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ᐅ Grundstückskauf - Risiko eines „verbundenen Geschäfts“?


Erstellt am: 08.01.21 10:10

HeißerWai14.01.21 08:55
Musketier schrieb:

Mit dieser Vorgehensweise konnte ich die Fragen auf dem Fragebogen guten Gewissens beantworten, obwohl auch wir vor Notartermin schon sehr weit mit einer Baufirma geplant hatten.

Welche Verträge/Zusicherung musstet ihr gegenüber der Baufirma dafür leisten?
Musketier14.01.21 09:02
HeißerWai schrieb:

Welche Verträge/Zusicherung musstet ihr gegenüber der Baufirma dafür leisten?

Ich habe bewußt "datiert" geschrieben 😉

Die Finanzbeamten machen in der Regel Plausibilitätsprüfungen.
Klingt alles recht plausibel, wird nicht weiter nachgeforscht und durchgewunken. Die haben ja nicht ewig Zeit um alle Fälle intensiv zu prüfen.
Erscheint irgendwas auf den ersten Blick unlogisch, wird halt weiter nachgeforscht und weitere Unterlagen zur Beurteilung angefordert.

Also muß man es schick auf den ersten Blick erscheinen lassen. Dazu gehören halt mehrere Angebote und die richtige Reihenfolge.
Tolentino14.01.21 09:16
Wann kommt denn der Fragebogen, gibt's da eine Frist, nach der sich das Amt zu richten hat? Oder zumindest eine übliche Zeit in der Sie gucken?
HeißerWai14.01.21 09:58
Musketier schrieb:

Ich habe bewußt "datiert" geschrieben 😉

Also muß man es schick auf den ersten Blick erscheinen lassen. Dazu gehören halt mehrere Angebote und die richtige Reihenfolge.
Also hattet ihr in Wahrheit den Bauvertrag auch schon vor Grundstückskauf unterzeichnet?
Mir ging es hauptsächlich um den Punkt, dass man uns ja offenbar zu diesem Schritt zwingen will, obwohl aus meiner Sicht ein reiner Planungsauftrag genügen sollte und dann der Rest erst nach Grundstückskauf unterschrieben wird.
Tolentino14.01.21 10:03
Ich habe das so gemacht. Wobei zwischen Verkäufer und Hausbaufirma tatsächlich keine Verbindung besteht. Also ich hätte auch mit einem anderen bauen können. Es bat sich nur an, da mein Hinternachbar mit der gleichen Baufirma baut und damals schon weiter im Prozess und an die Firma gebunden war. Ich hatte mir damals naiver Weise Synergien erhofft, mit der gleichen Firma zu bauen. Ein Vorteil daraus ist bis jetzt nur beim GÜ zu sehen.

Heute würde ich wohl anders handeln.
BananaJoe14.01.21 10:22
Den Hausbauvertrag solltest du aus den genannten Gründen auf keinen Fall vor dem Grundstückskauf unterschreiben. Ansonsten kannst du die Grunderwerbsteuer fest einplanen, bei
HeißerWai schrieb:

Erstkontakt mit dem regionalen Vertriebsleiter der Fertighausfirma, dieser hat uns den Kontakt zum Grundstückseigentümer (Privatperson) vermittelt.

Außerdem kannst du dir den Planungsvertrag für 4.000 dann sparen, warum sollten die noch viel Mühe in die Planung stecken, wenn du dich schon ans Unternehmen gebunden hast, genau das Haus zu bauen, das im Vertrag beschrieben ist (und das Du so gar nicht bauen willst).

Und auf das mit dem Rücktrittsrecht bei fehlender Finanzierung würde ich mich auch nicht verlassen. Wenn es so sein sollte, wie der Verkäufer behauptet, dann hat er ja bestimmt keine Probleme, ein explizites - und kostenfreies - Rücktrittsrecht für den Fall aufzunehmen, dass ihr (warum auch immer) das konkrete Grundstück nicht bekommt oder es nicht bebaubar ist etc. Dann wirst du schnell merken, ob das ernst gemeint war... Da der Verkäufer oft selbständiger Handelsvertreter ist und nicht bei der Hausbaufirma angestellt, hat er ab Unterzeichnung nichts mehr mit dir zu tun und alles was du mit ihm mündlich vereinbart hast interessiert das Hausbauunternehmen nicht...
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