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ᐅ BÜ will eine Abtretungserklärung. Wie umgehen?


Erstellt am: 25.07.21 10:02

ypg25.07.21 14:17
Myrna_Loy schrieb:

Ich habe auch beruflich mit Auftraggebern zu tun, die jeden Kleinkram gutachterlich bewerten wollen, statt zu akzeptieren, dass manche Standards und Maßnahmen absolut im Rahmen der Qualitätsstandards sind, auch wenn der Laie das nicht so sieht.
Ich kann auch sagen, dass ich mit vielen Bürgern zu tun habe, die in ihrer Sicht mehr Aufmerksamkeit oder/und Rechte zugebilligt bekommen sollten, als ihnen über Rechte und Gesetze zustehen. Es ist auch oft eine Gratwanderung zwischen Einsicht nach einer ausführlichen Erklärung und dem subjektiven Gefühl, über den Tisch gezogen zu werden.
Alles nicht einfach für den Betroffenen.
Myrna_Loy25.07.21 14:33
Und ja, ich kenne es auch, dass am Bau beteiligte Firmen ohne den Hebel des Zahlungseinbehalts nicht zu ordentlicher Arbeit zu bewegen sind. Und selbst dann oft genug auch nicht. Bei den vollen Auftragsbüchern und der allgemeinen Situation am Bau verschärft sich das alles ja noch. Ich würde daher auch prüfen lassen, wie man der Klausel noch beikommen kann.
ypg25.07.21 17:51
Thomas911 schrieb:

Es ist logisch, dass wir nicht den Streit suchen, sondern unser Haus fertig stellen wollen und den Bauprozess möglichst reibungslos durchziehen.
Dann fahr das Verhältnis zum BU nicht gg die Wand.
Thomas911 schrieb:

Wollte trotzdem einen Plan B haben, was für Möglichkeiten wir haben, wenn der GF nicht entgehen kommt/ unsere Vorschläge blockt usw.
Naja, mal ehrlich: in Deinem anderen Thread haben wir Dir kund getan, dass Deine Forderungen nicht gerade werksvertragskonform sind. Ich weiß jetzt echt nicht, was Du jetzt als Blocken oder Entgegenkommen meinst.
Thomas91125.07.21 19:28
ypg schrieb:

Dann fahr das Verhältnis zum BU nicht gg die Wand.

Naja, mal ehrlich: in Deinem anderen Thread haben wir Dir kund getan, dass Deine Forderungen nicht gerade werksvertragskonform sind. Ich weiß jetzt echt nicht, was Du jetzt als Blocken oder Entgegenkommen meinst.
Das steht ganz klar in meiner Eröffnungspost. Langsam geht diese scheinbare Klugsch* auf die Nerven. Gerne würde ich dich in der Rolle sehen, irgendeinen Mist zu unterschreiben die dem BU das volle Recht gibt über die von der Bank zur Verfügung gestellten Gelder frei zu entscheiden. Was ist wenn er kurz vor Insolvenz steht? Also bitte. Hier geht es nicht um irgendwelche Streitigkeiten auf dem Schulniveau, sondern um eine ganz üble Sache die dem BU einen ganz klaren Vorteil und uns einen ganz klaren Nachteil bringt. Und wenn man nichts konkretes aus Erfahrung zur Sache beitragen kann, dann lieber sich ganz aus dem Thema raushalten als mit den sinnlosen Kommentaren a la „ihr seid selber schuld“ „ihr seid misstrauisch“ bla bla. Ja, sind wir. Und sollte jeder sein, der solche Summen mal in die Hand nimmt! Verstehe echt nicht weder diesen Ton noch diese komische Ansicht, wir hätten selbst diese Forderung beeinflusst.
ypg25.07.21 19:41
Thomas911 schrieb:

sondern um eine ganz üble Sache die dem BU einen ganz klaren Vorteil und uns einen ganz klaren Nachteil bringt.
Thomas911 schrieb:

Langsam geht diese scheinbare Klugsch* auf die Nerven.
Mir gehen Menschen, die ihr Unrecht oder Fehler nicht einsehen, auch auf die Nerven. Vor allen, wenn sie von heut auf morgen vergessen. Deshalb verliere ich dennoch nicht die Geduld.
Du bist nicht der einzige, der bauen will und einen Werkvertrag unterschrieben hat.
Es ist so, wie es ist. Fehler macht man und steht dazu.
Isokrates25.07.21 19:42
Thomas911 schrieb:

irgendeinen Mist zu unterschreiben die dem BU das volle Recht gib
Mal ganz sachlich:
Es wurde ein mehr oder weniger Standardvertrag mit einem Generelunternehmer unterschrieben.
In diesem Vertrag ist eine Klausel beinhaltet die ihn bei Zahlungsverzug des Auftraggebers absichert.
Von dieser Klausel hat er nun Gebrauch gemacht, da die Voraussetzungen eingetreten sind.
Das ist sein Recht.
Ob der letzte Satz in dieser Konsequenz rechtmäßig ist könnte die einzige Sache, bei all den bisherigen geschilderten Sachverhalten sein, wo es eventuell nicht ganz eindeutig ist.
Ansonsten agiert der GU absolut legitim und auch nachvollziehbar.

M.E. Wäre das Geld für einen Anwalt in diesem Fall nicht sehr gut angelegt. Das Risiko ist hier bedeutend größer als der Gewinn, den du hier erwarten könntest.
klausel