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ᐅ Erschließungskosten teilen bzw. zukunftssicher regeln


Erstellt am: 06.12.21 13:45

Nida35a07.12.21 10:24
Wassermann schrieb:

aber in 5 Jahren einfach meinen bezahlten Kanalanschluss unentgeltlich mit benutzen fände ich halt dreist.
bei uns (Berlin) müsstest du zustimmen, wenn der Nachbar an deinen Anschluss mit ran will,
bei keiner Zustimmung wird ein zweiter Kanal erforderlich, mit vollen Kosten.
Außerdem ist technisch notwendig,
bis zu deinem Haus 150 Kanal,
bis zum Sohn 125 Kanal,
bis zum Nachbarssohn 100 Kanal.
Wenn ihr jetzt einen 100 Kanal legt, darf nur ein Haus (Sohn) ran.
Wassermann07.12.21 10:28
Ich glaube wir reden alle ein bisschen von einander vorbei. Ich will meinen Nachbar weder erziehen, noch will ich, dass er sich an Kosten beteiligen muss, wo er keinen Nutzen von hat.

Ich will lediglich prüfen, ob es eine Möglichkeit gibt ihn später an den Kosten zu beteiligen, sofern er den Anschluss ebenfalls nutzt.
Nida35a07.12.21 10:30
Wassermann schrieb:

Der gemeinsame Weg nicht. Dieser ist nicht mal geschottert
Dann könnte dein Sohn dem Nachbarn seine 50% Weg abkaufen und den Weg nach dem bauen hübsch machen
Wassermann07.12.21 10:35
Nida35a schrieb:

Dann könnte dein Sohn dem Nachbarn seine 50% Weg abkaufen und den Weg nach dem bauen hübsch machen
Das möchte der Nachbar natürlich nicht, denn er möchte sein unbebautes Grundstück teilen und dann verkaufen. Ist ja sein gutes Recht

Die Zufahrt zu den beiden Grundstücken wird natürlich nicht durch sein Grundstück, sondern durch den gemeinsamen Weg laufen.

Lebensweisheit: niemals ein Wegerecht teilen 😀
hampshire07.12.21 10:36
Wassermann schrieb:

Ich glaube wir reden alle ein bisschen von einander vorbei...
Ich will lediglich prüfen, ob es eine Möglichkeit gibt ihn später an den Kosten zu beteiligen, sofern er den Anschluss ebenfalls nutzt.
Das habe ich sehr genau verstanden. Auch habe ich vertanden, dass der Nachbar das ablehnt.
hampshire07.12.21 10:41
Nida35a schrieb:

bei uns (Berlin) müsstest du zustimmen, wenn der Nachbar an deinen Anschluss mit ran will,
bei keiner Zustimmung wird ein zweiter Kanal erforderlich, mit vollen Kosten.
Außerdem ist technisch notwendig,
bis zu deinem Haus 150 Kanal,
bis zum Sohn 125 Kanal,
bis zum Nachbarssohn 100 Kanal.
Wenn ihr jetzt einen 100 Kanal legt, darf nur ein Haus (Sohn) ran.
Wenn das bei Dir so ist, würde ich folgendermaßen vorgehen:
"Lieber Nachbar, wir bauen einen Kanal für den Anschluss des Hauses meines Sohnes. Wenn Du Dich draufsetzen willst, ist ein größerer Anschluss nötig, der mit Mehrkosten verbunden ist. Ich biete Dir an, Dich heute zu beteiligen, damit Du später geringere Kosten hast, wenn Du Dein Grundstück erschließt. Bist Du dabei? Damit das Fair ist, schlage ich vor, dass Du im ersten Schritt den Aufpreis für die größere Verrohrung trägst und im Fall des Anschlusses Deines Hauses an diese Verrohrung Dich weiter beteiligst, sodass insgesamt jeder 50% der Kosten getragen hat."
Als weiteren Nutzen für den Nachbarn könntest Du noch hervorheben, dass er sich die Baupreise von heute sichert und nicht die künftigen zu bezahlen hat.
Darfür reicht ein einfacher Vertrag, den ich auf einen möglichen Grundstückskäufer erweitern würde.
anschlussgrundstückverrohrung