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ᐅ Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab I. Quartal 2021


Erstellt am: 09.09.20 10:55

Kati202215.01.21 09:35
fgrtdel21 schrieb:

Auf der Seite vom bmwi gibts ein pdf mit den technischen Mindestanforderungen. Da steht drin, was das EE-Paket und was das Plus-Paket haben muss.
Für das EE-Paket brauchst du 55% Energie aus erneuerbaren Energien (Solarthermie, Wärmepumpe mit Photovoltaikanlage, Geothermie, Verfeuerung Biomasse, Fernwärme,...). Für das Plus-Paket noch Photovoltaikanlage, Speicher, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
Wenn das so ist, dann lohnt es sich nicht wirklich 40+ zu bauen. 40EE wäre ausreichend (wenn man nicht unbedingt eine Batterie einbauen möchte).

40+ (150k€ x 25%) = 37,5k
40EE (150k€ x 22,5%) = 33,75k

Es wären nur 3750€ Zuschussunterschied...
Zubi12315.01.21 13:57
Gilt als Vorhabenbeginn eigentlich das Datum des Bauantrags bzw. der Baugenehmigung oder die Beauftragung/Vertragsabschluss mit dem GU bzw. Rohbauer/Handwerker?
WilderSueden15.01.21 18:45
Kati.com schrieb:

Es wären nur 3750€ Zuschussunterschied...
Damit wäre die Batterie aber sehr gut subventioniert und sicherlich wirtschaftlich durch den Eigenverbrauch.
SroTslMdl320.01.21 08:04
Zubi123 schrieb:

Gilt als Vorhabenbeginn eigentlich das Datum des Bauantrags bzw. der Baugenehmigung oder die Beauftragung/Vertragsabschluss mit dem GU bzw. Rohbauer/Handwerker?

Evtl. hat hier jemand eine neue Info ?
fgrtdel2120.01.21 08:14
SroTslMdl3 schrieb:

Evtl. hat hier jemand eine neue Info ?
In der BEG Richtlinie steht:
“Förderanträge sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags.; dies gilt auch bei Nachinvestitionen im Rahmen bestehender Contractingverträge, bei denen das Vorhaben der Nachinvestition erst mit Abschluss der weiteren Liefer- und Leistungsverträge des Contractors mit Dritten beginnt. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden und führen für sich genommen nicht zur Annahme eines Vorhabenbeginns.”
SroTslMdl320.01.21 08:31
Könnte ich dann z. B. im Mai / Juni mit Erdarbeiten starten und Bodenplatte? Zahlen mit Eigenekapital

Und alles weitere dann ab 01.07. ?
Also Vertrag unterzeichen (Hausbau), Förderantrag, ...