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ᐅ KfW BEG Förderung gestoppt 261, 262, 263, 264, 461, 463, 464


Erstellt am: 24.01.22 09:48

askforafriend19.02.22 22:06
Na hoffentlich hast du keine Fake Einliegerwohnung mit Glastür 😉
TmMike_219.02.22 22:08
Tassimat schrieb:

Während viele Leute auf ihre Bewilligung warten hat mir heute die KfW geschrieben, dass ich für eine Kontrolle ausgewählt wurde. Also nach bereits erfolgter Auszahlung der Förderung brauchen die jetzt unendlich viele Dokumente zur Prüfung. Sehr lästig.
postalisch oder per Mail?
oder doch FAX Einfamilienhaus oder mit Einliegerwohnung?
Das das nervt, glaub ich gern
Tassimat19.02.22 22:18
Per Post natürlich. Die brauchen: Rechnungen, Zahlungsnachweise (Kontoauszüge), Dokumentationen des Sachverständigen (?) und Unterlagen zum hydraulischen Abgleich soweit ich das richtig gedeutet habe.
askforafriend schrieb:

Na hoffentlich hast du keine Fake Einliegerwohnung mit Glastür 😉
Nope. Geht um Einzelmaßnahmen mit KfW 430: Fassade, Fenster und Heizung. Bis auf ein paar Nuancen sollte das stimmig sein.

Vorgestern hat mir auch das Finanzamt geschrieben. Die wollen ähnliche Dokumente für andere Gewerke, die ich im Rahmen der steuerlichen Förderung angegeben habe.
Leider wird mir doch nicht alles anerkannt, weil ich z.B. einen Handwerker bar bezahlt habe. Trotz Rechnung und Quittung keine 20% Erstattung, da zwingend eine Überweisung stattgefunden haben muss.
askforafriend19.02.22 22:19
Tassimat schrieb:

Per Post natürlich. Die brauchen: Rechnungen, Zahlungsnachweise (Kontoauszüge), Dokumentationen des Sachverständigen (?) und Unterlagen zum hydraulischen Abgleich soweit ich das richtig gedeutet habe.


Nope. Geht um Einzelmaßnahmen mit KfW 430: Fassade, Fenster und Heizung. Bis auf ein paar Nuancen sollte das stimmig sein.

Vorgestern hat mir auch das Finanzamt geschrieben. Die wollen ähnliche Dokumente für andere Gewerke, die ich im Rahmen der steuerlichen Förderung angegeben habe.
Leider wird mir doch nicht alles anerkannt, weil ich z.B. einen Handwerker bar bezahlt habe. Trotz Rechnung und Quittung keine 20% Erstattung, da zwingend eine Überweisung stattgefunden haben muss.

schön schwarz bar auf die Kralle so hat er’s gern!
Tassimat19.02.22 22:21
Nix schwarz auf die Kralle. Rechnung inkl MwSt. bar bezahlt mit unterschriebener Quittung. (Wie im Supermarkt 😉 )
Wird trotzdem nicht anerkannt, da keine Überweisung.
TmMike_219.02.22 22:21
Tassimat schrieb:

Per Post natürlich. Die brauchen: Rechnungen, Zahlungsnachweise (Kontoauszüge), Dokumentationen des Sachverständigen (?) und Unterlagen zum hydraulischen Abgleich soweit ich das richtig gedeutet habe.


Nope. Geht um Einzelmaßnahmen mit KfW 430: Fassade, Fenster und Heizung. Bis auf ein paar Nuancen sollte das stimmig sein.

Vorgestern hat mir auch das Finanzamt geschrieben. Die wollen ähnliche Dokumente für andere Gewerke, die ich im Rahmen der steuerlichen Förderung angegeben habe.
Leider wird mir doch nicht alles anerkannt, weil ich z.B. einen Handwerker bar bezahlt habe. Trotz Rechnung und Quittung keine 20% Erstattung, da zwingend eine Überweisung stattgefunden haben muss.
oh man e...DE halt. Es ist immer wieder das selbe mit Förderungen.
einliegerwohnungrechnung