W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ BEG Förderung des Effizienzhaus 55 im Neubau wird eingestellt


Erstellt am: 04.11.21 18:56

Gerddieter06.12.21 20:22
Gerddieter schrieb:

Hallo bitte nochmal für den Erstbauherren:
Haus ist fertig geplant, Bauantragsunterlagen fertig.
Ich möchte mich noch nicht auf GU festlegen.
Wie kann ich die KFW55 Förderung auch ohne Hilfe des GU sichern?
1. Zum Energieberater gehen?
2. Dann KFW Antrag?
3. Dann Bau in Ruhe vergeben?

Lg GD
Bitte nochmal für mein Verständnis:
Ich brauch ein Dokument vom Energieberater (Energieeinsparverordnung Berechnung?) und diese Nummer für den KFW Antrag?

Das kostet ca. 650€.
Das gibts aber nicht alleine sondern nur zusammen mit Beratung, Thermosimulationen, Wärmebrücken etc und dann sind es 4 Tsd? Was davon wird gefördert? Oder hat man mir da ein "Spezialangebot" gemacht?
Gd
Smeagol10.12.21 10:24
Kann ich einen KFW55 Antrag stellen, auch wenn mir das Grundstück rechtlich noch nicht gehört?
Hintergrund ist, dass wir am 7.1. den Termin beim Notar haben. Bis dann das Geld beim Verkäufer ist und rechtlich über Notar , Grundbuchamt etc. alles durch ist könnte es Februar werden.

Kann ich dennoch bereits zum Energieberater gehen und mir gem. der bislang vorliegenden Planung (Einfamilienhaus 140qm, Keller) eine Planung machen lassen?

Der GU meinte das müsste so klappen, da dass nicht geprüft würde und die Angabe der Stadt, Strasse, Flurnummer ausreichend sei.

Hab irgenndwie die Befürchtung, dass die KFW, doch auf die Idee kommen könnte zu schauen, ob uns der Grund gehört. Und wenn dann erst der Februar drin steht?
Benutzer20010.12.21 11:04
Smeagol schrieb:

Kann ich einen KFW55 Antrag stellen, auch wenn mir das Grundstück rechtlich noch nicht gehört?
Ja.
Smeagol schrieb:

Kann ich dennoch bereits zum Energieberater gehen und mir gem. der bislang vorliegenden Planung (Einfamilienhaus 140qm, Keller) eine Planung machen lassen?
Ja.
Smeagol schrieb:

Hab irgenndwie die Befürchtung, dass die KFW, doch auf die Idee kommen könnte zu schauen, ob uns der Grund gehört. Und wenn dann erst der Februar drin steht?
Es wird das Haus gefördert, nicht das Grundstück. Insofern ist es der KfW sch...egal, wann und wie Du Eigentümer wirst.

P.S. Sagt Dir der Banker, der solche Anträge regelmäßig stellt. Und dazu noch der Privatmann, der im Rahmen der Zuschussvariante sogar selbst die Förderung vor Eigentumswechsel beantragt und bewilligt bekommen hat.
Smeagol10.12.21 11:14


Vielen vielen Dank!

Hatte parallel eben nochmal mit der KFW Hotline telefoniert. Die meinten sie benötigen eine Auflassungsvormerkung beim Notar für das Grundstück.
Keine Ahnung, ob man dass dann machen muss/sollte, oder ob das nur dahin gesagt wurde.
Pitigliano12.12.21 10:54
Hätte dazu auch zwei Fragen.

1. Wenn man die KfW Zusage hat, hat man ja 24 Monate plus Zeit zum Bauen. Zählt hier dann die Baufertigmeldung oder der Baubeginn als Deadline?

2. Was darf nach Zusage in der Planung noch verändert werden? Bzw. was auf keinen Fall mehr? Grundriss, Außenwände, Innenwände, Fenster...?
Benutzer20012.12.21 19:03
Pitigliano schrieb:

1. Wenn man die KfW Zusage hat, hat man ja 24 Monate plus Zeit zum Bauen. Zählt hier dann die Baufertigmeldung oder der Baubeginn als Deadline?
Erstens kann man den Zeitraum noch deutlich verlängern. Und zweitens beginnt die Uhr mit Zusage der KfW zu laufen.
Pitigliano schrieb:

2. Was darf nach Zusage in der Planung noch verändert werden? Bzw. was auf keinen Fall mehr? Grundriss, Außenwände, Innenwände, Fenster...?
Quasi alles und nichts. Alles was nicht die Energieberechnung kaputt macht bzw. nichts, was dazu führt, dass Ihr nicht mehr den KfW-Standard erreicht.
grundstücknotarenergieberaterantragrechtlichkfw