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ᐅ NRW - Terrassen Umbau Teilverglasung


Erstellt am: 02.11.21 11:08

Member8702.11.21 11:08
Hallo Community,
ich habe eine Terrassenüberdachung ca. 45qm².
Dafür habe ich eine Baugenehmigung inkl. Statik etc.
Nun plane ich einen Teil der Terrasse zu verglasen und in eine Art Wintergarten zu ändern. Der Raum soll als "kaltraum" genutzt werden, die verglasung würde unter 75qm³ bleiben. Meine Frage nun, benötige ich dazu in NRW einen weiteren Bauantrag?

hat jemand dazu infos?
Member8721.02.22 10:55
Kann mir niemand etwas dazu sagen?
debaser21.02.22 12:03
Also laut Internet sind Wintergärten bis 30m² in NRW genehmigungsfrei. Und selbst wenns 45m² wären - ich würds einfach machen. Wo kein Kläger, da kein Richter.
i_b_n_a_n21.02.22 14:30
Meinst du tatsächlich 75m³ oder m² ?
Kleine Skizze oder Fotos vorhanden ?

Ungenehmigt würde ich das eher nicht machen: Versicherung wenn was passiert, Rückbaugefahr u.v.m.

Soll das Ganze denn richtig dicht und nur ungeheizt bleiben oder nur "so gut wie dicht", dann wäre es nämlich eher ein Sommergarten.
Member8721.02.22 14:42
ich meine 75qm³. Der Wintergarten soll richtig dicht sein, mit Fenster etc. Zugang zum Haus usw. Er soll allerdings nicht beheizt werden.
Die Fläche beträgt in etwa ca. 8x3,5, einer überdachten Terrasse von 3,5x4.

Grundriss: Haus links, Überdachte Terrasse rechts, Wintergarten mit Fenstern/Türen
apokolok21.02.22 15:42
Wenn die Fläche 8x3,5m beträgt ist er verfahrensfrei, Rauminhalt ist dafür nicht relevant.
Voraussetzung natürlich 3m Grenzabstand.
Würde aber nochmal genau messen, ist halt knapp an der Grenze von 30m².
terrassewintergarten