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Erstellt am: 24.12.20 08:28

Hausbautraum2025.12.20 02:01
Antragstellung ist ab Bezug des Wohnraums möglich, ist die offizielle Regel.
Also müsste schon jemand tatsächlich da einziehen, damit es regelkonform ist oder?
Olli-Ka25.12.20 03:24
Hausbautraum20 schrieb:

Und warum kann nicht zumindest einer von euch schon mit Schlafsack und Koffer dort einziehen?

Moin,
eben, wer sagt denn dass man mit tausend Möbeln da wohnen muss.
Den Lebensmittelpunkt jetzt (als Erstwohnsitz) dahin verlagern und entsprechend anmelden und die alte Wohnung als Zweitwohnsitz erstmal behalten.
Bei entsprechender Förderung würde ich den Aufwand mit An- und Ummelden usw. ruhig betreiben, kann sogar steuerliche Vorteile haben wenn´s irgendwie berufsbedingt ist.
Gruß Olli
Olli-Ka25.12.20 03:30
Hausbautraum20 schrieb:

Die Nachbarn sehen doch, dass ihr da nicht wohn

Und außerdem glaube ich kaum dass hier jemand die Nachbarn befragt.
Ihr könnt ja auch erstmal in Urlaub gefahren sein, nach dem ganzen Kaufstress...
Olli
Winniefred25.12.20 07:05
Ich würde mich erkundigen was man machen muss, um offiziell den Lebensmittelpunkt da hinzuverlagern und das dann in die Wege leiten. Ich würde weder betrügen noch auf das Geld verzichten wollen. Man kann das reinen Gewissens abschließen; und für so viel Geld lohnt sich der Aufwand.
HilfeHilfe25.12.20 08:15
naja so ein kauf kam plötzlich und unerwartet.

Bin kein Fan von abstauben von Subventionen wenn man es vorher hat regeln können
tomtom7925.12.20 08:17
Und wie regelt man es vorher wenn keine freien Objekte vorhanden sind?

Ummelden und gut ist.