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ᐅ Zwei Grundstücke: Eines davon effizient bebauen


Erstellt am: 24.10.21 16:54

C
Clownfish
24.10.21 16:54
Hallo zusammen,

bei den Bauplätzen handelt es sich um 2 Stück. Das Foto anbei spiegelt die Größe der beiden Grundstücke zusammn wieder. In der Mitte, bei ca. 13,40 m in der Breite verläuft die Grenze. Wir sind Eigentümer beider Grundstücke und möchten gerne das rechte bebauen: Im Osten soll eine Doppelgarage mit 6 m Breite entstehen, daran anschließend das Haus mit 7,50 m Breite. Die Grundsücksgrenze planen wir entsprechend etwas nach links zu verschieben. Wichtig ist uns, dass das linke Grundstück separat bleibt und zuindest die Möglichkeit besteht, ein sehr schmales Haus noch zu bauen. Habt ihr weitere Ideen?

Schematisches Rechteckgebäude über einer Straße; Breite 26,80 m, Höhe 24 m; Norden oben.
K
kbt09
24.10.21 17:13
Na ja .... 6plus 7,5 = 13,5 plus 1x3 als Abstandsgrenze von eurem Haus nach Westen plus 2x3 als Abstandsgrenzen von einem zweiten Haus = 22,5 ... d. h. das zweite Haus könnte noch 4,3 m breit werden.

Konsequenz wäre, eure Gesamt 643qm so zu bebauen, dass später mal ein zweites Haus als Doppelhaushälfte-Hälfte angebaut wird.
Y
ypg
24.10.21 17:14
Clownfish schrieb:

Habt ihr weitere Ideen?
Inwiefern? Recht wenig Input, um etwas zu raten… bzw. muss man jetzt raten!
Ringsherum ist nichts außer die Straße? Pampa?
Ich bin mal ein Spielverderber:
Bei Deinem Vorhaben verbleiben bei 26,8 Breite dem anderen Grundstück noch 10,3 Meter, wenn ich eine Abstandsfläche von 3 Metern annehme.
Das bedeutet, das andere Haus dürfte 4 Meter Breite haben.
Was ist denn mit der Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl? Wieviel darf denn überhaupt überbaut werden? Reicht das für 2 Häuser? Bzw reicht sie bei 240qm Grundstück für ein Haus?
1
11ant
24.10.21 18:28
Clownfish schrieb:

In der Mitte, bei ca. 13,40 m in der Breite verläuft die Grenze. Wir sind Eigentümer beider Grundstücke und möchten gerne das rechte bebauen: Im Osten soll eine Doppelgarage mit 6 m Breite entstehen, daran anschließend das Haus mit 7,50 m Breite. Die Grundsücksgrenze planen wir entsprechend etwas nach links zu verschieben.
Ihr wollt auf dem östlichen von zwei je 13,40 m breiten Grundstücken auf der fremden Grenzseite eine Doppelgarage vom 6 m Breite bauen, was an der Grenze zulässig ist; und daran anschließend mit einem 7,50 m breiten Haus die bestehende Grenze zwischen Euren beiden Grundstücken um 10 cm überbauen. Die Verschiebung der Grenze wäre dazu um 10 cm nötig, falls die Grundstücke "D" oder "E/D" bebaubar sind; aber das wäre wohl der Rekord von Vermessungskosten pro Quadratmeter Gewinn. Dann müßtet Ihr froh sein, daß "unser" Fachmann hier inzwischen nicht mehr aktiv ist, sonst hätte der sich wohl totgelacht. Ist hingegen die Bebaubarkeit nur "E", wäre die Grenze gar um 2,60 m (BaWü) oder um 3,10 m zu verschieben, und dem Käufer des Grundstücksrestes blieben 10,80 / 10,30 m Grundstücks- bzw. 5,80 / 4,30 m Hausbreite übrig. Jeweils alle diese Angaben basierend auf mit dem Mindest-Bauwich kompatiblen Haushöhen, versteht sich. Und die Operation muß auch zulässig sein: es entstünden 247 bis 259 qm Grundstück, manche Bebauungspläne schreiben beispielsweise 300 qm vor. Für mich liest sich das sehr nach Schnapsidee.
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C
Clownfish
24.10.21 19:57
Erstmal Danke für eure Antworten.

Es ist in BW und es müssen mind. 2,50 m Grenzabstand eingehalten werden. 10,30 m Breite würden bei dieser Situation für das linke Haus übrig bleiben. Je nach Abstandsfläche wäre dann noch eine Breite von bis zu 5,30 m übrig für ein weiteres, sehr kleines Haus. Drum herum befinden sich auf der Nord-, West- und Ostseite andere Grundstücke, die bereits bebaut sind. Vorstellbar wäre auch, dass Haus rechts mit nur 7 m Breite zu bauen.

Für alle, die sich fragen, warum man auf solch eine Idee kommt: Falls das Haus verkauft werden soll, so wäre noch ein extra Grundstück zum Verkauf, was mehr Erlös bringt. Es ist Stand heute unsicher, ob das mal der Alterswohnsitz wird oder sich noch eine räumliche Veränderung ergeben wird.
Y
ypg
24.10.21 20:25
Nochmal: wie sind Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl? Du musst Dich an den Bebauungsplan halten … und jetzt hier alles in Salamitechnik erzählen… darauf hat man in einem Forum nun mal auch keine Lust.
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