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ᐅ Kalte Nahwärme mit Erdwärmepumpe


Erstellt am: 25.02.21 21:16

BananaJoe27.02.21 20:32
Hattest du eigentlich hierauf schon geantwortet:
Zaba12 schrieb:

Schreibt Dir der Grundstückskaufvertrag die Versorgung über Nahwärme vor?
Oder steht im Bebauungsplan etwas zum Anschlusszwang an das Netz? Wenn ja, dann wäre der Drops ja gelutscht und eine Diskussion über die Kosten müßig...

Apropos Kosten, sämtliche Angaben in dem Vertrag rechnen mit 16% MwSt - d.h.die tatsächlichen Preise sind tatsächlich etwas höher als angegeben. Falls du den Vertrag bzw. Die Preisliste nicht schon letztes Jahr erhalten hast, fände ich das ziemlich unprofessionell...
DaniMartinez27.02.21 21:33
BananaJoe schrieb:

Hattest du eigentlich hierauf schon geantwortet:

Oder steht im Bebauungsplan etwas zum Anschlusszwang an das Netz? Wenn ja, dann wäre der Drops ja gelutscht und eine Diskussion über die Kosten müßig...

Apropos Kosten, sämtliche Angaben in dem Vertrag rechnen mit 16% MwSt - d.h.die tatsächlichen Preise sind tatsächlich etwas höher als angegeben. Falls du den Vertrag bzw. Die Preisliste nicht schon letztes Jahr erhalten hast, fände ich das ziemlich unprofessionell...
Weder im Kaufvertrag noch im Bebauungsplan steht dazu irgendetwas, also kein Zwang das zu machen!!
Ja und das mit den 16% ist echt unprofessionell!!
nordanney27.02.21 21:49
DaniMartinez schrieb:

Weder im Kaufvertrag noch im Bebauungsplan steht dazu irgendetwas, also kein Zwang das zu machen!!
Nun ja, immerhin mussten die Grundstückserwerber dem gesamten Energiekonzept zustimmen. Sonst hätten sie den Zuschlag nicht bekommen. Und das geht wohl auch über die Nahwärme noch hinaus. Da darf man sich später nicht beschweren ;-)
DaniMartinez28.02.21 08:34
nordanney schrieb:

Nun ja, immerhin mussten die Grundstückserwerber dem gesamten Energiekonzept zustimmen. Sonst hätten sie den Zuschlag nicht bekommen. Und das geht wohl auch über die Nahwärme noch hinaus. Da darf man sich später nicht beschweren ;-)
Stimmt zwar aber bei der großen Infoveranstaltung wurde vom Energieversorger ausdrücklich erwähnt, dass man eine Photovoltaikanlage und dessen Strom für den Betrieb der Wärmepumpe nutzen kann!
Im Versorgungsvertrag steht auch nirgends, dass man es nicht kann/darf!
nur auf schriftliche Nachfrage haben wir die Antwort bekommen, dass das „abrechnungstechnisch“ nicht möglich sei!
Klar ist ja auch das wir über den Grundpreis in Höhe von 500€ jährlich, die Betriebskosten für die Wärmepumpe (also den Strom) vom Anbieter kaufen!
ist es dann üblich, dass man auch noch für das Produkt der Wärmepumpe, welches mit dem schon gekauften Strom produziert wird, auch noch mit 6ct/Kwh zur Kasse gebeten wird? Das wirkt auf mich wie doppelt bezahlt!!
Und die Anschaffungskosten mit einmalig 17.400€ kommen da ja auch noch zu und ich bin im Endeffekt Eigentümer von nix und mache nur dem Energieversorger die Taschen voll!!
Tolles System dem kein einziger Bauherr zugestimmt hätte, wenn die das so auf deren Veranstaltung kundgetan hätten!
und wie gesagt im Vertrag steht nicht das ich es nicht darf
BananaJoe28.02.21 09:04
nordanney schrieb:

Nun ja, immerhin mussten die Grundstückserwerber dem gesamten Energiekonzept zustimmen. Sonst hätten sie den Zuschlag nicht bekommen. Und das geht wohl auch über die Nahwärme noch hinaus. Da darf man sich später nicht beschweren ;-)

Ich kenne natürlich die genauen Bedingungen, unter denen die Grundstücke vergeben wurden, nicht, aber wenn er nichts dergleichen unterschrieben hat, wüsste ich nicht was gegen eine eigene Luft-Wasser-Wärmepumpe sprechen sollte - wenn die denn gewollt wäre...

Nur nochmal für mich:
Ist der Versorgungsvertrag schon unterschrieben? Auch dann wäre die Diskussion ja müßig...
MayrCh28.02.21 10:06
BananaJoe schrieb:

Oder steht im Bebauungsplan etwas zum Anschlusszwang an das Netz?
Sowas steht häufig auch in Gemeindesatzungen. Weil für solche kalten Netze in Neubaugebieten brauchts ne gewisse (recht hohe) Anschlussquote, dass das Netz wirtschaftlich betreib- und Erreichbar ist. In der Regel wird hier mit Anschlusszwängen gearbeitet. Wer das nicht will, muss im Neubaugebiet kein Grundstück kaufen.

DaniMartinez schrieb:

Im Versorgungsvertrag steht auch nirgends, dass man es nicht kann/darf!
Die Wärmepumpe ist nicht in eurem Eigentum. Damit habt Ihr kein Recht über die Sache bzw. deren Energieversorgung zu verfügen.
DaniMartinez schrieb:

ist es dann üblich, dass man auch noch für das Produkt der Wärmepumpe, welches mit dem schon gekauften Strom produziert wird, auch noch mit 6ct/Kwh zur Kasse gebeten wird?
Ja.
DaniMartinez schrieb:

Eigentümer
Eigentum verpflichtet. Wenn du nicht Eigentümer bist, hast du dich um nichts zu kümmern. Das muss halt auch bezahlt werden.
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