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ᐅ Einhaltung Schallschutzvorgaben bei Abnahme einer ETW sicherstellen


Erstellt am: 28.03.22 23:04

rosinanthe30.03.22 10:07
Benutzer200 schrieb:

Lass Dir den Schallschutznachweis nach DIN 4109 geben - der gehört nämlich zu den Unterlagen, die beim Bauantrag eingereicht werden müssen. Und dann prüfst Du, ob gem. den Vorgaben und Planungen gebaut wurde. Ist doch ganz einfach - z.B. bei der Abnahme Wände aufkloppen und nachprüfen 😉 .
Das funktioniert natürlich nicht. Hätte während des Baus gemacht werden müssen. Insofern kannst Du nur nach den Unterlagen gehen und schauen, ob Unplausibilitäten vorhanden sind.

Da man die Umsetzung/Realisierung während der Bauphase nur nach Gutdünken durch den Bauträger überwachen kann, scheint es ja "die Regel" zu sein, dass man als Käufer ohne Detailwissen bei der Abnahme steht.
Ansonsten wäre das Monitoren/Besichtigen für zukünftige Eigentümer ja irgendwie gesetzlich geregelt bzw. durchsetzbar.
Nachdem das nicht der Fall ist, scheint es mir so, als ob mein Post #2 eine Alternative wäre - wieder nur mit Bauträger-Gutdünken durchführbar.
Gibt es weitere Zwischenschritte bis zur Beschwerde nach aufgetretenen Lärmbelästigungen?
Hintergund: ich WEISS inzwischen von Schallschutzproblemen in einem Schwester-Haus des Bauträger.
Benutzer20030.03.22 10:29
rosinanthe schrieb:

Gibt es weitere Zwischenschritte bis zur Beschwerde nach aufgetretenen Lärmbelästigungen?
Nein. Du kannst ja erst einen Mangel anzeigen, wenn Du ihn entdeckt hast - oder in Deinen Fall "erhört".
rosinanthe schrieb:

Da man die Umsetzung/Realisierung während der Bauphase nur nach Gutdünken durch den Bauträger überwachen kann, scheint es ja "die Regel" zu sein, dass man als Käufer ohne Detailwissen bei der Abnahme steht.
Jep.
Du kaufst ein fertiges Produkt und baust nicht selber. Beim Autokauf fährst Du auch nicht in die Fabrik und überprüfst, ob denn wirklich keine Abschaltvorrichtungen beim Diesel eingebaut sind oder ob die Kabelbäume korrekt verlegt wurden. Reklamation erst nach Übergabe des fertigen Produktes.
rosinanthe30.03.22 10:39
Benutzer200 schrieb:

Nein. Du kannst ja erst einen Mangel anzeigen, wenn Du ihn entdeckt hast - oder in Deinen Fall "erhört".

Jep.
Du kaufst ein fertiges Produkt und baust nicht selber. Beim Autokauf fährst Du auch nicht in die Fabrik und überprüfst, ob denn wirklich keine Abschaltvorrichtungen beim Diesel eingebaut sind oder ob die Kabelbäume korrekt verlegt wurden. Reklamation erst nach Übergabe des fertigen Produktes.

Guter Vergleich, danke dafür. Ich denke damit lasse ich es auch bewenden. Wollte nur schauen, ob ich vor Umkehr der Nachweispflicht einen Hebel habe. Scheint nicht so. Mal sehen ob ich überhaupt ein Problem habe, wenn ich nun schon weiß, dass ich keine Lösung habe 🤨 😉
bauträger