W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Baukindergeld / Eigenheimzulage - Einzugstermin Dilemmma


Erstellt am: 24.12.20 08:28

Mondwanderer24.12.20 08:28
Guten Morgen

Wir befinden uns aktuell in einem echten Dilemma. Aufgrund einer Vielzahl von Umständen ist unser Hauskauf erst so spät beurkundet worden, dass ein Einzugstermin (und Kaufpreisfälligkeit) wohl erst Mitte / Ende Januar 2021 möglich wird.

Wir hatten in der Finanzplanung aber fest mit der "Bayerischen Eigenheimwohnzulage" als auch mit dem Baukindergeld (+ Baukindergeld Plus in Bayern) gerechnet. Bei der Eigenheimwohnzulage endet die Antragsfrist definitiv am 31.12.2020. Beim Baukindergeld hätten wir theoretisch noch genügend Luft bis 31.03.2021.

Jetzt kommt aber noch eine zweite, schwerwiegende Thematik zum Tragen: Der Zeitpunkt der Antragstellung in allen Fällen hat Auswirkung auf die Einreichung der Einkommenssteuererklärungen. So haben wir bei Antragstellung in 2020 die Bescheide von 2017 und 2018 vorzulegen. Bei Antragstellung in 2021 jedoch die von 2018 und 2019. Da ich in 2019 einen hohen, einmaligen Veräußerungsgewinn realisiert hatte, kommen wir in der Berechnung knapp über die für uns geltende Schwelle des zu versteuernden Einkommens.

Mit dem Verkäufer haben wir bereits vertraulich dazu gesprochen. Er würde uns das "Wohnrecht" bereits ab dem 29.12. einräumen und somit könnten wir offiziell zum 29.12. einziehen. Wir würden dies dann vor Ablauf der 14 Tage Frist beim Bürgerbüro auch zum 29.12. eintragen lassen.

Nun haben wir hier einen echten rechtlichen Gewissenskonflikt bei dem ich nun hoffe, dass jemand hier uns einen Tipp oder Hinweis geben können, wie das Dilemma möglicherweise umgangen werden kann.

Vielen Dank und ein frohes Fest euch allen!

Beste Grüße
Hausbautraum2024.12.20 09:02
Hab ich es richtig verstanden, dass der Kaufvertrag schon notariell beurkundet ist?
Das würde ja gekoppelt mit Meldebestätigung für die Eigenheimzulage schon reichen oder?

Bezüglich Baukindergeld eigentlich doch auch oder?
Bayerisches Baukindergeld weiß ich nicht, weil man dafür ja die Bestätigung des deutschen Baukindergelds braucht. Weiß nicht, ob man das nachreichen kann.

Also beide Anträge am 29./30. einreichen oder?

Aber insgesamt wissen wir schon, warum wir keinerlei Zulagen in unsere Finanzplanung einbezogen haben :-(
Mondwanderer24.12.20 09:10
Danke erstmal für die schnelle Antwort :-)
Hausbautraum20 schrieb:

Hab ich es richtig verstanden, dass der Kaufvertrag schon notariell beurkundet ist?
Das würde ja gekoppelt mit Meldebestätigung für die Eigenheimzulage schon reichen oder?

Ja, der KV ist bereits seit Anfang Dezember beurkundet. Ja, mit der (erweiterten) Meldebestätigung wären die Voraussetzungen alle erfüllt soweit.
Hausbautraum20 schrieb:

Bezüglich Baukindergeld eigentlich doch auch oder?
Bayerisches Baukindergeld weiß ich nicht, weil man dafür ja die Bestätigung des deutschen Baukindergelds braucht. Weiß nicht, ob man das nachreichen kann.
Also beide Anträge am 29./30. einreichen oder?

Ja, auch für beide Varianten / Ergänzungen des Baukindergelds würde es so ausreichen. Das Problem ist aber, dass wir gar nicht zum 29.12. einziehen werden, sondern voraussichtlich 1 Monat später.
Und wenn man sich nun die ganzen §§§ anschaut, dann wird es uns mulmig, wenn wir hier schwindeln. Es geht ja mit der "kleinen" Ordnungswidrigkeit los, dass wir zu früh unseren Umzug melden. Wenn ich aber dann noch das Thema "Subventionsbetrug" anschaue... Wobei hier die Fragestellung wäre, ob hier ein Betrug vorliegen würde.

Beste Grüße
ypg24.12.20 09:19
Dein Gewissen können wir Dir hier nicht bereinigen. Und einen Rat geben... wohl auch nicht.
lastdrop24.12.20 09:35
So ist es. Da musst Du selber mit klarkommen. Es gibt nun mal Regeln ...

Denke auch mal dran, dass alle hier im Forum Deine Förderung bezahlen ...
bauenmk202024.12.20 09:42
Unabhängig von deinem "Dilemma" blicke ich auch neidisch zu unseren bayrischen Nachbarn (zusätzliches Baukindergeld, Familiengeld ...) oder in die Bundeshauptstadt ("kostenlose Kindergarten Betreueung"). Als "Preisregion Süd" (BW) betroffener und nur mit den "Mindest-Unterstützungen" (Baukindergeld) kann ich von so zusätzlichen Förderungen nur träumen...

Ansonsten kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen.
baukindergeldbeurkundetantragstellungfinanzplanungmeldebestätigung