ᐅ Haus kaufen, wenn Grundflächenzahl überschritten?
Erstellt am: 29.05.21 19:01
SaschaL schrieb:
Was droht?
- Geldbuße?Ja.SaschaL schrieb:
Wie hoch?Dreifache Baugenehmigungsgebühr.SaschaL schrieb:
- Rückbau?Ja.SaschaL schrieb:
Was kann man machen?Take it or leave it.SaschaL schrieb:
- Chance auf offizielle Genehmigung?Fakten? Alter des Bebauungsplan? Vergleichsfälle in der Nachbarschaft? Politische Zusammensetzung des Gemeinderates? Auslastung der Baubehörde? Charakter des Sachbearbeiters/Amtsleiters? ...SaschaL schrieb:
Was würdet ihr machen?Runterhandeln.SaschaL schrieb:
Würdet ihr wegen sowas auf den Kauf verzichten?Nein.SaschaL schrieb:
Oder übertreibe ich und am Ende interessiert das eh niemanden?Finde meine Glaskugel gerade nicht. Den Jackpot im Lotto zu knacken ist sehr unwahrscheinlich, dennoch gelingt es pro Jahr einigen Leuten. Würdest Du Astra Zeneca nehmen?SaschaL schrieb:
So ein Haus verkauft sich ohne Terrasse auch nicht so gutWenn Du jetzt schon ans verkaufen denkst, lass' es.Ich wollte noch auf mein Essay vom 21.01.2019 verweisen:
Escroda schrieb:
Terrassen sind ein umstrittenes Thema
Escroda schrieb:
Fakten? Alter des Bebauungsplan? Vergleichsfälle in der Nachbarschaft? Politische Zusammensetzung des Gemeinderates? Auslastung der Baubehörde? Charakter des Sachbearbeiters/Amtsleiters? ...Hatte ich geschrieben, Bebauungsplan ist von 2006 oder so - also in keinem Fall alt genug, als das die Terrasse nicht zählen würde. Habe mir bei GoogleMaps ein paar Nachbargrundstücke angesehen, da scheint es schon eher zu passen. Deutliche Überschreitungen habe ich so zumindest nicht gefunden. Politische Zusammensetzung des Gemeinderats ist mir nicht bekannt und ja auch veränderlich. Charakter der Sachbearbeiters kenne ich (noch) nicht.In unserem Baugebiet gibt es wohl auf jeder Parzelle irgendetwas was nicht dem Bebauungsplan entspricht und wohl auch nicht genehmigt wurde. Wenn da jetzt einer ne Terrasse wegen Grundflächenzahl Überschreitung zurückbauen müsste, dann müsste der andere Nachbar seinen Baum rausreisen der nicht in der Pflanzliche ist, der andere die zu breite Einfahrt kürzen und der andere Nachbar die um 20cm zu Hohe Ausschüttung abtragen. Etc. Etc. ....
SaschaL schrieb:
Hatte ich geschriebenJa, sorry, habe ich gelesen und dann falsch abgespeichert.SaschaL schrieb:
also in keinem Fall alt genug, als das die Terrasse nicht zählen würde.Aber alt genug, um eine Befreiung nicht auszuschließen.Wenn Du so unsicher wegen der Terrasse bist, hast Du doch sicher jemanden vom Fach zur Gebäudebesichtigung mitgenommen. Wie beurteilt der denn die Situation?
SaschaL schrieb:
Politische Zusammensetzung des Gemeinderats ist ... ja auch veränderlich.Eben. Wenn Klima- und Umweltschutz an Stellenwert auf der lokalen Agenda gewinnen, kann das durchaus Auswirkungen auf das Verwaltungshandeln haben. Dennoch, wenn Du nicht übertreibst, z.B. noch ein großes Gartenhaus, einen Holzlagerschuppen, einen festen Grillpavillon, einen Taubenschlag, ein Kleintiergehege, professionelle Kinderspielgeräte und ein Gewächshaus baust, wird sich die Verwaltung wegen 0,08 Überschreitung kein ordnungsbehördliches Verfahren antun.IMHO unwahrscheinlich, aber vorstellbar: Nachträgliche Legalisierung durch Antrag auf isolierte Befreiung. Kosten inkl. Architekt ca. 5000,-€. Kann man machen, wenn tatsächlich ein Hund aufgewacht ist.
D
Daniel-Sp30.05.21 00:39Escroda schrieb:
Würdest Du Astra Zeneca nehmen?
Ja, habe ich und lebe noch! Deswegen würde ich auch das Haus kaufen.Vergleich wäre dann wohl "kein Haus kaufen wegen der Terrasse " und "Covid-19 bekommen".....
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