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ᐅ Architektenvertrag Einfamilienhaus - so ok?

Erstellt am: 25.10.21 20:07
U
UJS-Nord
U
UJS-Nord
25.10.21 20:07
Wir haben für unser Bauvorhaben nun einen neuen Architekten gefunden, den wir schon länger kannten.
Der Fragen haben wir direkt auf dem Vertrag notiert.
Ganz glücklich sind wir mit einem Punkt nicht: er ist mehr an Leistungsphase 1-4/5 interessiert, würde aber auch alles machen oder mit einem Kollegen, mit dem er häufig zusammenarbeitet, den wir aber nicht kennen.
was sagt ihr? LG Uwe

Architektenvertrag für Gebäude; Bauherr und Architekt; Seite 1 von 10, mit Schwärzungen


Seite eines Dokuments mit Gliederung (1.x) und roten Notizen am Rand.


Dokument mit Gliederung und Planung-Aufgaben, Seite 3 von 10


Seite 4 eines Dokuments: Leistung 5 – Sicherstellung der Umsetzung der Planung.


Seite 5 von 10 eines deutschen Bauherrenvertrags mit §2 Aufgaben des Bauherrn (2.1–2.4).


Seitenansicht einer Vertragsseite mit Honoraraufstellung (Tabelle) und Textabschnitten 3.3–3.6.


Seite 7 von 10: HOAI-Dokument mit Abschnitten 3.7–4.2.


Vertragsseite mit Abschnitten 4.3, §5, §6 und 7.1–7.3, zeigt Vertragsbedingungen.


Seite 9 von 10 eines Vertragsdokuments mit §§ 8–11 zu Versicherung, Kündigung, Pflichten.


Dokumentenseite eines Bauvertrags mit Beauftragungen 1–5 und Signaturfeldern (Ort/Datum).
S
Snowy36
25.10.21 20:28
Was passt dir
Denn unter technischer Ausstattung an den Wänden nicht ?
U
UJS-Nord
25.10.21 20:52
Es war mit ihm besprochen, dass die Wände aus Poroton sein sollen, Keller WU-Beton wegen wahrscheinlicher Feuchtigkeit.
11ant25.10.21 22:28
UJS-Nord schrieb:

Ganz glücklich sind wir mit einem Punkt nicht: er ist mehr an Leistungsphase 1-4/5 interessiert, würde aber auch alles machen oder mit einem Kollegen, mit dem er häufig zusammenarbeitet, den wir aber nicht kennen.
was sagt ihr?
Ich sage: dann lernt den Kollegen kennen und nehmt in den Vertrag auf, daß die beiden den Vertrag in allen Phasen gemeinsam erfüllen. Ein Bauleiter, der den Entwerfer nur kennt, ist nicht gleichwertig mit einem Bauleiter, der selber aktiv am Entwurf beteiligt war.
Mich wundert allerdings, daß er nur bis Leistungsphase 5 selber machen will (immerhin bis 5 und nicht nur bis 4, das ist schon sehr viel wert), denn sein Vertrag liest sich für mich in der Gesamtschau so, als wäre er auf einen Architekten zugeschnitten, der sich anschließend auch als GU betätigen will. Die Beschreibung der Wände gehört für mich in eine Bauleistungsbeschreibung, aber nicht in einen Architektenvertrag. Da würde für mich weder die Wandstärke noch die Steinsorte hineingehören - wohl aber gerne gesehen, ob die Planung neutral oder für Steinbau oder für Holzbau vorgenommen werden soll.
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