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ᐅ Ist ein zugesicherter Baubeginn sicher, wenn er "geplant" ist?


Erstellt am: 19.09.21 19:36

L
Lois L.
19.09.21 19:36
Hallo,

für uns ist es aus verschiedenen Gründen wichtig, zu wissen, wann das neue Haus gebaut wird. Deshalb haben wir uns an Fertighausanbieter gewendet.
Wir erhielten da die Auskunft eines festen Termins. Der steht aber so nicht im Vertrag. Man beruhigte uns und sagte, das habe alles seine Richtigkeit.

Was meint ihr? Ist das wirklich so?

Es ist schon klar, dass bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen.
Aber wenn es nun heißt, das sei "geplant" und vorher gesagt wurde, dass auch im direkten oder indirekten Zusammenhang mit Corona" sich der Baubeginn verschieben kann, ist das doch kein fester Termin ...
Ist sowas üblich, bzw. wird es auch sonst im Fertighausbau so gemacht? (Dann könnte man ja gleich zum Architekten gehen, oder besser nicht?)


Vielen Dank im Voraus für alle Erfahrungen und Expertenmeinungen dazu.

Zitat:
"Der Auftragnehmer plant den Baubeginn (Auswinkeln des Hauses) für den Monat -----
ein. Sobald dem Auftragnehmer dieser Werkvertrag vom Auftraggeber unterschrieben vorliegt,
dieser klauselfrei ist, wird dem Auftraggeber eine Baubeginnswoche reserviert. Nach dem Kick Off
Termin wird die reservierte Baubeginnswoche aktualisiert. Aufgrund von Zeitverzögerungen z.B.
wegen Nachforderungen vom Bauamt, nicht vorsehbarer Bearbeitungszeiten des Bauamts,
fehlender Erschließung, Nichtdurchführbarkeit der Baugrunduntersuchung etc. kann es zu weiteren
Verschiebungen kommen. Sobald der Auftragnehmer absehen kann, dass keine Verzögerungen
eintreten, wird er dem Auftraggeber die Baubeginnswoche fest bestätigen.
Voraussetzungen für diesen Baubeginnstermin sind, dass die Baugenehmigung bzw. andere
eventuell erforderliche Voraussetzungen (z.B. Bauanzeige) oder sonstige notwendige
Genehmigungen vorliegen, aus grundstücksspezifischen Gründen kein anderer Termin notwendig
wird und die vom Auftraggeber unterzeichnete Baustellenzeichnung beim Auftragnehmer vorliegt.
Diese Baustellenzeichnung erhält der Auftraggeber rechtzeitig vor Baubeginn in zwei
Ausfertigungen. Ein Exemplar ist unterschrieben an den Auftragnehmer zurückzureichen. Liegen
diese Voraussetzungen 6 Wochen vor der bestätigten Baubeginnswoche nicht vor, wird ein neuer
Termin vereinbart. ... "
E
erazorlll
19.09.21 23:23
Da steht "geplant" und dann folgen x Einschränkungen, also wird der Termin eher nicht fest sein.

Abgesehen davon kann je nach Bundesland und Bauamt die Baugenehmigung von 4 Wochen bis 12 Monate dauern und erst wenn die vorliegt wird der Anbieter anfangen einzuplanen.

Und zu deiner Aussage, dass der Termin nicht im Vertrag steht: alles was da nicht fix und fest drin steht hat später auch keinen Bestand.
1
11ant
19.09.21 23:31
Lois L. schrieb:

Der steht aber so nicht im Vertrag. Man beruhigte uns und sagte, das habe alles seine Richtigkeit.
Was wirklich seine Richtigkeit hätte, bräuchte nicht "unsichtbar" im Vertrag zu stehen.
Lois L. schrieb:

für uns ist es aus verschiedenen Gründen wichtig, zu wissen, wann das neue Haus gebaut wird. Deshalb haben wir uns an Fertighausanbieter gewendet.
Schon der Begriff des "Fertig"hauses ist eine Irreführung. Aber das "Garantiertpünktlichhaus" gibt es weder aus Holz noch aus Stein, sondern bestenfalls aus Schall und Rauch. Träume sind Schäume.
Wer Euch einen fixen Einzugstermin garantieren könnte, müßte schon mit dem Teufel im Bunde stehen, oder zumindest mit Rumpelstilzchen. Der Wunsch mag legitim sein, aber eine Wirklichkeit ohne Restrisiko gibt es nicht.
Corona sortiert keine Akte falsch ein. Hier im Forum wartet jemand schon neun Monate auf seine Waldumwandlung.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Y
Ysop***
20.09.21 06:45
Ich glaube nicht, dass du 100 % Sicherheit erhalten wirst. Beim Bau kann immer was Unvorhergesehenes passieren. Ist es die gleiche Firma, wie die mit dem Festpreis? Gibt es Referenzen von anderen Kunden von denen? Vielleicht mindert das dein Misstrauen?
T
Tom1978
20.09.21 07:53
11ant schrieb:

Was wirklich seine Richtigkeit hätte, bräuchte nicht "unsichtbar" im Vertrag zu stehen.

Schon der Begriff des "Fertig"hauses ist eine Irreführung. Aber das "Garantiertpünktlichhaus" gibt es weder aus Holz noch aus Stein, sondern bestenfalls aus Schall und Rauch. Träume sind Schäume.
Wer Euch einen fixen Einzugstermin garantieren könnte, müßte schon mit dem Teufel im Bunde stehen, oder zumindest mit Rumpelstilzchen. Der Wunsch mag legitim sein, aber eine Wirklichkeit ohne Restrisiko gibt es nicht.
Corona sortiert keine Akte falsch ein. Hier im Forum wartet jemand schon neun Monate auf seine Waldumwandlung.

Verstehe die Aussage nicht. Es ist; zumindest war es; usus das neben einer Preisbindungszeit auch eine Bauzeitbindung vereinbart wird. Bei uns war am Anfang der Verhandlung die Bauzeitbindung bei 8 Monaten. Inzwischen ist die aufgrund von letzten Vorkommnissen vorsorglich auf 10 Monate gestiegen.
H
hanse987
20.09.21 08:05
Baubeginn ist zwar gut wenn man diesen weiß, aber noch wichtiger wäre mir die Fertigstellung des Baus.
vertragbauamtbaugenehmigung