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ᐅ Außenputz verläuft, Fensterbänke zu kurz, Dichtheit WDVS


Erstellt am: 30.12.20 23:02

parcus01.01.21 20:03
Ich gehe nicht davon aus, dass sowas ein Bauherr abnimmt, schon gar nicht, wenn dieser so einen Vorfall in einem öffentlichen Forum schreibt.
Es wird zudem eine Handwerkskammer in seiner Region geben 🙂

Ich gehe immer erst einmal davon aus, dass alles probiert wird um nicht vor Gericht zu landen.
Aber ein Anwalt wird in seiner Beratung auch mögliche Risiken aufzeigen, zumindest würde ich das bei ca. 300,- Stundensatz erwarten 🙂
Hausbau081501.01.21 20:05
parcus schrieb:

Ich gehe nicht davon aus, dass sowas ein Bauherr abnimmt, schon gar nicht, wenn dieser so einen Vorfall in einem öffentlichen Forum schreibt.
Es wird zudem eine Handwerkskammer in seiner Region geben 🙂

Die Handwerkskammer macht für einen privaten Bauherren überhaupt nichts. Wenn überhaupt, tritt sie nur für ihre Mitglieder ein und das ist in der Regel die andere Seite.
parcus01.01.21 20:15
Das sind öffentlichrechtliche Kammern, welche die Gutachter listen, ebenso wie die Ingenieurkammern.

Du nennst mit dem TÜV genau die Organisation welche Geschäftskunden und somit auch GU's als Kunden hat.
Der Unterschied besteht in der öffentlichen Vereidigung.

Allerdings muss die Techniksichtweise noch lange nicht mit der Juristischen übereinstimmen.
Hausbau081501.01.21 21:09
Der TÜV-Gutachter wurde ja auch vom GU bestellt und bezahlt, hat aber wirklich in keinerlei Hinsicht für diesen Stellung bezogen, eher im Gegenteil. Einen öffentlich vereidigten Gutachter brauchst du im ersten Schritt nicht, weil dieser später sowieso vom Gericht bestellt wird.
Außerdem gibt es davon nicht all zu viele und die haben Wartezeiten von bis zu 3 Monaten. Und wenn du einen guten selbst beauftragst, dann ist der für die Bestellung vom Gericht "verbrannt", kann also nicht mehr genommen werden. Ich habe mich wirklich ausgiebig damit beschäftigt.
bauenmk202001.01.21 21:13
Ist denn eine TÜV/DEKRA "Abnahme" teil des GU-Vertrages?
Hausbau081501.01.21 21:54
Nein. Wenn nicht ausdrücklich vereinbart.
gerichtgutachtertüvhandwerkskammer