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ᐅ Baufinanzierung 160 qm Einfamilienhaus - Machbarkeitsbewertung


Erstellt am: 16.01.22 12:06

HoisleBauer2202.02.22 22:01
Man muss der KFW genau dokumentieren, dass alles gebaut wurde wie im Antrag. Dann gibt es das Geld aufs Konto. Du kannst damit machen was du willst.
Zipfel_2102.02.22 22:06
HoisleBauer22 schrieb:

Man muss der KfW genau dokumentieren, dass alles gebaut wurde wie im Antrag. Dann gibt es das Geld aufs Konto. Du kannst damit machen was du willst.

ja ich weiß …wollte das gerne mit dem Hausbau kombinieren … Darlehen fürs Haus und Garage dann von dem Zuschuss …
Weiß aber nicht wie das mit den Abschlagszahlungen läuft beim Bauträger …
HoisleBauer2202.02.22 22:35
Das alles kannst du lesen in der entsprechenden Broschüre: Merkblatt "BEG Wohngebäude - Zuschuss" in der Version 10/21.
Ich muss zudem die Sache nochmals präzisieren: Du musst am Ende für alles, was gefördert wird (s. "Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen") Rechnungen einreichen, aber Achtung:"Eigenleistungen und dabei entstandene Materialkosten sind nicht förderfähig. Es werden nur Leistungenvon Fachunternehmen und die Kosten des durch ein externes Fachunternehmen verbauten Materials anerkannt. Eine private Durchführung, auch von Handwerkern, ist nicht förderfähig. Notwendig ist eine gewerbliche Durchführung, nachgewiesen durch eine Rechnungsstellung an die Gebäudeeigentümer." (S. 3, Infoblatt zur Antragstellung BEG Wohngebäude Zuschuss Effizienzhaus 461)
Zudem: "Die aufbewahrungspflichtigen Rechnungen müssen die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung
sowie die Adresse des Investitionsobjektes ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein. Rechnungen über förderfähige Maßnahmen sind unbar zu begleichen und die entsprechenden Belege (zum Beispiel Kontoauszüge) als Zahlungsnachweise aufzubewahren. (S.11)

Bezüglich Energieeffizienzexperten: Dessen Kosten werden zu 50% bezuschusst, die Kosten des Beraters sind gedeckelt auf 5000€, soweit ich weiß.
HoisleBauer2202.02.22 22:59
HoisleBauer22 schrieb:

die Kosten des Beraters sind gedeckelt auf 5000€, soweit ich weiß.
Kosten des Beraters dürfen bis 10.000€ betragen, muss mich korrigieren.
"Energetische Fachplanung/ Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden bis zu 10.000 Euro pro Vorhaben bezuschusst." (S. 6 Merkblatt BEG Wohngebäude Zuschuss Effizienzhaus). Davon 50% (s. Merkblatt Seite 8) macht somit max. 5000€ Förderung.
Zipfel_2103.02.22 07:10
HoisleBauer22 schrieb:

Das alles kannst du lesen in der entsprechenden Broschüre: Merkblatt "BEG Wohngebäude - Zuschuss" in der Version 10/21.
Ich muss zudem die Sache nochmals präzisieren: Du musst am Ende für alles, was gefördert wird (s. "Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen") Rechnungen einreichen, aber Achtung:"Eigenleistungen und dabei entstandene Materialkosten sind nicht förderfähig. Es werden nur Leistungenvon Fachunternehmen und die Kosten des durch ein externes Fachunternehmen verbauten Materials anerkannt. Eine private Durchführung, auch von Handwerkern, ist nicht förderfähig. Notwendig ist eine gewerbliche Durchführung, nachgewiesen durch eine Rechnungsstellung an die Gebäudeeigentümer." (S. 3, Infoblatt zur Antragstellung BEG Wohngebäude Zuschuss Effizienzhaus 461)
Zudem: "Die aufbewahrungspflichtigen Rechnungen müssen die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung
sowie die Adresse des Investitionsobjektes ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein. Rechnungen über förderfähige Maßnahmen sind unbar zu begleichen und die entsprechenden Belege (zum Beispiel Kontoauszüge) als Zahlungsnachweise aufzubewahren. (S.11)

Bezüglich Energieeffizienzexperten: Dessen Kosten werden zu 50% bezuschusst, die Kosten des Beraters sind gedeckelt auf 5000€, soweit ich weiß.

Vielen Dank für die Info.

Also kann ich den Zuschuss am Ende mit einplanen wenn die letzte Abschlagszahlung vom Bauträger kommt.
Unser Energieberater hat soweit alles bestätigt und begleitet uns bei der Bauphase etc...
Zipfel_2103.02.22 07:52
Wie läuft das eigentlich mit den Abschlagszahlungen … will die Bank die Rechnungen dann sehen und dir bank überweist uns das Geld oder überweist den Abschlag selbst?
was ist wenn die Darlehenssumme aufgebraucht ist für den Hausbau und aber noch restbetrag übrig ist vom Bauträger?
könnte ich dann zum Ende hin den Zuschuss der KfW Bank dann mit reinnehmen oder Eigenkapital dann noch?? Jemand Erfahrungen damit?

das man der Bank sagt wir planen für die Garage nur die Hälfte des Betrages und den Rest zahlen wir vom Zuschuss oder Eigenkapital zu wenn die Rechnung vom Bauträger kommt!
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