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ᐅ BÜ will eine Abtretungserklärung. Wie umgehen?


Erstellt am: 25.07.21 10:02

ypg25.07.21 12:43
Thomas911 schrieb:

Echt sprachlos über diesen Kommentar
ich nicht. Wie schon gesagt: Du bist ja hier, um eine objektive Meinung zu bekommen, weil eine Vogelperspektive von Dir zur Sache an sich nicht möglich ist, was auch nicht schlimm ist.
Von mir der Tipp zur Reflexion. Bedeutet: einfach mal die Sicht von der anderen Seite betrachten und sich nicht nur in der Opferrolle zu sehen.
Thomas91125.07.21 12:44
Oetzberger schrieb:

Hier ist keiner in der Situation irgendwelche Urteile zu fällen oder Mutmaßungen in den Raum zu stellen. Hilft auch keinem weiter.

An dich nochmal der Rat, dir bezahlten Sachverstand zu holen, die eigenen Interessen sachlich und Kompromisse suchend zu vertreten (oder nach dem Rat der Experten kompromisslos zu vertreten), und ansonsten einen sehr freundlichen Tonfall anzustreben.
Danke. Der einzigste nützliche und sachliche Kommentar bisher. Auf den wir gerne hören. Haben einen Anwalt bereits kontaktiert und warten nun erstmal auf seine Rückmeldung.
julimos25.07.21 12:46
Schau dir Mal 650m Baugesetzbuch an.
Eventuell ist dieser Teil der Vereinbarung ungültig.
Ich würde trotzdem versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Üblich ist ja eine Bürgschaft einer Bank/Versicherung über die in 650m Baugesetzbuch zulässigen 20% der Vertragssumme.
Oetzberger25.07.21 12:49
Anwälte haben auch ein Interesse, nämlich Geld zu verdienen mit vielen Schriftwechseln und langwierigen Verfahren. Nicht vergessen. Ein Kompromiss mit dem Bauunternehmen kann günstiger sein als ein gewonnener Rechtsstreit. Auch wenn der Anwalt dazu rät.
Thomas91125.07.21 12:51
ypg schrieb:

ich nicht. Wie schon gesagt: Du bist ja hier, um eine objektive Meinung zu bekommen, weil eine Vogelperspektive von Dir zur Sache an sich nicht möglich ist, was auch nicht schlimm ist.
Von mir der Tipp zur Reflexion. Bedeutet: einfach mal die Sicht von der anderen Seite betrachten und sich nicht nur in der Opferrolle zu sehen.

Ok, danke für den Tipp. Wie gesagt, meinen Fehler streite ich nicht ab, es ging bei mir bloß nie um den Vorsatz iwelche Zahlungen nicht zu gewähren oder son Quatsch was manche hier vermuten. Mein Fehler bestand darin, den Vertrag nicht auswendig zu kennen und diese Klausel aus der Sicht gelassen zu haben. Über die Ansprüche an die Arbeit kann man streiten aber wozu? MmN wer mehrere T € bezahlt, muss mindestens grundsätzliche Sachen bekommen. Zu solchen gehört z.B. eine saubere Aufbereitung der Unterlagen zur Erteilung der Baugenehmigung. Aber lassen wir die Diskussion, die ist hier überflüssig.

Nur zum Nachdenken: eine objektive Meinung existiert nicht. Jede Meinung ist per se subjektiv. Objektiv können Tatsachen sein, nicht die Meinungen 🙂
Tolentino25.07.21 12:51
Kriegst du nicht auch eine Bürgschaft vom AN?
Ansonsten, wenn Mängel vorliegen die Mangelanzeige auch immer zur Bank schicken, vielleicht verhindert man damit was. Weiß aber nicht ob das so geht
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