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ᐅ Grundstück in Aussicht - Tipps, Tricks, Anregungen gesucht


Erstellt am: 29.03.21 16:19

warchild24.11.21 19:40
Nur ein gutes halbes Jahr später... kam heute der erste Entwurf vom Notar für den Grundstückskaufvertrag. Das Grundstück ist offenbar knapp 30m² gewachsen 🙂
Gut finde ich schon mal, im Vertrag ist eine verbindliche Frist für die Erschließung und Herstellung einer Baustraße genannt (30.6.22). Erst nach Fertigstellung wird hierfür ein Abschlag des Kaufpreises fällig (ganz grob 70% sofort fällig, 20% nach Fertigstellung der Erschließung/Baustraße, restliche 10% nach endgültiger Herstellung der Straße).
Klar wenn alles schief gehen sollte, sind trotzdem 70% futsch. Aber besser als gar keine (schriftliche) Regelung.

Nebenbei: Da die Erschließungskosten im Vertrag ausdrücklich separat vom "Kaufpreis" genannt werden, zahle ich dann eigentlich auch nur auf den Kaufpreis die Grunderwerbsteuer?

Da hier ja auch auf eine "kreative" Auslegung der Baugrenzen etc. hingewiesen wurde, im Vertrag steht u.a. "Das Grundstück muss zur Bebauung auf Grundlage des vorgenannten B-Planes geeignet sein" - hilft das irgendwas? Vermutlich mehr ein Placebo, weil irgendwas wird man ja immer drauf bauen können, oder?

Die Zuwegung bleibt (vorerst) ein Privatweg, allerdings ist im Vertrag auch ein Passus drin "Dem Käufer ist bekannt, das die Stadt Verden erwägt,... den Privatweg in städtisches Eigentum zu übernehmen und als Straße für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Käufer stimmen diesen Vorhaben zu..." - Also alles kann - nichts muss...

Da wir planen, das Grundstück über Eigenkapital zu kaufen: Im Vertrag steht auch immer wieder etwas von bestellen der Grundschuld etc. pp. - Da werden wir den Notar wohl vorab von unserem Vorhaben informieren müssen, damit diese Sätze gestrichen werden, oder?

Gibt es sonst noch etwas das vorab beachtet/geklärt werden sollte?
Jacy050524.11.21 19:48
Wir hatten auch gedacht, nur für den eigentlichen Kaufpreis Grunderwerbssteuer zahlen zu müssen. Leider ein Irrtum, auch auf die Erschließungskosten muss gezahlt werden. Gerade erst erlebt.
warchild24.11.21 19:51
Jacy0505 schrieb:

Wir hatten auch gedacht, nur für den eigentlichen Kaufpreis Grunderwerbssteuer zahlen zu müssen. Leider ein Irrtum, auch auf die Erschließungskosten muss gezahlt werden. Gerade erst erlebt.
Naja wäre auch nur ein "Bonus" gewesen, grundsätzlich bin ich schon vom vollen Betrag ausgegangen.
ypg24.11.21 22:35
Herzlichen Glückwunsch zum Grundstück 🙂
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