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ᐅ Hausbauverzug, wie reagieren?


Erstellt am: 06.09.13 18:44

V
ViktorNatalie
06.09.13 18:44
Hallo an alle,


der Bau unseres Einfamilienhaus verzögert sich. Laut vertrag wurde ab "Betonieren der Bodenplatte" 12 Monate Bauzeit garantiert. Die Bodenplatte wurde Anfang August 2012 gegossen. Jetzt sind noch einige Arbeiten (nachträgliche Kellerdämmung, Fenster einstellen, Außenputz Restarbeiten usw.) zu machen, auf der Baustelle herrscht aber Stille. Was können wir tun damit es endlich zu Ende geht? Sollen wir dem Generalunternehmer eine Frist setzten? Wenn ja, kann uns jemand einen Beispiel für eine Fristsetzung geben?
Vielen Dank im Voraus.

Familie Kaschuba
S
schubert79
08.09.13 16:05
Nachträgliche Kellerdämmung? Nachtrag nach Baubeginn?
V
ViktorNatalie
08.09.13 20:56
schubert79 schrieb:
Nachträgliche Kellerdämmung? Nachtrag nach Baubeginn?

Während der Bauphase (Rohbau war fertig, vor dem Estrich) hatten wir im Kellerbereich Wassereintritt. Deswegen wurde die Stelle an der das Wasser eingetreten war aufgegraben und nochmals abgedichtet. Allerdings hat es die Firma nicht mehr vor den Handwerkerferien es geschafft die Stelle wieder zuzuschütten. Jetzt haben wir im Garten einen Riesengraben seit ca 5 Wochen.
V
ViktorNatalie
08.09.13 21:16
Milambar schrieb:
Ich würde eine Frist zur Behebung aller Mängel von Max. 14 Tagen setzten

Könnten Sie mir vielleicht ein Beispiel für so einen Brief geben, habe noch nie einen Brief wegen Fristsetzung geschrieben.
Danke schön im Voraus.
M
Milambar
08.09.13 21:23
puh.. ich auch nicht^^

Würde halt ein normales Anschreiben machen, dann Bezug auf den Sachverhalt des Bauverzuges nehmen.
Dann mit Bezug auf den Vertrag dem Hausanbieter die 14-tägige Frist setzen (den Zeitrahmen der Postzustellung bedenken) und auch im gleichen Zug darauf hinweisen, dass Ihr gemäß dem Vertrag ab dem 15. Tag rückwirkend für den gesamten Verzugszeitraums die Vertragsstrafe in Höhe von -xy- von der noch offenen Rate einbehaltet.

Bitte vorher auch überprüfen, ob Ihr an irgendetwas bezüglich dem Verzug mitschuldig seid, denn das darf dann nicht einbehalten werden.
M
Milambar
08.09.13 21:39
Habt Ihr Euch eine Bauherrenversicherung geholt?
Wenn Ja, an Versicherung wenden und die machen lassen
fristsetzungvertragbodenplattekellerdämmung