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ᐅ Feedback zu unserer Grundstückswahl erwünscht

Erstellt am: 30.01.21 14:46
B
blubbernase
Moin,

angehängt ist das Baugebiet, wo wir uns nun demächst bewerben werden. Man kann bis zu 6 Grundstücke angeben, in priorisierter Liste. Generell gibt es wohl mehr Bewerber als Grundstücke, deswegen fragen wir uns auch, on wieweit wir unsere Prioliste eventuell umstellen sollen, damit wir unsere chancen verbessern...

Wir planen ein 1,5 geschossiges Kapitänshaus mit ca. 170 m² und mit langer Garage.

Die Rotmarkierten Grundstücke sind für Doppelhaushälfte vorgesehen und das blaue für RH schon reserviert, die fläche Links neben dem Gebiet wird wieder bewaldet. Unsere Liste:
  • 26
  • 33/32
  • 33/32
  • 27
  • 25
  • 24
Für 24 muss das Haus parallel zur Straße ausrichtet sein. Bei den anderen gibt es keine Vorgaben, aber es komm anteilig der Privatweg hinzu. Wir möchten gern am Waldrand sein und nicht so "mitten" drin. Grundsätzlich kann ich mir schon vorstellen, dass irgendwie jeder son Eckgrundstück haben will. Wir fragen uns ob wir unsere Prioliste nicht eventuell auch ein bisschen so aufteilen, dass wir nicht so begehrte Grundstücke höher priorisiere, z.b. 2-5, wobei neben 2 ein Spielplatz hin soll.

Da wir noch nie an diesem Punkt waren, weiß ich nun grad auch nicht welche Aspekte mir grad durch unwissenheit durch die lappen gehen.
Vielen Dank für euren Input.

Luftaufnahme eines Baugrundstücks mit rotem Grundrissplan auf einer dreieckigen Parzelle
B
blubbernase
13.03.21 02:07
icandoit schrieb:

Gratulation.
Danke 🙂

So, jetzt haben wir heute auch mehr Daten und einen Kaufvertrag bekommen... wir müssen uns mal alles ganz genau anschauen. Die grundsätzliche Lage von dem Grundstück ist echt schön. Allerdings sind 2 Dinge, die ich noch mal weiter erforschen muss und gerne hier mal nachfragen muss, worauf ich achten soll.

1. Es gibt dort wohl einen alten Förderbrunnen, der nicht mehr komplett abgetragen wird vom Verkäufer. Im Kaufvertrag steht: Dem Käufer ist bekannt, dass sich auf dem vertragsgegenständlichen Grundstück ein Brunnen befunden hat, der vom Verkäufer bis mindesten 3 Meter unter Gelände demontiert und mit Zement verplombt worden ist. Die Lage des ehemaligen Brunnens ergibt sich aus dem dem Käufer bekannten und vor der heutigen Beurkundung übergebenen Lageplan.
Sieht dann so aus

Baugrube mit Rohrinstallation und Erdreich, Wald im Hintergrund


Laut dem Sanierungsbericht, war geplant den komplett weg zu machen, wurde aber kruzfristig abgesagt - Gründe wurde nicht aufgeführt. Einen genauen Lageplan wo der eingezeichnet ist haben wir auch nicht bekommen. Muss ich noch mal anfragen.
11ant schrieb:

Ich vermute: an die öffentliche Straße gerollt. Und ich könnte mir vorstellen, daß man von 24 (evtl. auch falls man da nicht von der Privatstraße einfahren muß) Miteigentümer der Privatstraße werden muß. Meine Favoriten wären wohl 19 und 15.
WilderSueden schrieb:

Und da kommt 26 nicht aufs Grundstück ohne vorne über die 27 oder den Fußweg zu fahren. Deshalb ist mir das ein bisschen schleierhaft. Die blaue Linie würde da ganz gut zu einem Wendehammer am Ende der Privatstraße passen aber das nimmt ja auch etwas vom Grundstück weg
hampshire schrieb:

ich tendiere ebenfalls zu 26, würde aber erfragen, was noch so geplant ist, denn die Lage sieht aus, als werde mit weiterer Bebauung geplant. Dann kann 26 nicht mehr so toll sein.
ypg schrieb:

Stimmt. Bei Nr. 2,3 und 32 haben sie auch den Fehler gemacht. Ich geh mal davon aus, dass es sich bei den Endbereichen der Privatstraßen um Verteiler handelt...

