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ᐅ KfW BEG Förderung gestoppt 261, 262, 263, 264, 461, 463, 464


Erstellt am: 24.01.22 09:48

Nida35a07.04.22 13:25
Ich würde mit dem GU reden,
mein Ziel wäre die Klausel im Einvernehmen zu streichen und den Vertrag davon unberührt zu lassen und zu bauen.
Oder
Wer auf die Förderung angewiesen ist, hat evtl. einen günstigeren Ausstieg, um den Schaden zu begrenzen
sysrun8007.04.22 13:29
Nida35a schrieb:

Ich würde mit dem GU reden,
mein Ziel wäre die Klausel im Einvernehmen zu streichen und den Vertrag davon unberührt zu lassen und zu bauen.

Ich glaube das wäre nicht Rechtssicher. Du würdest ja im Prinzip einen bereits erloschenen/ungültigen/nicht existenten Vertrag abändern. Da wurde ich mich aber dann wirklich vorher mit einem Anwalt besprechen 😉
Nixwill207.04.22 13:30
sysrun80 schrieb:

Na also dann habt Ihr es euch aber leider zu einfach gemacht. Ich für meinen Teil hatte das im Hinterkopf - was ich allerdings nicht realisiert habe ist das wir die konkreten Zahlen da in der Bedingung haben...
Da hast du allerdings Recht, da waren wir unglaublich blauäugig! Wie gesagt, wir hatten bei der Unterschrift gefühlt 1000 Dinge im Kopf, aber a)niemals das es diese Förderung nicht mehr gibt und b)das der Hausanbieter da wieder raus kann/will.

Heute lesen wir die Bedingung mit ganz anderen Augen und es sticht beim ersten Lesen direkt ins Gesicht.

Nida35a schrieb:

Ich würde mit dem GU reden,
mein Ziel wäre die Klausel im Einvernehmen zu streichen und den Vertrag davon unberührt zu lassen und zu bauen.
Oder
Wer auf die Förderung angewiesen ist, hat evtl. einen günstigeren Ausstieg, um den Schaden zu begrenzen
Das streben wir aktuell genau so an. Der Kontakt ist schon da und ich möchte es auch gar nicht ausschließen, man klingt auf der anderen Seite sehr kooperativ (was für uns wiederum nicht so ganz nachzuvollziehen ist, weshalb wir dem Braten irgendwie nicht ganz trauen).
Nixwill207.04.22 13:31
sysrun80 schrieb:

Ich glaube das wäre nicht Rechtssicher. Du würdest ja im Prinzip einen bereits erloschenen/ungültigen/nicht existenten Vertrag abändern. Da wurde ich mich aber dann wirklich vorher mit einem Anwalt besprechen 😉
Es wird aktuell eine Verzichtserklärung aufgesetzt...
sysrun8007.04.22 13:40
Nixwill2 schrieb:

Es wird aktuell eine Verzichtserklärung aufgesetzt...

Lasst die ganze Nummer bitte bloss von nem Anwalt prüfen. Nicht das es auf halber Strecke mal Ärger gibt und dann kommt raus das der ganze Vertrag eigentlich ungültig ist...
Tassimat07.04.22 13:48
Da muss man ganz vorsichtig sein, wenn ihr eine neue oder ander KfW Förderung nehmen wollt.
Und nochmal, es kommt sehr auf den exakten Worlaut an. Die genannte FAQ mit Punkt 3.11 hat sogar zwei Muster:

[QUOTE=Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ) - 3.11]
Die genaue Formulierung einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingungen steht den Vertragsparteien frei. Folgende Musterformulierung einer aufschiebenden Bedingung wird von den beiden Durchführern BAFA und KfW aber anerkannt:

„Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung [eines Sanierungsvorhabens / eines Neubauvorhabens], für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWK beim BAFA oder der KfW [beantragt [hat/diese innerhalb von […] Tagen nach Vertragsschluss beantragen wird].


Aufschiebende Bedingung:
Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung ] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens / eines Neubauvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.

Auflösende Bedingung:
Dieser [Kaufvertrag erlischt / Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung, sobald und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens / eines Neubauvorhabens] nicht bewilligt sondern ablehnt und die Förderung nicht mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt, sondern mit einem Ablehnungsbescheid versagt (auflösende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“
[/QUOTE]

Da man ja die Förderung ab April weiter stellen kann, kann ein Vertrag auf Basis dieser Wortlaute fortgeführt werden.

Drei Konditionen gibt es in dem Muster:
- Antragstellung innerhalb x Tagen
- Aufschub bis zum Bewilligungsbescheid
- Auflösung bei Ablehnungsbescheid
vertragförderunganwalt