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ᐅ Doppelhaushälfte real geteilt oder Wohneigentum


Erstellt am: 20.01.21 10:43

W
Waterboy
20.01.21 10:43
Hallo zusammen,

ich interessiere mich für eine Doppelhaushälfte.
Vom Makler erfahre ich zur Zeit nicht, ob die Doppelhaushälfte unter das Wohnungseigentumsgesetz fällt - Grundbuchsuszug kommt noch.
Laut Eigentümer ist das sein Eigentum, also real geteilt.
Die Hälften sind mit Nr. und Zusatz versehen (z.B.: 1 und 1a)
Laut Liegenschaftskataster (Online) haben die Hälften je eine eigene Flurstücksnummer (Das Haus ist also mit einer Flurgrenze geteilt).
Sind das jetzt Anzeichen für ein real geteiltes Grundstück, oder kann das trotz eigener Flurstücksnummer unter das Wohnungseigentumsgesetz fallen?

Grüße
Waterboy
T
Tolentino
20.01.21 10:48
Ich bin Laie.
Meine Wissens ist das dann eine Realteilung (aufgrund getrennter Flurstücke).
N
nordanney
20.01.21 11:12
Es sieht nach Volleigentum aus. Und der Eigentümer sollte es ja wissen 😉

Ist am Ende aber egal, ob WEG oder Volleigentum.
N
Nordlys
20.01.21 11:23
Ob real oder WEG ist leider nicht ganz egal. Solange alles läuft merkt man nichts. Aber wenn. Wir hatten ein REH in einer 4er Kette nach WEG. Die kleine Anzahl der Wohneinheiten rechtfertigte keine Verwaltung. Das machten wir ehrenamtlich selbst. Verwalter war pro Forma Herr A. am anderen Ende der Kette.
Wohngeld sammelten wir nicht ein.
Es war 2014 der 26.12. Unser Klo dicht. Abwasserleitung zu. Herr A. nicht da. Ich beauftrage Klempnernotdienst. Der spült Rohr und schickt 1ne Kamera durch, Ergebnis. Knick im Rohr. Müsste aufgegraben werden. Wurde getan- einige Tage drauf, und gefixt. 1200,- Kosten. Ich verauslage, da ich Auftraggeber. Alle zahlen brav an mich 300,- bis auf Frau xy, die zickt, was ginge Sie das an? Die Leitung war jedoch eindeutig Gemeinschaftseigentum. Ich musste den Rechtsweg beschreiten, um die 300,- zu kriegen. Sie reagierte erst auf gerichtlichen Mahnbescheid.
H
hampshire
20.01.21 12:00
Das Beispiel von @Nordlys zeigt: Bei WEG kann es schnell zwei unzufriedene Nachbarn geben - einen, der plötzlich eine unvorhergesehene Rechnung von einem Aufrag, den er nicht erteilt hat bekommt und einen, der seinem Geld hinterherläuft. Der nachbarschaftlichen Beziehung und dem Lebensgefühl wird das nicht zuträglich gewesen sein. Einen "blöden" Nachbarn zu haben geht auf die Lebensqualität.
Sieht für mich nach echter Teilung aus, das sollte aber eindeutig klargestellt werden (steht im Kataster).
N
nordanney
20.01.21 12:00
Nordlys schrieb:

Ob real oder WEG ist leider nicht ganz egal. Solange alles läuft merkt man nichts. Aber wenn. Wir hatten ein reiheneinfamiienhaus in einer 4er Kette nach weg. Die kleine Anzahl der Wohneinheiten rechtfertigte keine Verwaltung. Das machten wir ehrenamtlich selbst. Verwalter war pro Forma Herr A. am anderen Ende der Kette.
Wohngeld sammelten wir nicht ein.
Es war 2014 der 26.12. Unser Klo dicht. Abwasserleitung zu. Herr A. nicht da. Ich beauftrage Klempnernotdienst. Der spült Rohr und schickt 1ne Kamera durch, Ergebnis. Knick im Rohr. Müsste aufgegraben werden. Wurde getan- einige Tage drauf, und gefixt. 1200,- Kosten. Ich verauslage, da ich Auftraggeber. Alle zahlen brav an mich 300,- bis auf Frau xy, die zickt, was ginge Sie das an? Die Leitung war jedoch eindeutig Gemeinschaftseigentum. Ich musste den Rechtsweg beschreiten, um die 300,- zu kriegen. Sie reagierte erst auf gerichtlichen Mahnbescheid.
Soviel zu WEG. K.
Schlechte Planung in der Teilungserklärung. Ich kenne es so, dass jeder für sein Haus und alles auf seinem Grundstück zuständig ist (zumindest bei so kleinen Einheiten, wenn es eine ganze Siedlung wie bei den Traumhäusern ist, sieht es anders aus), inklusive Leitungen usw..
Jeder kann mit seinem Haus umgehen, wie mit Eigentum. Unterschied sollte bei annähernd 0 zum Volleigentum liegen.
Tut mir leid für Euch.
wohnungseigentumsgesetzdoppelhaushälfteflurstücksnummergrundstückrohr