So, auch zu dem Thema wird nun. Im Kaufvertrag steht, das es einen Eintrag zu in Abteilung II gibt zum Wege und Leitungsrecht und das da noch was kommt. (Der Verkäufer erklärt, dass noch eine Wegebaulast zur Eintragung gelangt, darüber hinaus ihm das Bestehen von weiteren Baulasten nicht bekannt ist.)
Laut Kataster sieht das Grundstück so aus

Grundrissplan mit farbigen Parzellen und Grenzlinien zur Grundstücksaufteilung.


In den Unterlagen, die wir nun bekommen haben, wird dieser Zufahrtszipfel allerdings nun als Grundstückszufahrt für unser und die benachbarten Grundstücke ausgewiesen - der Zipfel sind ca 26 m², die dann unsers sind aber wohl als Zufahrt für die Nachbargrundstücke herhalten müssen..?

Technischer Grundrissplan mit Fundamentlayout, Maßen und farbigen Linien

Lageplan einer Baufläche: Straßenverlauf, Maßlinien, Gelb/Blaubereiche, Zone 27

Symbollegende Zeichenerklärung für Grundstücksplan mit Linien und Symbolen


Ich frag mich nun: Welche Dokumente muss ich den hier am bestern Anfordern? Ein aktuelles Grundbuch, Baulastenauszug? Was noch?

Und welche Stolperfallen gibt es hier und was kann ich eventuell noch beeinflussen?
I
icandoit
13.03.21 07:49
DIe genannten Dokumente wirst Du vermutlich beim Notarvertrag erhalten. Du hast ja nur erst den Entwurf bekommen. Die im Vertrag ganannten Unterlagen solltest noch nachfordern. Der Brunnen ist doch offensichtlich. Den kannst doch sehen.

Ist das Grundstück erschlossen?

Gibt es schon die vermarkten Vermessungspunkte?

Wem gehoeren die Privatstrassen?
B
blubbernase
13.03.21 08:53
icandoit schrieb:

DIe genannten Dokumente wirst Du vermutlich beim Notarvertrag erhalten. Du hast ja nur erst den Entwurf bekommen. Die im Vertrag ganannten Unterlagen solltest noch nachfordern. Der Brunnen ist doch offensichtlich. Den kannst doch sehen.

Ist das Grundstück erschlossen?

Gibt es schon die vermarkten Vermessungspunkte?

Wem gehoeren die Privatstrassen?
Moin! Privatstrassen gehören zu je 1/5 den 5 unteren Grundstücken, die da ihre Zufahrten haben. Also vor 2 Wochen waren die Vermessungspunkte nocht nicht da, da waren noch Sandberge. Die Erschließung soll nach Ostern durch sein. Ja, sicher "sehe" ich den, aber ich hab keine Unterlage wo der aufm Grundstück ist (innerhalb der Baugrenze z.b.) Und ist das nicht zu spät erst beim Notartermin diese Unterlagen zu bekommen? Und ja, ist erst der Entwurf.
I
icandoit
13.03.21 13:54
blubbernase schrieb:

Und ist das nicht zu spät erst beim Notartermin diese Unterlagen zu bekommen?
Ich habe doch geschrieben, die wuerde ich noch vorab anfordern.
B
blubbernase
13.03.21 14:53
Ach so, dann hab ich dich missverstanden.
B
blubbernase
13.03.21 18:56
Ich hab jetzt mal den Verkäufer angeschrieben wie genau das geplant ist. Eventuell ist auch der plan einfach falsch? Aber dass kann ich mir eigentlich auch nicht vorstellen, weil die nachbar Grundstücke nur einen 2,5 breiten Durchgang zu ihren Grundstücken hätten
grundstückekaufvertragbrunnenlageplandokumenteentwurfvermessungspunkte