᐅ Bebauungsplan interpretieren / überhaupt umsetzbar?


Erstellt am: 11.04.22 21:56

11ant13.04.22 13:57
Eden1812 schrieb:

Und beim Bauamt der Gemeinde erreicht man keinen. Die Zeit läuft uns weg und das Grundstück ist dann vermutlich auch weg.
Siehst Du, und deswegen meine ich ja, es wäre klüger gewesen, die Hintertüren für die einschlägig lesekundigen Informationsbeschaffer nicht unnötig zu verschließen.
Eden181213.04.22 13:57
11ant schrieb:

Aber es gibt sie: "Teiländerung VI vom 5. 11. 1988" weist darauf hin, daß es mindestens sieben Begründungen gibt (des Ursprungsplanes und sechser Änderungen) und daß die gültige Änderung auch schon 33 Jahre auf dem Buckel hat. Ohne die vorenthaltenen Informationen (nicht zu verwechseln mit es gäbe sie nicht) wäre nun möglich (gewesen, aber jetzt tue ich mir das freilich nicht mehr an), 1. die Begründungen zu lesen und den merkwürdigen Regelungen nachzuforschen; 2. aus dem Vergleich der Begründung des Ursprungsplanes und der Änderungen zu erkennen, wo Verschärfungen und wo Lockerungen die Tendenz sind; 3. nachzuschauen, wie sich spätere Bebauungspläne derselben Gemeinde entwickelt haben und 4. herauszufinden, ob ggf. eine VII. Änderung bereits im Schwange ist (und wo deren Reise hingeht). Tja.

Oh, ein Makler ... wo habe ich das denn überlesen ?
Ich hatte keineswegs erwartet, dass jmd so in die Tiefe gehen würde/wollen würde - für eine in meinen Augen (als Laie) lapidare Einschätzung des Grundstücks.
11ant13.04.22 14:03
Eden1812 schrieb:

Ich hatte keineswegs erwartet, dass jmd so in die Tiefe gehen würde/wollen würde - für eine in meinen Augen (als Laie) lapidare Einschätzung des Grundstücks.
Entschuldige, das konnte ich nicht ahnen. Ich nehme bis zum Gegenbeweis immer an, daß jemand auch bestmöglichen Rat sucht, wenn er in ein kompetentes Fachforum geht.
Eden181213.04.22 14:03
11ant schrieb:

Siehst Du, und deswegen meine ich ja, es wäre klüger gewesen, die Hintertüren für die einschlägig lesekundigen Informationsbeschaffer nicht unnötig zu verschließen.
Ich wollte die Türen nicht verschließen (geschweige denn dass uns jemand das Grundstück wegschnappt, diese Unterstellung fand ich sogar einerseits lustig.
gutentag13.04.22 14:23
Eden1812 schrieb:

Der Makler stellte nur diese Unterlagen zu Verfügung.
Und da wir kein Grundstück - womöglich überteuert - kaufen wollen, dessen Bebaubarkeit mit immensen Kosten aufgrund des Bebauungsplan und der Begebenheiten einhergehet hab ich hier uns Forum geschrieben. ABER das Ganze hat ja wunderbar funktioniert. Wie man sieht.
Eden1812 schrieb:

Und da Grundstücke wie warme Semmeln weggehen, auch zu übertriebenen Preisen, hat man kaum Zeit sich vernünftig auf das Projekt einzustellen, geschweige denn entsprechende Informationen zu erhalten, um in die Kostenfalle (weil Bebaubarkeit schwierig sein könnte und Bebauungsplan einen zu sehr einschränkt) zu tappen. Denn wie anfangs erwähnt, ist eben für Grundstück und Haus das Budget nicht unbegrenzt. Und beim Bauamt der Gemeinde erreicht man keinen. Die Zeit läuft uns weg und das Grundstück ist dann vermutlich auch weg.

Du magst es nicht verstehen. Die Informationen die Du hier zeigst, sind ungeeignet um Dir zu helfen.

Man kann viel mehr Informationen finden, wenn man weiss wie das Baugebiet heisst. Das magst aber nicht nennen. Ist auch gut so. Aber dann kann man Dir leider nicht helfen. Da nutzt auch Seitenweise off topic nichts.

Hast Du meinen Vorschlag aus #45 schon umgesetzt?
gutentag13.04.22 14:42
Wann ist denn Abgabefrist? Hast Dir schon eine Strategie zurecht gelegt?

Was ist Dein Limit? z.B. 100% über Bodenrichtwert? Soll wohl Baugebiete geben wo das nicht ausreicht.